Hallo und Guten tag zusammen,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin, da ich seeehr neu in diesem FOrum bin.
Ich brauch Ihre Hilfe!
Um Ihnen es ein wenig leichter zu machen, muss ich ein wenig in die Vergangenheit:
Jahr 2007: ca 1809,- Euro Mietschulden, Arbeitsamt Darlehen beantragt, ok, genehmigt und in monatlichen Raten von 10% der
Regelleistung.
Soweit so gut.
Jahr 2010: Aufgrund meiner massiven Schuldenverhältnisse war ich gezwungen, PrivatInsolvenz anzumelden.
Abschluss der Eröffnung war 22.06.2011.
Einige Gläubiger haben ihre Forderungen angemeldet und einige waren sich "zu fein". Darunter auch die Arbeitsagentur. Diese hat versäumt,
ihre gesamtforderung bei der Inso anzumelden.
Nun mein Problem:
Seit dem 22.06.2011 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase und muss praktisch 6 Jahre die "Finger still halten". Dennoch,
Das Arbeitsamt,
welche ihre Chance verpasste, die Forderungen anzumelden
streicht mir weiterhin die 10% der Regelleistung, um damit das Darlehen abzudecken.
Ich weis aus sicherer Quelle das dies nicht zulässig ist und möchte dagegen vorgehen.
Nun suche ich auf diesem Wege jemanden, der mir bei der Rechtslage helfen kann.
Ich habe der Regionaldirektion der Arbeitsagentur ein Fax gesendet, wonach es versäumt wurde, die Forderungen anzumelden und sie dies bitte überprüfen möchten.
Antwort:
Ihre Nachfrage vom 20.03.2012 informiere ich Sie darüber, dass lt. Auskunft der Regionaldirektion eine Aufrechnungslage aus
unpfändbaren Einkommen vom Insolvenzverfahren unberührt bleibt.
Die Aufrechnung ist bis zur Tilgung der FOrderung fortzuführen.
Somit ist eine Rückzahlung der bereits überwiesen Raten bzw. die Beendigung der Ratenzahlung nicht möglich.
Man bemerke den Rechtschreibfehler am unteren Abschnitt ;)
Bitte helfen Sie mir, da es sich um 2 Darlehen handelt und durch sowas fehlen mir im schnitt 70,- Euro monatlich.
Mit freundlichem Gruß