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Autor Thema: Schuldnerberatung oder Anwalt  (Gelesen 6963 mal)

Liwi

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Schuldnerberatung oder Anwalt
« am: 20. Februar 2011, 10:28:42 »

Hi,

ich bin neu und mache es kurz.
Allein mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern.
Durch Umschuldung, Umschuldung und Umschuldung habe ich eine Kredithöhe von aufgerundet 30.000.
Dazu kommen Girokonto/Dispo 1300 und Kreditkarte 1800.
Nettoverdienst 1600 nach Abzüge (Miete, Strom etc.) bleiben uns 600 Euro.

Bevor ich Fragen stelle:
Im Mai 2010 bei der hiesigen Schuldnerberatung angerufen. Termin im Dez 2010, dazu kam es nicht, weil die mich vergessen haben. Januar 2011 habe ich erneut angerufen. Termin für Herbst 2011 bekommen und Tipps, was ich allein machen kann.
Ich habe mein Motorrad verkauft, die Miete verringert, indem ich die Garage gekündigt habe und sogar im März 2010 mit dem Rauchen aufgehört.

Ich lebe nicht über die Verhältnisse, es gibt keine Extras, Taschengeld gibt's gar nicht oder nur 5-10 Euro/Monat.
Die Bank bot mir schon wieder eine Umschuldung an. Ich habe abgelehnt.
Habe ein Guthabenkonto bei einer anderen Bank eröffnet (gleich ein P-Konto draus machen lassen).
Ich zahle immer noch artig meine Raten, jedoch reduziert auf 200/monatlich für 6 Monate. Mehr schaffe ich nicht, dann bin ich wieder im Soll.
Keine Mahnbescheide, keine Rückstände. Die werden aber bald kommen, wenn die alte Bank merkt, dass kein Geld mehr eingeht (Girokonto).

Die Schuldnerberatung sagt "nicht mehr zahlen".
Meine neue Bank sagt "zahlen sie erstmal die 6 Monate, so haben wir etwas Luft.
Beide sagen "Insolvenz ist nötig."

Fragen:
1. Muss die Schuldnerberatung das bearbeiten oder kann ich auch einen Anwalt beauftragen?
2. Beratungsschein vom Amtsgericht, wie läuft das?
3. Ich habe keine Ahnung wie ich an einen Anwalt komme. Das Angebot erschlägt mich.

Ich möchte nicht bis Herbst warten. Es macht mich so schon fertig genug, dass ich an nichts anderes mehr denken kann.

Ist doch länger geworden was?  :gruebel:
Danke im voraus für die Antworten.

LG
Liwi
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bertino

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #1 am: 20. Februar 2011, 11:18:09 »

Guten Morgen Liwi,

Schuldnerberatung ein MUSS?

Nein. Sie dürfen sich auch einen Anwalt aussuchen, der bereit ist mit Beratungsschein tätig zu werden.

Folgende Threads könnten für Sie interessant sein:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Studienkreditschulden-6675.html

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-ES-GIBT-KEINEN-BERATUNGSHILFESCHEIN-MEHR-VOM-AMTSGERICHT--742.html

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-kreditraten-fressen-mich-auf-kein-geld-fuer-lebensmittel--4677.html

Weitere erreichen Sie, indem Sie nach dem Stichwort "Beratungsschein" suchen.

MfG

bertino
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Liwi

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt- Auto wech
« Antwort #2 am: 10. Mai 2011, 20:07:03 »

Ich führe mal meinen Thread weiter.

Mittlerweile hat sich viel getan.
Ich habe einen Anwalt für Insolvenzrecht beauftragt, der eine aussergerichtliche Schuldenbereinigung angestrebt hat (Anfang März 2011).
Ab April habe ich die Zahlungen eingestellt.
Habe einige Anrufe von der Mahnabteilung der Bank erhalten und immer wieder darauf verwiesen, dass ich einem Anwalt die Vollmacht erteilt habe ...etc.pp.
Mein Kundenberaterin wurde sogar unfreundlich und laut am Telefon. Ich dagegen ganz ruhig und freundlich. Aber egal.
Am 6.5.2011 kam die letzte Mahnung...
Noch diese Woche wird mir das Auto weggenommen, weil es als Sicherheit diente. Schnell sind sie ja. Es gehört der Bank- dann sollen sie es haben. Keine Ahnung wie ich zur Arbeit kommen soll. Aber da muss ich durch.
Das Positive an der Geschichte ist, dass ich nächsten Monat keinen TÜV machen muss und die Stoßdämpfer sind auch beide hinüber, der Kofferraum lässt sich nicht mehr öffnen. Das wäre eine Hammerrechnung geworden.

In der letzten Mahnung stand dann auch Lohnabtretung etc.

Obwohl mein Anwalt mit denen in "Verhandlung" steht geht das den regulären Weg der Mahnungen usw.?????
Der Anwalt hat ja auch meine Vollmacht, muss der Gläubiger nicht mit dem Anwalt über die finanzielle Situation "reden"?

Ich bin gerade total daneben und weiss überhaupt nicht weiter. :dntknw:



liwi



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Angestellte80

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #3 am: 11. Mai 2011, 07:43:33 »

solange du noch nicht die Insolvenz bei Gericht eingereicht hast und du einen Eröffnungsbeschluss hast, dürfen die dir dein Gehalt pfänden. Da du aber zwei Unterhaltspflichtige Kinder hast, können die von deinem Gehalt (1600 netto)nichts pfänden. Die versuchen natürlich soviel wie möglich an Geld und Wert von dir zu bekommen, bevor du in die Insolvenz gehst, denn wenn ein Anwalt wegen aussergerichtliche Einigung schreibt, wissen die Banken auch, was du vor hast.  :cool:
Lass dich nicht einschüchtern, dass versuchen die Banken so mit den Briefen usw.  :Oh_no:
Ich wünsche dir alles Gute und Kopf hoch  :respekt:
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Viele Grüße

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Liwi

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #4 am: 11. Mai 2011, 13:16:30 »

Genau.. die holen nun alles, was zu holen ist.
Wir reichen die Insolvenz nun so schnell wie möglich bei Gericht ein. Warte nur noch auf den Anruf vom Anwalt.
So, und nun räume ich das Auto aus. Adieu treues Auto....  :cry:
Aber so ist es nun mal. Wer das Eine will, muss das Andere mögen.

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tomwr

Re: Schuldnerberatung oder Anwalt- Auto wech
« Antwort #5 am: 11. Mai 2011, 17:45:51 »

In der letzten Mahnung stand dann auch Lohnabtretung etc.

Eine Lohnabtretung ist keine Lohnpfändung. Für eine Pfändung braucht man einen gerichtlichen Titel, die Abtretung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Eine Abtretung kommt schneller zum Tragen weil eben kein Gerichtsverfahren notwendig ist. Sie kann vom Gläubiger im Grunde formlos offen gelegt werden gegenüber dem Arbeitgeber. Allerdings kann man eine Lohnabtretung vertraglich ausschließen und in vielen Arbeitsverträgen ist das der Fall (zum Schutz des Arbeitnehmers aber auch des Arbeitgebers). Also würde ich mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen, ob da ein Abtretungsverbot drin steht, dann braucht man sich wegen der Lohnabtretung schon mal keine Sorgen machen.
 :wink:
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Liwi

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #6 am: 11. Mai 2011, 19:10:36 »

Ach du meine Güte.
In meinem Anstellungsvertrag steht nichts drin. Da muss ich mich schlau machen.
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Angestellte80

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #7 am: 12. Mai 2011, 07:30:01 »

was heisst denn dann genau Lohnabtretung? Ich dachte das wäre das gleiche wie Lohnpfändung?  :rougi:

Sorry, wenn ich dann was falsches gesagt habe.  :neutral:
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tomwr

Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #8 am: 12. Mai 2011, 14:42:01 »

Eine Lohnpfändung ist eine Pfändung, ähnlich wie eine Kontopfändung.
Sofern der Gläubiger einen gerichtlichen Titel hat (Mahnbescheid, Urteil, notarielles Anerkenntnis), kann er munter in alles Mögliche vollstrecken was ihm bekannt ist (unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen). Das kann das Bankkonto sein, der Arbeitslohn oder aber auch Versicherungsverträge oder Immobilien.

Eine Lohnabtretung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. In der Regel wird sie als Sicherheit genutzt bei Konsumentenkrediten und erst bei Zahlungsverzug wird die Lohnabtretung beim Arbeitgeber offen gelegt. Auch hier gelten die Pfändungfreigrenzen. Allerdings braucht der Gläubiger keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel sondern kann bei Zahlungsverzug nach eigenem Ermessen vollstrecken.

Eine Lohnabtretung kann man im Arbeitsvertrag ausschließen, dann ist diese gegenüber dem Arbeitgeber nicht wirksam. Eine Lohnpfändung läßt sich vertraglich nicht ausschließen.
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Angestellte80

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #9 am: 12. Mai 2011, 15:04:35 »

danke für die ausführliche Erklärung  :thumbup:
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Liwi

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #10 am: 12. Mai 2011, 15:46:04 »

Yepp, Danke.

Man könnte ja auch googlen oder  :rougi:
Aber manchmal geht mir die Sucherei auf den Knispel. Gerade dann, wenn eh schon alles auf dem Kopf steht.
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Liwi

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #11 am: 29. Mai 2011, 10:20:46 »

Guten Morgen,

  nachdem das Auto jetzt abgeholt wurde, bekam ich einen Brief inkl. Kopie der Sachverständigenbewertung.
Ich habe nun Zeit bis zum 10.06. einen Käufer für das Auto zu finden. (Wenn ich einen hätte, dann wäre das Auto schon vorher ausgelöst worden)
Natürlich habe ich keinen. Der Gläubiger wird es also nach verstreichen der Frist veräußern.
Zum Schluss des Briefes stand
..."Ferner bitten wir Sie, uns bis o.g. Termin mitzuteilen, wie Sie nach der Verbuchung des Verkaufserlöses die weitere Rückzahlung der noch offenen Darlehenssumme vornehmen wollen."....

Ich habe doch einen Anwalt beauftragt, der sich um eine außergerichtliche Einigung... im Anschluss einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz...usw. usf.
Ignoriert der Gläubiger sowas? Denn: Bevor ich den Anwalt beauftragt habe, habe ich in Briefen und Telefonaten meine finanzielle Situation erklärt.

Übrigens wurde ein Mitarbeiter des Forderungsmanagements ganz schön biestig. Als der nach meiner Telefonnummer fragte sagte ich, dass meine private Nummer "privat" ist. Die weitere Kommunikation kann wie gehabt, per Brief, Fax oder mail stattfinden.   
"Na gut! Wenn sie mir ihre Nummer nicht geben wollen...!!"
Hörte sich an wie.... dann werden sie schon sehen was sie davon haben :angry: Da habe ich kurz Schiss bekommen.

Das o.g. Schreiben schicke ich zu meinem Anwalt. Muss ich eigentlich darauf antworten??

Schönen Sonntag und lg
Liwi


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calla

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #12 am: 30. Mai 2011, 10:31:58 »

Ja, die Gläubiger ignorieren das gern, insbesondere wenn es "Profi-Gläubiger" sind.
Und Mitarbeiter im "Forderungsmanagement" sind in der Regel Profis!

Das braucht Dich aber nicht weiter zu kümmern.
Schick das Schreiben (oder besser: eine Kopie davon) Deinem Anwalt - und fertig.

Und "nein", Du musst nicht auf Schreiben von Gläubigern antworten.
Jetzt solltest Du "nur" Deinen Anwalt im Auge behalten, dass er den "aussergerichtlichen Einigungsversuch" baldmöglichst startet und Dir das Scheitern desselben ebenso zügig bestätigt.

Denn diese Bescheinigung über das Scheitern des AEV brauchst Du, damit das Gericht Deinen Inso-Antrag überhaupt annimmt (wenn es ein "Verbraucher-Insolvenz-Verfahren" werden wird und kein "Regel-Insolvenz-Verfahren").

Und "Schiss" brauchts Du vor nichts und niemandem zu haben - es geht doch "nur" um Geld!

PS: Wenn ein Mahnbescheid von einem Gericht kommt, dann solltest Du genau prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist und wenn ja, dann fristgerecht einlegen/antworten.

 
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Liwi

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Re: Schuldnerberatung oder Anwalt
« Antwort #13 am: 30. Mai 2011, 19:32:27 »

Das sind Profi-Gläubiger, ganz sicher sogar.
 Danke für die Antwort  :victory:
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