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Autor Thema: Kosten des TH  (Gelesen 5058 mal)

Prinz Eisenherz

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Kosten des TH
« am: 02. April 2014, 13:28:46 »

Mal so die Frage.

Vergangendes Jahr bekam ich zunächst eine Mitteilung aus dem Büro des TH das bei mir am 04.05.2012 der Schlusstermin durchgeführt wurde.
Ausweislich des in Ablichtung (Kopie) beigefügten Beschlusse des AG vom 10.05.2012 war mir die Restschuldbefreiung angekündigt worden.
Er teilt mit,  dass er gegenüber  dem Insolvenzgericht innerhalb eines Jahres erneut zu berichten hatte.Nach wie vor war ich nach seinem Hinweiß verpflichtet allen Obliegenheiten nachzukommen und Ihm über meine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen.

Wie ich nun  dem Merkblatt entnehme muss um die RSB zu bekommen  erst das eröffnete Insolvenzverfahren im wesentlichen durchgeführt sein und kurz vor dem Abschluss stehen.
Am 04.06.2012 erhielt ich vom AG dann die Bestättigung dass meine Inso Verfahren Rechtskräftig aufgehoben wurde und ich damit in die WVP übergegangen war.

Also mit anderen Worten,ICH habe keine Fehler gemacht.

Nun wurde mir dann damals vom TH mitgeteilt, dass ich  für die Dauer des RSb Verfahrens da die dafüer entstandenen Kosten nicht gestundet waren, ich die  daher entstandenen kosten der Treuhandüberwachung  selber aufbringen müsste. Man schlug mir vor, dass ich nun monatlich ca 10,00 € aus meinem Pfändungsfreien Vermögen selbst bilden solle, um diese Kosten dann die sich auf 120,00 € für ein Jahr beliefen bei Ihm zu decken.

Er wies mich darauf hin, dass ich für diesen Betrag selbstverständlich einen weiteren Stundungsantrag stellen könne.

Persönliche Anmerkung: Was für ein Wiedersinn das für 120,00 € und am Ende hätte ich diese sowieso Zahlen müssen.

Später erhielt ich aber darüber keine Zahlungsaufforderung und nachdem ich Nachgefragt habe, wure mir mitgeteilt, dass diese 120,00 € der Masse entnommen wurde.

Nun komme ich zu der Frage: kann es sein, dass bis dahin die Glaübiger von dem mir gepfändeten Beträgen bis dahin noch keinen Cent gesehen haben und diese mir Gepfändete Geld immer noch gesammt auf dem Konto
des TH liegt ?


Außerdem verstehe ich bis heute nicht,wie das Abläuft.

Bei mir wurde das Verfahren ja im Juli 2010 eröffnet.
Ja und dann hat sicherlich das Verfahren mit der Berichterstattung des TH zur RSB stattgefunden und ist mir dann auch ertteilt worden bzw. das Verfahren ist aufgehoben worden.
Dann steht da im Merkblatt aber auch im Schreiben des AG beginnt die Wohlverhaltensphase.
Verstehe diesbezüglich noch leidlich, dass diese RSB bzw WVP sich dann noch Rückwirkend bis zum Beginn einer Inso erstreckt da ja auch gleich mit beginn der Inso gepfändet wird.

Nun gibt es da ja in meiner jetzt laufenden WVP Obliegenheiten die ich nicht mehr zu erfüllen brauche.
1. Ich brauche keine angemessene Erwerbstätigkeit mehr auszuüben.
Klar, wenn ich Umziehe muss ich das weiterhin um Erreichbar zu sein mitteilen.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich nicht nun doch in der WVP dem TH mitteilen muss wie hoch meine Einkommensteuer ist die ich jetzt als Steuervorrauszahlung ans Finanzamt abzuführen habe ?


Das war es erst einmal.


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Der_Alte

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Re: Kosten des TH
« Antwort #1 am: 02. April 2014, 15:28:13 »



Nun komme ich zu der Frage: kann es sein, dass bis dahin die Glaübiger von dem mir gepfändeten Beträgen bis dahin noch keinen Cent gesehen haben und diese mir Gepfändete Geld immer noch gesammt auf dem Konto
des TH liegt ?



Ja, erst werden die Verfahrenskosten, also Gericht und Treuhänder aus der Masse bezahlt. Was dann übrig bleibt, wird an die Gläubiger ausgezahlt.
In einem Verfahren, in dem regelmäßig pfändbare Gehaltsanteile entstehen, kommt es im Regelfall nicht dazu, dass der Schuldner noch Verfahrenskosten zahlen muss.
Das Gericht eröffnet in solch erkennbaren Fällen das Verfahren auch ohne Stundungsbeschluss, wenn erkennbar die Verfahrenskosten aus der Masse beglichen werden können.
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Prinz Eisenherz

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Re: Kosten des TH
« Antwort #2 am: 02. April 2014, 16:08:37 »

Also, meine Inso endet ja eigentlich wie man ersehen kann im Juli 2016.
Nun weiß ich, dass sich das mit dem Ende wegen überlastungen in den Gerichten mindestens ein halbes Jahr hinziehen kann.
Es ist ja auch bei der von meiner Frau eingereichten Scheidung so, dass man hier sicherlich trotz 10 Jahren dauertrennung nicht mehr von einer schnellen Scheidung reden kann oder mag.

Nun bisher habe ich aber immer geglaubt, dass mir die gestundeten Kosten am Ende noch zusätzlich aufgebürdet würden.
Da war ich in großer Sorge, weil bei mir ja auch die Scheidung anliegt und im Zuge der Scheidung der Versorgungsausgleich festgestellt wird.
Nun da ich ja schon Rentner bin,hatte ich die Sorge, dass bei mir der Versorgungsausgleich so hergestellt würde, dass mir gleich nach der Scheidung meine Rente um entsprechenden Betrag gekürzt würde, unabhängig davon, dass meine Frau gerade erst 59 geworden ist.
Da Sie bis auf die ersten drei Jahre und die Kinder und einen Pflegefall nicht gearbeitet hat besteht da eine große Lücke in den Rentenpunkten.
Einen abgezogenen Versorgungsausgleich einhergehend mit bisher auch noch seit Rentenbeginn zu Versteuernde Renteneinkünften bzw auch noch womöglich mit Gerichtskosten für das Ende der Inso wäre ja kaum aufzubringen.
Da ich trotz Inso eigentlich (eigentlich)oder auch Tatsächlich, kommt immer drauf an, wie man es sieht,eine bisher höhere Rente habe komme ich auch für Prozesskostenhilfe
nicht in betracht.

Also sehe ich das jetzt richtig, nach ende der Inso kommen dann keine zusäzlichen kosten auf mich zu. :coffee:
oder ?
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waldi

Re: Kosten des TH
« Antwort #3 am: 02. April 2014, 20:18:27 »

Zitat
ob ich nicht nun doch in der WVP dem TH mitteilen muss, wie hoch meine Einkommensteuer ist die ich jetzt als Steuervorrauszahlung ans Finanzamt abzuführen habe ?
Nein, das brauchen Sie nicht.
Zitat
Also sehe ich das jetzt richtig, nach ende der Inso kommen dann keine zusäzlichen Kosten auf mich zu.
Legt man die von Ihnen in diversen Beiträgen genannten abgeführten Beträge zugrunde, wird es so kommen, wie Sie es (richtig) sehen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Kosten des TH
« Antwort #4 am: 02. April 2014, 23:08:55 »

Danke Waldi. :juchu:

Nun damit wäre mir selbstverständlich schon mal eine große Last von der Seele genommen.
Es scheint nun auch bei mir jetzt sich so abzuzeichnen, dass ich den Versorgungsausgleich auch nicht gleich nach der Scheidung in Bar abgezogen bekomme und meine Sauer verdiente Rente gleich für mindestens vier Jahre an den Vater Staat gekürzt bekomme bevor meine verflossene da einen Cent von sieht.

Der VA hat zwar nichts mit dem Insorecht zu tun worum es hier geht, aber es ist ein Teil meiner Trennung die auch nach zehn Jahren vergeblichen bemühens um eine vermeidung selbigen selbsverständlich auch mit eigenen Fehlern die ich gemacht habe dazu geführt haben.
Ich für mich teile die Schuld das es dazu kam immer auf.
Zunächst stand da die Trennung bzw, dass meine Frau eine neue Partnerschaft einging und aus unserem gemeinsamen Haus zog und wirmit Schulden, Darlehen Vorruhestand,und auch weiteren Belasstungen uvm sehen mussten wie wir klar kamen und das ich in der Folge alles alleine zu tragen und zu zahlen hatte und zum anderen,
nach dem Hausverkauf dann der Neuanfang mit neuen Krediten die dann am Ende bedingt durch Einkommensverlusten uvm dann schließlich zur Inso führten.
Aber wie gesagt es ist nur ein ganz kleiner Teil von der Wahren geschichte der letzten 10 Jahre.
Nun möchte ich versuchen wenn nun die Zahlen des VA errechnet sind, im Rahmen des Scheidungsverfahrens den VA wegen der damaligen Härtesituation im Rahmen des Vermögensausgleichs vom Scheidungsverfahren abtrennen zu lassen um zumindestens um eine teil weniger VA zu kämpfen.
Ob es mir gelingt hängt selbstverständlich vom Gericht ab.
Im Grund bin ich nicht gegen einen VA aber ich habe ja auch einiges geleistet.
Trotzdem stehe ich dem dass ein VA diwe BR oder anderes miteinbezieht nicht gerade Unkritisch gegenüber.
 :nono: Ich bin nämlich nach wie vor der Meinung, dass die BR meine Lebensleistung ist.
Ich denke damit stehe ich nicht alleine da.
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waldi

Re: Kosten des TH
« Antwort #5 am: 03. April 2014, 08:56:03 »

Zitat
Ich bin nämlich nach wie vor der Meinung, dass die BR meine Lebensleistung ist.
Ja, eine Lebensleistung, welche - zumindest während der Ehezeit - mit Unterstützung der Ehefrau erbracht wurde.

Aber - wie schreiben Sie so treffend:
Mit der Inso hat der VA nichts zu tun; mit diesem Thema wären Sie in der Tat in einem Scheidungsforum besser aufgehoben. 
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Prinz Eisenherz

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Re: Kosten des TH
« Antwort #6 am: 03. April 2014, 12:35:39 »

Nun gut Waldi. Ich streite ja nicht ab, dass meine verflossene Ehefrau auch eine Lebensleistung im Bezug zur Haushaltführung hat.
Dabei stelle ich nicht in Frage,dass dies auch eine Lebensleistung ist.
Klar, ist mir bewusst, dass man diese Leistungen nicht wie ein Arbeitsverhältniss mit mindestens 8.50 € bewerten kann.
Eine Ehe ist sogesehen ja keine Arbeitstelle.
Dennoch stört es mich, dass man so das Gefühl hat als wenn es nur die Mutter ist die sich um die Kinder kümmertund  als wenn ein Vater bei der Kindererziehung bedingt durch seine Berufliche Tätigkeit ganz unter dem Tisch fällt.
So ist es ja nun nicht.
Heutzutage ist man dazu nun noch bemüht jungen Müttern im Bezug zur Rente aber auch um die Lebenshaltungskosten bewältigen zu können so schnell als bald wieder trotz Kinder in den Beruf zu bringen.
Ja und dann habe ich ja noch kaum in einem Vorruhestand beide Kinder 10 Jahre ganz bei mir gehabt.Also fallen diese Jahre bei meiner Frau schon mal weg.

Eigentlich ist es aber auch Aufgabe des Staates da Rentenmäßig viel mehr für einen ausgleich zu Sorgen ganz so wie es von den Grünen heute Morgen als forderung in der Presse stand.

Und damit genug von meinen Eheproblemen.
 
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waldi

Re: Kosten des TH
« Antwort #7 am: 03. April 2014, 12:59:40 »

Danke.
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Prinz Eisenherz

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Re: Kosten des TH
« Antwort #8 am: 03. April 2014, 18:03:02 »

Bitte
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