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Autor Thema: Vermieter Pfandrecht  (Gelesen 2017 mal)

Icooo

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Vermieter Pfandrecht
« am: 27. November 2009, 15:13:17 »

Vermieter Pfandrecht
Mein Vertrag für mein Lokal ist mit Zustimmung der Vermieter beendet. Bei ihm hatte ich Schulden aus Mietrückstände und nicht bezahlte Abrechnungen. Nach Aufrechnung meine schon bezahlte Beträge ist der Schuld bei ihm 8000 €. Kurze Vorgeschichte : Der Laden habe ich von dem Vormieter übernohmen, gegebenfals habe ich mit Ihm Kaufvertrag für das Inventar in Ratenzahlungen abgeschlossen. Mit dem Vormieter bin ich jetzt in starke Auseinandersetzung, bin der Geschädigte ( Arglist, Betrug und etc. ). Im Laden sind Geräte im Wert über 10 000 € geblieben , auf die übt der Vermieter sein Pfandrecht aus. Ich wollte in anbieten, dass er die Geräte behält , versteigert oder was er will machen, und damit mein Schuld erlassen wird. Heute sagt er mir , er habe die Spülmaschine weggeschmiessen und die Pizzaofen und paar kleines Inventar dem Vormieter zurückgegeben ?! Seine Ausrede war unsere Rechtstreit mit Vormieter interessiert ihn nicht , er wolle nur sein Geld. So Fragen: Darf er das ? Was kann ich machen ? Ihm einfach anschreiben ,dass ihn alle Geräte überlasse und wir alles aufrechnen ?
Bis jetzt habe ich hier echt coole Tipps gelesen!!!
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Insokalle

Re: Vermieter Pfandrecht
« Antwort #1 am: 28. November 2009, 11:20:35 »

Hilfreiche Antworten sind wegen mangelhafter Informationslage nicht möglich.

"Der Laden habe ich von dem Vormieter übernohmen, gegebenfals habe ich mit Ihm Kaufvertrag für das Inventar in Ratenzahlungen abgeschlossen.": Was denn nun? Ratenzahlung oder nicht? Alle Raten gezahlt? Eigentumsvorbehalt vereinbart?
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Icooo

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Re: Vermieter Pfandrecht
« Antwort #2 am: 28. November 2009, 13:47:58 »

Raten nicht vollständig bezahlt , aber genügend für 2 Jahre im Zukunft. Eigentumsvorbehalt ist vereinbart.
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Insokalle

Re: Vermieter Pfandrecht
« Antwort #3 am: 28. November 2009, 17:33:41 »

Dann würde ich mal sagen, dass offenbar das Inventar dem Verkäufer gehört. Wenn der seine Mieten damals bezahlt hat, dann unterliegen diese Gegenstände nicht dem Vermieterpfandrecht, da sie Ihnen (noch) nicht gehören. M.E. darf sich der Vermieter deswegen nicht an den Sachen vergreifen.
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