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Autor Thema: Frage zur Pfändungsgrenze  (Gelesen 2691 mal)

Jay87

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Frage zur Pfändungsgrenze
« am: 28. März 2012, 14:39:09 »

Hallo an alle,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum.
Es geht um die Pfändungsgrenzen, da blick ich nicht richtig durch.  :dntknw:
Mein Lebensgefährte und ich sind beide in Insolvenz. Allerdings ist uns die Pfändungsgrenze nicht bekannt.
Zu unseren Personen
Mein Lebensgefährte: hat 2 Unterhaltspflichtige Kinder
Ich: eine Tochter (die bei mir lebt aber NICHT sein Kind ist)
Wie hoch ist bei uns beiden jeweils die Grenze??
Und wie hoch wäre sie, wenn wir heiraten??
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Zahlen nennen  :bitte:
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #1 am: 28. März 2012, 16:00:16 »

Hi,

er hat 2 unterhaltsplichtige Personen und du eine. Wenn ihr heiratet und beide arbeitet ändert sich faktisch über kurz oder lang nichts. Geht hingegen nur einer arbeiten wird bei einer Ehe der Partner als unterhaltspflichtige Person mitanerkannt.
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Jay87

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #2 am: 28. März 2012, 16:02:47 »

Danke für deine Antwort!  :thumbup:
Und wie hoch sind die Pfändungsgrenzen in der Regel?  :gruebel:
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wiwo

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #3 am: 28. März 2012, 17:35:34 »

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Gruß
wiwo
 

landy13

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Re: Frage zur Pfändungsgrenze
« Antwort #4 am: 30. März 2012, 11:33:11 »


zu den Pfändungsgrenzen (siehe link für Tabelle oben) kommen noch Kindergeld & eventuell Mietzuschuss dazu.
also bei Ihnen 2Personen (Sie und ein Kind  1419€) plus 184€ Kindergeld ist 1603€ Pfändungsgrenze.
Muss von Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt (30€kosten) aber nach § 850 ZPO  beurkundet werden, für
Erhöhung des Freibetrages auf dem P.-Konto
Vordrucke können im Internet downgeladen werden.
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