Hallo
Es geht um die Frage was ist anrechenfrei? Ich beziehe demnächst einige Sozialleistungen bei denen ich mir nicht sicher bin welche davon voll, teilweise oder ganz abgezogen werden können. Die Privatinsolvenz ist in Vorbereitung.
Der Pfändungsfreibetrag für 1 Person = 1.139,99€
Der Pfändungsfreibetrag incl 1 Kind = 1.569,99 €
Folgende "Einnahmen" werde ich für die Dauer der Privatinsolvenz zeitweise erhalten:
Bayrisches Familiengeld = 300€ / mtl
Kindergeld = 194€ / mtl
Private BU-Rente = 550€ / mtl
Übergangsgeld der RV = ca 1200€ / mtl
Fahrtkosten zur Umschulung = bis zu 130€ / mtl
Welche dieser Leistungen können abgezogen werden und wieviel jeweils davon? Da ich nicht genau weiss welche Sachen anrechenfrei sind, kann ich in der aktuellen Pfändungstabelle auch nicht nachschauen.
Lieg ich mit dieser Einschätzung richtig?
Es ist so, dass ich die Gelder nicht immer zur Verfügung habe.
1. Phase: Von Juli 2018 - Sept 2018 = BU 550€ und Kindergeld 194€ = 744€
2. Phase: Von Sept 2018 - Jan 2019 = BU 550€ + Kindergeld 194€ + bay. Familiengeld 300€ = 1044€
3. Phase: Von Jan 2019 - Juli 2021 = BU 550€ + Kindergeld 194€ + Übergangsgeld ca 1200€ + Fahrtkosten ca 130€ = 2374€
4. Phase: von Juli 2020 - Ende PI = Kindergeld 194€ + Gehalt
Wenn ich das richtig sehe ist lediglich die 3. Phase interessant bzgl Abzüge. Will heissen von den 2374€ geht der Freibetrag von 1569,99€ weg und erst die Summen darüber würden anteilig abgezogen werden, somit laut Tabelle 404,75€. Es würden mir also noch 1969,25€ bleiben. Das auf einen Zeitraum von 15 Monaten ergibt eine Summe von 6071,25€. Hm. Müssten man überlegen, ob man die PI nicht umgehen kann und dafür den Gläubigern doch noch nen Angebot macht. Ist halt erst ab nächstes Jahr umsetzbar. Ob die Gläubiger solange still halten ist fraglich.
Oder ist dieser Gedankengang richtig: nur BU 550€ und Übergangsgeld 1200€ sind anrechenbar (1750€). Dann wären es mtl 94,75€ die abgezogen werden, bei 15 Monaten = 1421,75€. Das wäre noch weit unter den angestrebten 35% der Restschuld. Somit wäre die PI mit geringen mtl Abzügen doch wieder sinnvoller. Zumal nach der Umschulung die schon auf Teilzeit ist, auch ich wenigstens bis Schulbeginn meines Kindes nur Teilzeit arbeiten gehen kann und dadurch vom Gehalt her in der PI-Zeit kaum über die Pfändungsgrenze kommen werde.
Danke für eure Infos