Hallo,
habe nun folgendes Problem und bitte um entsprechende Verhaltenhinweise:
Aufgrund dienstlicher Versetzung wohne ich nun seit Januar in England! Bin in D beim EWMA mit dem Hinweis abgemeldet (Umzug nach England). Es wurde nicht nach einer Adresse gefragt.
Unter anderem habe ich auch beim FA nmicht unerhebliche Schulden. Eine Vollstreckung damals noch in D lief ins Leere mangels Masse. Lohn beim AG konnte wgeen vorrangiger Unterhaltspfändung ebenfalls nicht "gesichert" werden.
Nun kam, was zu erwarten war: Es gab eine Vorladung zur Abgabe der EV. Dem FA ist aber meine aktuelle UK-Adresse nicht bekannt. Die Vorladung habe ich über einen Bekannten weitergeleitet bekommen, der für mich netter Weise die Post sammelt. Von meiner alten D-Asdresse gibt es einen postalischen Nachsendeantrag zu besagtem Bekannten. Wie ist nun zu verfahren; was ist das Praktikabelste?
Um hier in die Inso zu gehen benötige ich halt noch 4 Monate. Zwischenzeitlich darf mich in D natürlich niemand von dritter Seite (z.B. FA) in die deutsche Inso drängen. Daher muss ich natürlich noch mit der Hinhaltetaktik arbeiten. Und ich befürchte, wenn cih die EV abgebe, muss ich dort ja meine korrekte Adresse in UK und meinen AG angeben - ebenso wie mein Einkommen.
Das könnte dann aber dazu führen, dass die anderen Gläubiger (Banken) davon Wind bekommen und auch hier versuchen zu vollstrecken. Nun habe ich in D ein P-Konto und eine prepaid-Kreditkarte - mehr nicht. Übrgens gibt es bei mir auch hier in UK nicht viel zu holen, da ich ja Unterhaltszahlungen leiset.
Wenn ich den termin zur Abgabe der EV nicht wahrnehme, werden sie mich per Haftbefehl suchen. Sowohl der Haftbefehl als auch die EV werden der Schufa gemeldet.Was ist schlimmer? Ich habe halt noch einen Kredit, der auch bezahlt wird, da er durch eine Grundschuld auf das Haus meiner Eltern abgesichert ist. Da darf natürlich nichts passieren. MIt meinen Eltern habe ich vereinbart, sie bezahlen den kredit monatlich weiter und ich erstatte ihnen sporadisch die Kosten. Reagiert die Bank obwohl der Kredit weiter pünktlich bezahlt wird?
... ach ja, noch eine Frage zum Thema EV: Im Scheidungsurteil steht - und so wurde es auch vollzogen, das auf mich zugelassenen Auto wird meiner (Ex)-Frau unentgeltlich überlassen; dafür erhalte ich den Hausstand (Mobiliar). Muss ich diese Autoüberschreibung nun auch bei der EV angeben? es Gibt da halt einen Punkt wio speziell anch solchen Übereignungen gefragt wird. Und könnte ggf. ein Gläubiger dann die Überschreibung anfechten und auf Herausgabe des Autos klagen?
... wäre euch für entsprechende Hinweise wirklich dankbar!
P.S.: gerade habe ich von meinem Ex-Arbeitgeber erfahren, dass ein GV dort aufgetaucht war und für eine Bank vollstrecken wollte. Diese hatte zwischenzeitlich einen Titel erwirkt. Gibt es diesbezüglich für mich Handlungsbedarf?