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Autor Thema: Bank behält ALG2 ein (trotz P-Konto)...  (Gelesen 3050 mal)

mggm2000

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Bank behält ALG2 ein (trotz P-Konto)...
« am: 03. Juni 2013, 20:46:52 »

Hallo,

meine Sparkasse hat mein ALG2 einbehalten ist dies so in Ordnung? Oder darf das eine Bank nicht?
Da ich bei dieser Bank Verbindlichkeiten habe wurde das Geld erstmal einbehalten.
(Es war ein P-Konto).
Ich muss dazu sagen wegen hoher Geschäftsschulden wurde kurz vor Überweisung also am 27.05. alle Konten sprich auch gleich mein Privatkonto gekündigt.
Jedoch ging das ALG2 wohl noch irgendwie am 31.05. auf der Bank ein. Die Bank behält es erstmal ein (laut erster Auskunft am Telefon).

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Feuerwald

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Re: Bank behält ALG2 ein (trotz P-Konto)...
« Antwort #1 am: 03. Juni 2013, 23:02:39 »

850k ZPO ... (6) Wird einem Pfändungsschutzkonto eine Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von 14 Tagen seit der Gutschrift nur mit solchen Forderungen verrechnen und hiergegen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Kontoverfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zeitraums zustehen. Bis zur Höhe des danach verbleibenden Betrages der Gutschrift ist das Kreditinstitut innerhalb von 14 Tagen seit der Gutschrift nicht berechtigt, die Ausführung von Zahlungsvorgängen wegen fehlender Deckung abzulehnen, wenn der Berechtigte nachweist oder dem Kreditinstitut sonst bekannt ist, dass es sich um die Gutschrift einer Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch oder von Kindergeld handelt. Das Entgelt des Kreditinstituts für die Kontoführung kann auch mit Beträgen nach den Absätzen 1 bis 4 verrechnet werden.
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Re: Bank behält ALG2 ein (trotz P-Konto)...
« Antwort #2 am: 05. Juni 2013, 08:32:51 »

Meine Bank hatte auch nach Umwandlung in P-Konto, dem Eingang der Pfändung und der ersten Auszahlung danach mein Geld zunächst gesperrt.

Ich bin einfach mit dem Bescheid über die Leistungen zur Bank und habe denen erklärt das es sich dabei um eben solche Leistungen handelt.

Die Bank wollte nichtmal den Bescheid sehen, die sahen anhand des Verwendungszweck was sache ist.
Meine Bank (Sparkasse) hat keine automatisierte Freigabe, heist das die zuerst - wenn P-Konto, und Pfändung eingereicht - alle Gelder zurückhalten.
Innerhalb der ersten zwei selten drei Werktage werden die Eingänge nach Betrag und Herkunft, falls erkennbar, überprüft und entsprechend frei gegeben.
Die Sparkasse ist in dem punkt nicht Automatisiert, um mögliche fehler zu minimieren, aber gerne bereit für die Zukunft eben genau diese Gelder sofort freizugeben.
Die haben zum Konto einen "Vermerk" hinzugefügt, das eben genau diese Gelder von Vornerein, ohne Prüfung, freigegeben sind.

Seit dem an lief alles Prima, das Geld wurde gutgeschrieben und ich konnte vortan sofort zugreifen, es hat mich nur 5 Min. und 600m gekostet :)
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