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Autor Thema: Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?  (Gelesen 3106 mal)

dreaminthedark

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Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?
« am: 13. Juli 2010, 12:55:42 »

Ich werde heute die EV abgeben, sollte ich alle Gläubiger darüber informieren? Entweder zur Vorbereitung der Insolvenz oder auch um eine bessere Einigung mit Ihnen erzielen zu können? Stundung, Ratenzahlung oder Vergleich?
Hat jemand Erfahrung damit oder was würdet Ihr mir raten?

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Inkassomitarbeiterin

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Re: Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?
« Antwort #1 am: 13. Juli 2010, 17:27:59 »

Kommt ganz drauf an was du bezwecken willst?? Hast du schon einen Plan wie du deine Schulden langfristig lösen willst?? Wenn du eine Stundung möchtest kannst du es natürlich angeben muss aber auch schreiben wie lange diese gehen sollte. Wenn du noch keinen Plan hast würde ich es lassen, denn eine EV sagt den Gläubigern auch wo sie ggf pfänden könnten. Du unterschreibst ja nicht "ich kann nicht zahlen" an Eidesstatt sondern, dass deine finz. Lage wahrheitsgemäß geschildert hast.
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dreaminthedark

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Re: Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?
« Antwort #2 am: 13. Juli 2010, 18:55:11 »

ja ich habe einen Plan wie ich die Schulden langfristig bezahlen werde. Eine Stundung für eine gewisse Zeit wäre ok, wie lange könnte dies sein? 6 oder 12 Monate? Eventuell kann ich in den nächsten Monaten eine größere Summe Geld verdienen und damit nach und nach alle Probleme bzw Schulden aus der Welt schaffen.

Die EV wird den Gläubigern klar machen das Sie nichts pfänden können, weder jetzt noch in absehbarer Zeit.

Ich möchte bezwecken in der Zeit der Stundung Geld zu verdienen um die Gläubiger zu zahlen (Vergleiche, Raten Zahlung).  Ich möchte die Insolvenz vermeiden und lieber eine außergerichtliche Einigung erzielen.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?
« Antwort #3 am: 13. Juli 2010, 19:46:41 »

Die Pläne werden nur funktionieren, wenn du deinen Gläubigern klar machen kannst dass du ihnen wirklich in 12 Monaten ein entsprechendes Angebot machen kannst und die Schulden alle tituliert sind. Denn ohne Titel kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand solange stundet.
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dreaminthedark

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Re: Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?
« Antwort #4 am: 13. Juli 2010, 23:51:45 »

die Schulden sind schon 2 Jahre oder älter. Seit dieser Zeit konnte ich keine Zahlungen (keine größeren) leisten. Selbst wenn Sie nicht stunden, was soll passieren? Was können die Gläubiger denn machen wenn ich das verdiente Geld in die GmbH fließen lasse und mir keinen Lohn/Gehalt auszahle??
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Insokalle

Re: Alle Gläugibger über Abgabe EV informieren?
« Antwort #5 am: 14. Juli 2010, 11:51:44 »

Einen Teil der Antworten finden Sie in Ihrem anderen Thread.
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