Hallo,
ich bin neu im Forum und habe gleich einige Fragen. Folgende Situation:
Vor 5 Jahren habe ich für meinen LG ein Gewerbe angemeldet. Er ist als Handwerksmeister bei mir angestellt, dazu kamen 2 Gesellen und ein Azubi.
Gründe dafür, dass das Gewerbe auf mich angemeldet wurde, waren, dass er als Angestellter krankenversichert ist. Ich arbeite Teilzeit im öffentlichen Dienst und bin darüber versichert. Wir haben 3 Kinder.
Das letzte Jahr lief schlecht, wir überlegten schon, den Betrieb zu schließen, da das Frühjahr saisonbedingt auch nicht gut laufen würde, da kam ein großes Angebot eines Baulöwen. Anfangs liefen die Zahlungen noch, seit Anfang März nichts mehr, auch nicht an die anderen Handwerker... Außenstände von € 30.000,das Ganze ist jetzt beim Anwalt, der meinte, das kann dauern.
Leider sind die finanziellen Polster durch das schlechte letzte Jahr weg. Die Gesellen haben wir schon gekündigt, machen nur noch kleine Aufträge, zahlen Material nur noch in bar.
Bei Finanzamt, Lieferanten, BG, HWK, Steuerberater leppern sich die Schulden auf € 10.000 zusammen, Bank € 12000, Krankenkasse € 8000.
Mit einer KK haben wir eine Ratenzahlung vereinbart, da der Arbeitnehmer bereits gekündigt ist und nichts mehr aufläuft. Die andere stellte sich stur und will nun unter Androhung eines Insolvenzantrages den Betrag komplett, obwohl seit 1.4. nur noch der Azubi dort versichert ist.
Nun meine Frage: Soll ich nun den Insolvenzantrag auf mich zukommen lassen und bis dahin alle eingehenden Zahlungen dazu verwenden, die KK zu bedienen, da das Vorenthalten der SV- Beiträge strafbar ist, oder wäre es günstiger, den Betrieb abzumelden und dann als Privatperson Insolvenz anzumelden?
Danke schonmal für´s Antworten,
Elin