Hallo Tellerrand,
ich fasse zusammen.
Du hast die EV abgegeben.
Das zeigt den Gläubiger schon einmal dass Du nicht bezahlen kannst und wenn die EV 2006 abgegeben wurde, wird sie voraussichtich ggf. vor 2009 nicht erneuert werden.
Im Prinzip schon einmal eine gute Grundlage für einen Vergleich.
Ich würde folgendes versuchen.
Suche die Hauptgläubiger heraus.
Vergiss mal die Inkassobüros.
Schreibe die Hauptgläubiger an mit einem Text wie z.B. wie folgt;
Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit
Ihr Zeichen: Rg.Nr. xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich aufgrund von derzeit geringem Einkommen auf absehbare Zeit leider nicht in der Lage sein werde, die bei Ihnen offene Forderung zu begleichen.
Die eidesstattliche Versicherung habe ich bereits am xx.xx.2006 geleistet.
Da mir durch Bekannte eine gewisse Summe zur Verfügung gestellt werden kann, möchte ich mich auf diesem Weg erkundigen ob Sie zu einem Vergleichsangebot bereit wären, unter der Voraussetzung dass die Restschuldsumme damit erlassen wird.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme sowie der Übermittlung der derzeitigen Schuldsumme .
verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Kannst Du natürlich beliebig verändern, ggf. das Aktenzeichen der EV beilegen, Gehaltsnachweis (wichtig die relevanten Daten schwärzen!)
Dann würde ich abwarten wie die Gläubiger reagieren.
Parallel legst Du an Geld zurück was Du eben kannst und schau parallel ob Dir jemand noch etwas zur Verfügung stellen kann.
Wenn positive Antwort kommt, aber mit einer Summe die Du NICHT leisten kannst, dann schreibst Du zurück, dass Du Dich für das Entgegenkommen bedankst, aber aufgrund von mehreren Gläubigern nur Betrag X (welchen Du eben kannst) leisten kannst.
Und dann wieder abwarten.
Zeit vergeht, und Du legst Geld zur Seite.
Mit viel Glück und Verhandlungsgeschick kommst Du um die Inso so herum.
Geschichten wie dass Du bald Vater wirst usw. interessieren die Gläubiger leider nicht wirklich.
Ich war damals schwer erkrankt und das interessierte auch kein Schwein :dntknw:
Sollte das alles in die Hose gehen können wir hier im Forum noch mal über Insolvenz diskutieren.
Vernünftig wäre zudem noch einen Termin bei einer seriösen SB Beratung zu machen.
Auch wenn Du erst in ein paar Monaten einen Termin bekommst - nicht so schlimm, denn Du schreibst vorab die Vergleichsversuche.
Bei einer Regelinso gibt es übrigens nicht die Vorgabe den AEV durchführen zu müssen.
Aber ich zweifele ob Du wirklich eine RI durchführen könntest.
Aber wie gesagt, stelle die Inso mal kurz zurück und schaue ob Du die Angelegenheit so regeln kannst.
Und BITTE nicht mit Inkassobüros verhandeln
![wink :wink:](https://www.pleite-was-nun.info/Smileys/default/wink.gif)
lg
smallville