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Autor Thema: Besuch des Amtsgerichts.  (Gelesen 2674 mal)

Prinz Eisenherz

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Besuch des Amtsgerichts.
« am: 28. April 2013, 08:59:48 »

Hallo Leute.

Nun habe ich es endlich mal geschafft dem Amtsgericht einen Besuch abzustatten.

WAHNSINN

Über zwei ETAGEN, AKTEN voll in jedem Raum mit INSOLLVENZFÄLLEN.
Bin mir aber nicht sicher, ob das alles war da ich keine weitere ETAGE geserhen habe.
Das Gerichtsgebäude hatte 15 Etagen.
Leider war ich am letzten Wochentag also am Freitag da.
Da die um 12 Uhr Feierabend machen blieb mir nicht viel Zeit mal meine Akte in Ruhe zu studieren.
Ich hgabe auch gedacht, dass man sich da mal in einem ruhigen Raum zurück hätte ziehen können.
Das war aber nicht der Fall.
Ich blieb unter Beobachtung der Angestellten.
Dadurch und wegen der kürze der Zeit bin ich dann fast genausoschlau wieder gegangen wie ich gekommen bin.
Festgestellt aber habe ich, dass da vieles drinsteht worüber ich keine INFO bekommen habe.
Beispielsweise über das Verhalten der Gläubiger in meinem Fall.
Es war schon immer meine Vermutung, dass sich vieles für dem Schuldner hinter dessen Rücken abspielt wovon er keine Kenntniss erhält.
Gespeichert
 

waldi

Re: Besuch des Amtsgerichts.
« Antwort #1 am: 29. April 2013, 08:47:33 »

Die Selbstverständlichkeit, mit welcher man Ihnen die komplette Akte zur Einsicht überlassen hat, hat Sie hoffentlich davon überzeugt, dass das, was Sie mit 'hinter dessen Rücken' bezeichnen, mit Geheimnistuerei oder Ähnlichem nicht im Entferntesten in Zusammenhang zu bringen ist.

Und mit 'WAHNSINN' sowieso nicht!
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

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Re: Besuch des Amtsgerichts.
« Antwort #2 am: 29. April 2013, 12:11:27 »

Nein ich muß hier mal was geraderücken.

Mir war schon klar, dass ich genauso das Recht habe meine Unterlagen zur Inso zu sehen wiwe die Gläubiger.
Ich weiß dass man auch bei mir in der Vergangenheit auch bei den Anhörungsterminen des TH mit anwesend sein kann.
Insofern würde man ja an dem Tag mitbekommen was da alles geredet und Beschlossen wird und was dann Aktenkundig gemacht wird.
Leider bin ich bei diesen Terminen nicht mit dabei gewesen.
Gründe dafür waren zunächst einmal fehlte es mir wegen meiner weiter laufenden Fixkosten aber auch wegen der Pfändung das Geld dafür um so weit zu fahren.
Dann gibt es ja das Problem des Rechzeitigen hinkommens Pünktlich in einer fremden Stadt wenn man kein Auto hat.
Nur mal so als Beispiel
Ich bin Freitag um 7.40 hier bei mir losgefahren bin aber dann erst so gegen 10.15 im Amtsgericht gewesen aber das auch nur weil mein Sohn aktuell jetzt in dieser Großstasdt wohnt und mich abgeholt hat.

Hinter dem Rücken meine ich also, es findet die Anhörung ohne mich statt.
Über die Folgen die daraus ergehen bekommt der Schuldner wohl nur das wirklich das wichtigste mitgeteilt.

Nun habe ich aus dem Aktenordner entnommen, dass ein Gläubiger bei mir sogar die Versagund der RSB beantragt hat.
Er hatte zwar seine Forderung angemeldet aber dann die Notwendigen Unterlagen dazu nicht oder sehr spät eingereicht.
Folglich hätte ich bei Rechzeitiger Abgabe dieser Unterlagen sicherlich noch etwas eher in die RSB gelangen können.
Weil dieser Gläubiger aber geschlafen hat war er der Meinung er hätte mir auch auf seinem Antrag hin die RSB versagen können.
Das aber ist vom Gericht abgelehnt worden.
Über diese Dinge habe ich aber keinerlei Kenntniss bis Freitag
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