"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Handyvertrag  (Gelesen 3924 mal)

Robert85

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Handyvertrag
« am: 05. August 2011, 22:14:27 »

Hallo zusammen,
Meine Frage: Ich habe vor 4 Jahren ein Handyvertrag abgeschlossen. Vor 3 Jahren konnte ich nicht mehr zahlen und kam in bedrängniss. Habe Zahlungsaufforderungen bekommen, konnte Sie jedoch nicht bezahlen. Habe viele Inkassobriefe bekommen, aber nie drauf reagiert. Jetzt hatte ich 3 Jahre ruhe und nun bekam ich wieder Post. Es sind 3 Jahre vergangen und ich habe irgendwo mal gelesen, dass die Schulden somit verjährt sind. Stimmt das und kann ich mich darauf berufen?
Es ist nicht so, dass ich mich von der Schuld drücken möchte, aber aus dem damals "geringen" Betrag, ist eine immense Summe geworden.
Lieben Gruß
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Handyvertrag
« Antwort #1 am: 06. August 2011, 08:56:36 »

Eine Verjährung wird immer auf das Ende des Jahres gerechnet, in  dem die Forderung entstanden ist.
Aktuell wären Forderungen aus dem Jahr 2007 verjährt, sofern nicht hemmende Umstände eingetreten sind.

Eine Forderung aus 2008 kann noch nicht verjährt sein.
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Handyvertrag
« Antwort #2 am: 06. August 2011, 12:04:14 »

Waren unter den vielen Inkassoschreiben vielleicht auch auch Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid?? Wenn ja verjährt die Forderung nach 30 Jahren.

Liste doch mal auf was das Ink. von dir haben möchte mit gerundeten Beträgen.
Gespeichert
 

Robert85

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Handyvertrag
« Antwort #3 am: 06. August 2011, 15:32:49 »

Danke für die antworten. Das stand in der email:

* Hauptforderung und Mahnspesen des Gläubigers : 402,04 EUR
* Zinsen gemäß §§ 280, 286 BGB : 23,20 EUR
* Inkassovergütung gemäß §§ 280, 286 BGB : 67,50 EUR
* Auslagen gemäß §§ 280, 286 BGB : 15,00 EUR
* Kontoführungskosten : 0,00 EUR
* abzgl. geleistete Zahlungen : 0,00 EUR
------------------
Zu zahlender Betrag : 507,74 EUR
==================

andere frage, es kam über email. ist das gültig?
gruß
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Handyvertrag
« Antwort #4 am: 06. August 2011, 16:02:43 »

Inkassogebühren und Auslagen würde ich regelmäßig bestreiten, es gibt kaum ein Gericht, dass diese Kosten nicht mindestens zum überwiegenden Teil als unzulässig ablehnt.

Ansonst würde ich zusehen, dass sich die Kosten nicht noch weiter erhöhen, denn irgendwann kommt jemand vielleicht noch auf die Idee, das gerichtlich geltend zu machen. Und dann werden daraus schnell mal 1000 €.

Ratenzahlung über die Hauptforderung und aufgelaufenen Zinsen anbieten. Zusätzlich sind Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz (0,12 %) festzulegen.
Gespeichert
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Handyvertrag
« Antwort #5 am: 06. August 2011, 20:57:41 »

sieht nach nicht tituliert aus. Somit sind alle Kosten verhandelbar,  wobei ich ungeachtet meines Berufes sagen muss, horrende Gebühren sehen anders aus.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz