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Autor Thema: Antrag auf Pfändungsschutz dauert  (Gelesen 2272 mal)

Engel7815

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Antrag auf Pfändungsschutz dauert
« am: 04. Februar 2010, 08:47:27 »

 :cry:
Ich habe vor 3 Wochen einen Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht gestellt. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern und verdiene netto 1450 Euro. Bin davon ausgegangen das dieser schnell bearbeitet wird damit ich Miete, usw. am Monatsanfang bezahlen kann. Bei meinem Gehalt ist ja nicht viel zum pfänden vorhanden. Jetzt erhielt ich ein Schreiben des AG's das dem Gläubiger "rechtliches Gehör" gewährt wird und die Bank weder an die Gläubiger noch an mich Geld auszahlen darf.  Nun meine Frage: Muß die Bank mir zumindest das Kindergeld auszahlen? Da ich Beamtin bin krieg ich das mit meinem Gehalt, also nicht extra. Wie lange kann es dauern bis so ein Antrag bearbeitet wird? Kann ja nicht sein das die sich ewig Zeit lassen und ich in der Zwischenzeit kein Geld hab und nicht mal die Miete überweisen kann. Was mach ich wenn die Gläubiger jetzt auch 2 der 3 Wochen brauchen bis sie sich dazu äußern? Was ist überhaupt mit dem rechtlichen Gehör gemeint? Ist ja klar das Ihre Forderung rechtlich okay ist, aber die dürfen mir ja nicht alles wegnehmen oder?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten, bin echt am verzweifeln... :fuchsteufelswild:

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