"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Ehemann hat Schulden  (Gelesen 2359 mal)

luiso11

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Ehemann hat Schulden
« am: 10. März 2011, 11:32:53 »

Hallo!
Mein Mann hat seit ca 10 Jahren Schulden bei einer Bank in Höhe von ca.10000 Euro.Hat auch schon mehrmals eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.Insolvenzverfahren ist noch keines in die Wege geleitet, aber angedacht!Die Schulden stammen aus der Zeit vor unsrere Ehe.Nun steht wieder eine Vollstreckung an und der Gerichtsvollzieher wird kommen.Mein Mann verdient mit 600 Euro unter der Pfändungsgrenze und ich mit ca. 2000 Euro drüber.Wir haben getrennte Konten, mein Mann hat auch ein sogenanntes P-Konto.Ehevertrag haben wir keinen!
Im Prinzip habe ich alle Anschaffungen getätigt, da mein Mann ja kaum Einkommen hat,kann aber nicht bei allem belegen dass es meines ist.Meine Frage ist nun,ob der Gerichtsvollzieher auch unsere gemeinsamen Sachen (von mir angeschafft) Pfänden kann?Wir haben nichts wirklich wertvolles, das was einen Wert besitzt ist ein 2 Jahre alter Fernseher (&00 Euro), 3 Gitarren  (je 200 Euro Neupreis, aber auch schon alle ca. 3-5 Jahre alt).Muß ich ihn eigentlich reinlassen, wenn er unangemeldet kommt?
Danke für Eure Antworten!!
Luiso
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Ehemann hat Schulden
« Antwort #1 am: 10. März 2011, 11:40:59 »

Guten Tag,

Gepfändet können grundsätzlich nur Dinge, die Ihrem Gatten gehören.
Aber es sollte anhand von Belegen nachgewiesen werden, dass es Ihnen gehört! Kaufvertrag etc.!

Ausnahme: Unpfändbare Sachen nach § 811 ZPO ff.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/811.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/812.html

Generell werden nur Dinge gepfändet die einen entsprechenden Wert besitzen.
« Letzte Änderung: 10. März 2011, 11:44:34 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz