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Autor Thema: Einzelunternehmen- abmelden bei drohender Insolvenz?  (Gelesen 4639 mal)

Elin78

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Einzelunternehmen- abmelden bei drohender Insolvenz?
« am: 23. Mai 2012, 12:08:12 »

Hallo,

ich bin neu im Forum und habe gleich einige Fragen. Folgende Situation:

Vor 5 Jahren habe ich für meinen LG ein Gewerbe angemeldet. Er ist als Handwerksmeister bei mir angestellt, dazu kamen 2 Gesellen und ein Azubi.
Gründe dafür, dass das Gewerbe auf mich angemeldet wurde, waren, dass er als Angestellter krankenversichert ist. Ich arbeite Teilzeit im öffentlichen Dienst und bin darüber versichert. Wir haben 3 Kinder.

Das letzte Jahr lief schlecht, wir überlegten schon, den Betrieb zu schließen, da das Frühjahr saisonbedingt auch nicht gut laufen würde, da kam ein großes Angebot eines Baulöwen. Anfangs liefen die Zahlungen noch, seit Anfang März nichts mehr, auch nicht an die anderen Handwerker... Außenstände von € 30.000,das Ganze ist jetzt beim Anwalt, der meinte, das kann dauern.

Leider sind die finanziellen Polster durch das schlechte letzte Jahr weg. Die Gesellen haben wir schon gekündigt, machen nur noch kleine Aufträge, zahlen Material nur noch in bar.
Bei Finanzamt, Lieferanten, BG, HWK, Steuerberater leppern sich die Schulden auf € 10.000 zusammen, Bank € 12000, Krankenkasse € 8000.

Mit einer KK haben wir eine Ratenzahlung vereinbart, da der Arbeitnehmer bereits gekündigt ist und nichts mehr aufläuft. Die andere stellte sich stur und will nun unter Androhung eines Insolvenzantrages den Betrag komplett, obwohl seit 1.4. nur noch der Azubi dort versichert ist.

Nun meine Frage: Soll ich nun den Insolvenzantrag auf mich zukommen lassen und bis dahin alle eingehenden Zahlungen dazu verwenden, die KK zu bedienen, da das Vorenthalten der SV- Beiträge strafbar ist, oder wäre es günstiger, den Betrieb abzumelden und dann als Privatperson Insolvenz anzumelden?

Danke schonmal für´s Antworten,

Elin



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Insoman

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Re: Einzelunternehmen- abmelden bei drohender Insolvenz?
« Antwort #1 am: 26. Mai 2012, 11:33:44 »

Der Eigenantrag führt jedenfalls sicher zur Eröffnung, wenn er ordnungsgemäß gestellt ist.
Bei Fremdanträgen müssten Verfahrenskosten vorgeschossen werden, in ähnlich gelagerten Fällen ist hiermit nicht zu rechnen.. es kommt dann zur Abweisung.

Wenn Sie weiterhin an die KK leisten (wollen), dann sinnvollerweise "nur noch" die Arbeitnehmeranteile bezahlen (im Verwendungszweck klar beziffern), für die AG-Anteile gibt's i.d.R. sowieso die RSB..
Begünstigung ist hier zu verneinen, da es sich bei den AN-Anteilen eben um Treuhandgelder handelt, die zu keiner Zeit Ihrem Vermögen zuzurechnen waren..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Einzelunternehmen- abmelden bei drohender Insolvenz?
« Antwort #2 am: 26. Mai 2012, 23:40:49 »

Begünstigung ist hier zu verneinen, da es sich bei den AN-Anteilen eben um Treuhandgelder handelt, die zu keiner Zeit Ihrem Vermögen zuzurechnen waren..

Es ist doch immer wieder entschieden worden, dass es eben kein Treuhandverhältnis ist. Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt aus dem eigenen Vermögen, daran ändert auch diese unsinnige Fiktion im SGB nichts.

Ob das Weiterwirtschaften hingegen Sinn macht, lässt sich ohne Analyse des Unternehmens nicht beantworten.
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