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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?  (Gelesen 4521 mal)

Oralndo Furioso

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Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« am: 15. Dezember 2011, 12:17:23 »

Schönen guten Morgen!

Ich bin im Angestelltenverhältnis tätig und befinde mich momentan in der Vorbereitung
des Regelinsolvenzverfahrens, da ich in früheren Zeiten selbstständig tätig war.

Mein Arbeitgeber stellt mir zur Berufsausübung (Außendienstmitarbeiter) einen Geschäftswagen
zur Verfügung, der über die 1%-Methode abgerechnet und versteuert wird. Mein Nettoverdienst
beträgt ca. € 985,-- zzgl. VWL.

Nun haben einige Gläubiger per Pfändungs-/Überweisungsbeschluß in mein Gehalt gepfändet. Durch den
geldwerten Vorteils d. Autos komme ich laut Pfändungstabelle auf ein Nettogehalt von
ca. € 1.283,--, was wiederum zur Folge hat, daß laut Pfändungstabelle € 175,78 vom Nettoauszahlbetrag an die, bzw. den ersten Gläubiger seitens meines Arbeitgebers abzuführen sind.

Heißt also unterm Strich, mir würden effektiv € 810,-- monatlich bleiben, von denen dann der Lebensunterhalt samt Miete (ca. € 350,-- inkl. Heizung)zu berappen wäre.

Mir gehts nun darum, wie ich die Sache richtig angehe. Ich würde gern, trotz der wenig erfolgversprechenden, telefonischen Auslunft vom Amtsgericht, einen Antrag auf erhöhten Pfändungsschutzz stellen, da laut Rechtsprechung eine Pfändung nicht zulässig ist (wenn ich's richtig verstadnen habe), wenn dadurch Bedürftigkeit eintritt. Stellt sich dir Frage danach, ob Bedürftigkeit überhaupt. Dies festzustellen, dauert nach Angageb des hiesigen Sozialamtes mindestens sechs Wochen, allerdings brauche ich ja -glaub ich- diesen Wisch, um eben den Antrag beim Gericht zu stellen. Einen Termin bei Anwalt bekomme ich auch nicht zeitnah und die Angelegenheit brennt ja ein wenig.

Für Infos bzgl. Bedarfssätzen für Erwerbstätige, anrechenbare Einkommen oder was weiß ich noch alles, oder wie so ein Antrag auszusehen hat, was alles dabei sein muß, ob der Wisch vom Sozialamt zwingend erforderlich ist, oder ob eine selbst angefertigte Überschlagsrechnung reicht oder oder oder.....wär ich halt mehr als dankbar.

Die Frage danach, warum ich hinsichtlich der Differenz zwischen eventuellen Arbeitslosengeld und den € 810,-- überhaupt noch arbeiten gehe, die werd ich mir wohl selbst beantworten müssen.

Ich sag jetzt schon mal vielen, lieben Dank.

Grüße

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anke67

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2011, 17:42:59 »

Hallo Orlando,

es gibt nen Rechnerwo du prüfen kannst, ob du Hilfebedürftig bist, da du eigenes Eikommen hast.  Du kannst höchstens  Wohngeld beantragen. Sowas wie Sozialhilfe wird es Aufgrund deines Einkommens nicht geben, da du wie schon gesagt ja eigenes Einkommen hast und damit den Regelsatz überschreitest. Der ist nämlich 356€ ohne die Miete. Aber mit dem was du hast, solltest du "froh" sein. Es gibt nen Haufen Leute denen es dahingehend schlechter geht. Ich persönlich hab durch meine Rente und der ergänzenden Sozialhilfe gerade mal 731€ ... mehr wird es auch für mich nicht geben. Is ne einfache Rechnung. Regelsatz + Miete... Das ist das was ich bekomme. Bei ALGII ist das auch nicht anders

LG
Anke
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 17:55:25 von anke67 »
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Oralndo Furioso

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2011, 18:18:11 »

Besten Dank für die Antwort!

Die ist so aber nicht ganz korrekt, da wohl bei Erwerbstätigen anders berechnet wird, Stichwort Freibeträge, erhöhter Aufwand durch den Job o. Ä.

In wie weit ich froh sein sollte, mit dem übrigbleibenden Rest das alles zu finanzieren, bleibt mal dahingestellt.

Ok, ALternativen hätt ich auch schon: entweder Job wechseln, oder Stempeln gehen....letzteres liegt mehr jedoch aber sowas von fern....

edit: genau darum geht's mir ja eben, ich will nix beantragen oder was weiß ich, mir geht's um die Pfändung, in wie weit die abzuwenden is, bzw. in wie weit dagegen vorgegangen werden kann.
« Letzte Änderung: 15. Dezember 2011, 18:27:04 von Oralndo Furioso »
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anke67

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2011, 17:20:15 »



Was an meiner Antwort so nicht ganz korrekt sein soll, weiß ich nicht. Einfach mal dem Link folgen. Da gibst du alles ein, was du so hast oder nicht hast.

Warum du froh sein solltest mit dem was dir übrig bleibt? Ganz einfach. Es gibt viele Menschen die mit weit weniger auskommen müssen. Versuch doch mal einige Monate von nur 364€ zu leben. Da ist die Miete nicht mit drin...

Ich bin seit 2002 arbeitslos, wenn man die Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten nicht dazu rechnet. Dank 2er Hinr-OP's bin ich seit 2008 voll Erwerbsgemindert und bekomm ne Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 560€ Da das nicht reicht, bekomm ich zusätzlich noch Grundsicherung (nette Umschreibung für Sozi) in Höhe von 186€ Da bin ich bei Summasumarium 746€

Da ziehen wir dann mal
Miete -------359€
Gas   ------- 23€
Strom-------- 43€
Fahrgeld -----33,50€
den Luxus FinessTraining 16,90
Telefon ----- 40€
Windeln wegen Inkontinenz 24€
Versicherungen 34€

Wenn ich richtig in den Rechner getippt habe sind das 573€

Die ziehen wir jetzt von den 746€ ab und kommen auf einen Rest von 172€

Davon darf ich den restlichen Monat bestreiten.... Lebensmittel usw... Dann erlaube ich mir ja auch den Luxus 2er Kaninchen.


Deine Überlegung ob oder ob nicht in die Arbeitslosigkeit ... hm.... hast du ja selbst beantwortet. Da kommst du dann nämlich nichmehr raus. So einfach wie "Musst nur suchen dann findst auch was" ist das schon lange nichtmehr... Ich bin 2007 putzen gegangen. Eigentlich bin ich Buchhalterin. Selbst wenn ich das Heut körperlich könnte würd ich da nix bekommen... Deswegen würd ich da bleiben wo ich bin... Hast du ja aber schon selbst erkannt.

So nun zur "Abwendung" der Pfändung.... Gibt die Möglichkeit Inso, Vergleich, vom Turm springen (was Makaber ist) Aber den Klageweg wirst du wohl knicken können...

Übrigens hast du ne Pfändungsfreigrenze von 1.029€ ( von denen lässt sich doch ganz gut leben) wenn du Einzelfighter bist und keinen Unterhalt zahlen musst

Groetjes
Anke
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Angestellte80

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2011, 18:28:18 »

Anke, was du da schreibst ist totaler Bullshit. Natürlich kann man auch als Berufstätiger ALG2 aufstockend beantragen. Ich habe tag täglich viele Kunden, die das bei mir beantragen.

Und wenn jemand Geld verdient, dann hat er höhere Freibeträge wie jemand wie du, der nicht arbeitet. Man bekommt grundsätzlich einen höheren FB, dann noch Werbungskosten´, Versicherungen usw. die man angibt.

Und solche Dinge zu schreiben, er soll froh sein soviel zu haben, passt echt in dieses Klischee zu den Leuten von denen ich persönlich denke, dass sie keine Lust haben zu arbeiten und sich dann auch noch beschweren kaum was vom Staat zu bekommen. Schliesslich sollen die Leute, die auch arbeiten gehen entlohnt werden, sonst würde keiner mehr arbeiten gehen. Ich denke schon, dass es durchaus möglich in 6 Jahren einen Job finden zu können und sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Mit deiner Krankheit ist schlimm, aber wenn du vorher arbeiten gegangen wärst, würdest du sicher auch mehr Erwerbsminderungsrente bekommen.

Warum sollen die Leute, die jeden Tag 8 Stunden arbeiten gehen und trotzdem nicht genug Einkommen haben, genauso wenig zur Verfügung haben, wie jemand der zu Hause sitzt, aufgrund von Faulheit oder Krankheit. Da würde ich persönlich dann auch nicht arbeiten gehen wollen, wenn ich genauso viel/wenig bekomme, der nix tut!!!
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Viele Grüße

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anke67

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2011, 19:48:20 »

Ich weiß zwar nicht, was daran bullshit ist, aber gut...

Und warum ich vorher nicht "mehr" gearbeitet habe geht hier niemanden was an und dich schonmal garnicht.

Der Rest tut hier mal nix zur Sache.... Ob ich nun Faul bin (was ich für ne dreiste Unterstellung halte) oder Krank bin ist ja mein Problem. Ich hab nirgendwo geschrieben dass es keine Zusatzleistungen gibt.

Ich hab selbst 2 Monate aufstocken müssen und genug Spießrutenlauf deswegen gehabt...
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Angestellte80

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2011, 20:51:03 »

ich habe nie behauptet das es mich was angeht und wenn du dir den Schuh mit der Faulheit anziehst, dann passt es genau dazu was ich darüber denke!!  :whistle:

Man sollte einfach nur sehr vorsichtig mit Aussagen sein, die gänzlich falsch sind und jemanden echt schaden könnten, also in dem Fall dem fragesteller, weil er sich eventuell auf solche Aussagen von Usern wie dir verlässt, die komplett falsch sind.

Wenn man sich im Sozialsystem nicht auskennt, sollte man einfach nichts schreiben oder sich vorher schlau machen!!
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Viele Grüße

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Angestellte80

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2011, 20:53:34 »

Hallo Orlando,

es gibt nen Rechnerwo du prüfen kannst, ob du Hilfebedürftig bist, da du eigenes Eikommen hast.  Du kannst höchstens  Wohngeld beantragen. Sowas wie Sozialhilfe wird es Aufgrund deines Einkommens nicht geben, da du wie schon gesagt ja eigenes Einkommen hast und damit den Regelsatz überschreitest. Der ist nämlich 356€ ohne die Miete. Aber mit dem was du hast, solltest du "froh" sein. Es gibt nen Haufen Leute denen es dahingehend schlechter geht. Ich persönlich hab durch meine Rente und der ergänzenden Sozialhilfe gerade mal 731€ ... mehr wird es auch für mich nicht geben. Is ne einfache Rechnung. Regelsatz + Miete... Das ist das was ich bekomme. Bei ALGII ist das auch nicht anders

LG
Anke

Ich finde schon dass du mit der Aussage schreibst, dass er kein ALG2 bekommen kann (es heisst seit 2005 nicht mehr Sozialhilfe und der regelsatz liegt NICHT bei 359 Euro seit Anfang des Jahres!!!!
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motte

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2011, 21:56:46 »

@oralndo

soll passieren das sowas passiert wenn man schulden hat, gleich zum amt zu laufen, köstlich!!!
wieviel schulden haben sie durch die sebständigkeit???
und bloß kein cent zuviel verdienen, um evtl. auch was dazu beizutragen.

@ angestellte80

ich, endlichfrei schreiben unsinnige post???

das was sie grad von sich geben, geht übels unter die gürtellinie, bzw wie sie es schreiben.

@ anke67

hallo anke mach dir schöne weihnachten und lass die labbern.
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doktor mabuse

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2011, 09:24:10 »

Hallo,

ich habe einen ähnliche Situation, bin im Aussendienst und muß über die 1% Regelung den geldwerten Vorteil des Dienstwagens voll aus meinem eigentlich unpfändbaren Gehalt bezahlen. Dadurch komme ich auch unter die Pfändungsgrenze und muß von knapp 860 Euro sämtliche kosten wie Miete, Versicherungen, Energiekosten Telefon etc. bezahlen, der Rest ist für den täglichen Gebrauch.
Die Argumentation ist eben, daß man ja ein Fahrzeug hat und mit der 1% Regelung sämtliche Betriebskosten abgedeckt sind, leider ist der Wagen ein geldwerter Vorteil und halt voll pfändbar.
Hätte man den Wagen nicht, wäre ja auch das pfändungsfreie Einkommen höher...aber man müsste sich einen zulegen, um seinen Job ausführen zu können.
Möglichkeiten wären, mit dem Arbeitgeber zu sprechen ob eine andere Regelmöglichkeit mit Fahrtenbuch machbar ist, oder eine Beantragung zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages bei Gericht zu beantragen unter Angabe sämlicher Ein - und Ausgaben und einem Schreiben des Arbeitgebers, daß Du zwingend auf das Fahrzeug zur Ausübung des jobs angewisen bist.
Für behördliche Unterstützung sehe ich schwarz, da die Ausgangsvoraussetzungen zu "gut" sind, denn wie schon gesagt, wenn das Auto nicht wäre...
Daß das Ganze Regelwerk bei einem Fulltimejob mit 40 Stunden ad absurdum geführt wird, ist leicht absichtlich und Spaß macht da die Arbeit auch nicht mehr wirklich...und wie Viele sagen sich letztendlich- da bleib ich doch besser Zuhause... Aber, so "Randerscheinungen" scheinen im Inso-Regelwerk niemanden zu interessieren, aber, wir arbeiten in unserer Selbsthilfegruppe bundesweit daran, diese Mißstände aufzuzeigen und öffentlich zu machen, denn trotz Insolvenz leisten wir durch unsere Jobs einen Beitrag für die Gesellschaft (und somit für Alle) und müssen uns nicht verstecken.

Gruß,
Doktor Mabuse
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motte

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2011, 09:53:17 »

 :thumbup: dr. mabuse
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anke67

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Re: Durch Gehaltspfänung sozialhilfebedürftig?
« Antwort #11 am: 22. Dezember 2011, 07:30:31 »

@motte

Danke für deinen Rat, den ich auch von einer guten Freundin erhalten habe, aber wenn mir was keine Ruhe lässt, dann sind das kluggeschissene herablassende völlig sinnfreie Äußerungen.

ich habe nie behauptet das es mich was angeht und wenn du dir den Schuh mit der Faulheit anziehst, dann passt es genau dazu was ich darüber denke!!  :whistle:

Man sollte einfach nur sehr vorsichtig mit Aussagen sein, die gänzlich falsch sind und jemanden echt schaden könnten, also in dem Fall dem fragesteller, weil er sich eventuell auf solche Aussagen von Usern wie dir verlässt, die komplett falsch sind.

Wenn man sich im Sozialsystem nicht auskennt, sollte man einfach nichts schreiben oder sich vorher schlau machen!!

Buuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuullshit... Der Regelsatz liegt bei 364€
Um nun mal nochmal genauer auf den "deinigen" Busllshit einzugehen, Angestellte80, werde ich dennoch versuchen so Sachlich wie möglich zu bleiben...

1. Zieh ich mir keinen Schuh an der mir nicht passt
2. Dein Hätte, wäre, würde wenn ist auch mal absolut daneben, denn du weißt nichts aber auch garnichts über meine Situation, also sprech ich dir einfach mal die Fähigkeit ab dieses zu beurteilen.

Dass es seit 2005 ALGII heißt weiß ich, denn ganz so Weltfremd bin ich nicht. Nun mag ich es vielleicht fachlich nicht ganz so klug dahergeschissen haben, aber nichts anderes war gemeint. ...

So nun zu deinem Hätte, Wäre, Würde, Wenn...

Hätt der Hund nicht geschissen, hätt er nen Hasen gefangen.
Wenn das Wörtchen Wenn nicht Wär, Wär mein Vater Millionär.
Würd ich in der Lage sein meinen Lebenslauf anders zu haben, würd ich mir den ganzen Scheiß nicht antun müssen.

Ich hatte nunmal nicht das Glück von der Oberschule direkt in einen gut bezahlten Job zu kommen. Weil ich dazu nämlich erst einmal eine vernünftige Ausbildung machen muss... Diese passierte in der Krankenpflege und da ich auch nicht mit einer sehr starken Gesundheit gesegnet bin, war das Thema nach nicht einmal 4 Jahren durch (sprich nicht wirklich der hohe Verdienst um eine vernünftige Rente zu erhalten).
Hätte ich nicht ewig auf die Bewilligung einer Umschulung durch das "Arbeitsamt" warten müssen, hätte ich schon 4 Jahre vorher einen Job in der Buchhaltung bekommen.
Wäre ich 25 Jahre,  studierte und diplomierte BWL'erin, hätte in dem Bereich 30 Jahre Berufserfahrung, würde ich nicht Wert auf meine Gesundheit legen, dann würde ich vielleicht zumindest bis zum Jahr 2000 die Möglichkeit gehabt haben mir eine gute "Erwerbsminderungsrente" zu erarbeiten.

Da das Leben aber nunmal kein Wunschkonzert ist und ich nicht bereit bin, mit über 40° Fieber arbeiten zu gehen, nur damit ich meinen Job nicht verliere, aber dafür meine Kunden oder Kollegen anzustecken, würde ich wohl Heute genauso klugscheißen und mit dämlichen Phrasen um mich werfen zu können wie du.

@Orlando,

wie deine Schulden entstanden sind, ist letztendlich dein Ding. Was mich an deiner Frage recht gut amüsiert hat, ist die Tatsache, dass du durch eine Pfändung ja evtl. "Bedürftig" sein könntest. Ich bin nicht der "ach dur armer, hast in deinem Leben bestimmt viel Pech gehabt"-Sülzemensch. Vielleicht hab ich dazu auch schon genug Scheiße gefressen. Es ist nunmal wie es ist. Du hast Schulden und gerätst in die Pfändung. Warum nun ausgerechnet eine Klage gegen Selbige was bringen soll, entzieht sich meiner Phantasie. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben als das Beste daraus zu machen oder "Stempeln" gehen

Noch Fragen? Aber da ich ja nur "bullshit" von mir gebe, der dir evtl. schaden könnte, wird Angestellte80 sicher bereit sein, dir das alles zu beantworten. Aber soweit ich weiß sind Aussagen in solchen Foren keine Rechtsgrundlage und können damit auch niemandem wirklich schaden. Es sollen lediglich Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie man was angehen kann. Oder ist das auch wieder nur fachlicher bullshit Angestellte80?

Nun noch einmal zu meiner Erklärung froh sein zu "sollen" Nun ich wäre froh wenn ich arbeiten könnte. Mein letzter Job hat mir grad mal 7€ Brutto/Std. gebracht, sodass ich aufstocken musste. Da ich aber nicht jammer und nöle, dass es sich für das Geld nicht lohnt arbeiten zu gehen, habe ich die befristeten 2 Monate gearbeitet und dadurch vielleicht auch nicht die Megarente wie sie ja von der Angestellten so gepriesen wird. Danach durfte ich nach vielem hin und her eine MAE machen, die mir 9€ mehr am Tag gebracht hat. Auch hier war wieder der Hintergedanke dass ich lieber für 1,50€ rausgehe, als zu jammern und meinen Regelsatz ins nächste Glasbiergeschäft zu bringen.

Der Satz "Wenn du nur willst und auch suchst bekommst du"  wurde durch den Satz "besser wenig als nix" ersetzt (von mir persönlich) kann ich auch hier nicht damit punkten die MegaEU-Rente erhalten zu können, wenn ich nur lange genug gearbeitet hätte.... Ich glaub soviele Umdrehungen wie ich kotzen möcht kann mein Magen grad nicht hinlegen...



Da du dich ja fachlich für sowas wie nen Genie schreist, kannst du mir ja sicher auch erklären, was ich in 15 Jahren hätte verdienen sollen um eine "höhere" Erwerbsminderung zu erhalten.

So nun werde ich mich an dieser Stelle verabschieden und auf geistigen Müll nicht mehr reagieren. Ich hab dank vieler freundlicher Tips meine Inso in Angriff nehmen können und kann mich jetzt auf das Wesentliche in meinem Leben kümmern. Die Gesundheit.

In diesem Sinne feine Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue und hoffentlich für einige erfolgreiches Jahr 2012....

Groetjes
Ich
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2011, 07:35:50 von anke67 »
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