Hallo erstmal, kurz ein Abriss meiner Situation:
Ich habe zwei Häuser mit Geschwistern in Grundstücksgemeinschaft, habe dann mit meiner Frau ein weiteres Haus für uns gekauft. Leider wurden beide Geschwister arbeitslos und die Hypotheken der beiden Gemeinschaftshäuser konnten nicht mehr bedient werden nach 5 jährigem Ringen, eigentlich schon von vorneherein sinnlos und nur ein verlängertes Elend steht nun alles vor dem Aus. Zwangsversteigerung in alle Häuser bereits betrieben, eines ist auch schon versteigert. Der erzielte Verkaufspreis erreicht gerade mal 20-30 Prozent der ehemaligen Hypothek. Ich habe natürlich durch das lange ringen an allen Stellen Schulden gemacht, Kaum war Geld im Hause hat es der Gläubiger bekommen der am lautesten geschrien hat bzw. die kräftigsten Mittel hatte. Ich bin dabei eine genaue Übersicht zu erstellen, und muss dann eine PrivatInsolvenz anstreben.
Meine Fragen:
1. -Ich habe seit mehren Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, aber dieses nie wirklich ausgeführt, es war eine planung, und sollte etwas weiterhelfen, aber ich habe nie diese aktiv ausgeführt, sondern lediglich auf dem Amt angemeldet. Zählt das dann trotzdem als selbstständigkeit (bin natürlich auch berufstätig)?
2.-Welche Vor-Nachteile bieten jeweils die Regelinsolvenz bzw. die Verbraucherinsolvenz? Bin da etwas verwirrt, da beide Begriffe oftmals in Foren vermischt werden.
3.-Ich habe nun akut das Problem das mein Konto bereits seit längerem gekündigt wurde, ich habe dann bei der selben Bank (Raiffeisenbank) ein konto nur auf meine Frau gemacht, da sie lediglich zwei Bürgschaften unterschrieben hat, und nur einen Gläubiger hat (Versicherung) und auch noch keine Vollstreckungen hatte. Meine Idee war nun meinen Arbeitslohn auf ihr konto gehen zu lassen, da mein Arbeitgeber natürlich nur bargeldlos ausszahlt. Leider hat nun der eine einzige Gläubiger das Konto einen Tag vor Lohneingang gepfändet. Der Rechtspfleger hat uns nun 1000 Euro sofort freigegeben, und hat auch die gesamte Freistellung des bereits der Lohnpfändung unterworfenen Lohnes beschlossen, muss aber erst noch die Gläubiger anhören. Nach seiner Auskunft ist aber der Lohn voll pfändbar, da er ja nicht auf meinem Konto liegt, sondern auf dem meiner frau. Stimmt dasso,und was kann der Gläubiger nun tun?
4.- Wie komme ich an ein jedermannkonto heran? Welche Bank führt die?
Habe bereits im letzten Jahr die EV abgegeben.
5.-Wie schaut es mit der Insolvenz aus? Da ich ja noch zwei Häuser besitze, kann ich ja noch gar keinen Schulden beziffern die bei den Banken letzendlich übrigbleiben. Kann ich trotzdem schon anfangen bei den übrigen Gläubigern eine Forderungsaufstellung mit Bezug auf eine angestrebte Insolvenz beantragen, oder warte ich besser bis die Versteigerungen beendet sind?
6.-Dann eine Frage die wohl nicht hier reinpasst, aber vieleicht weis da auch jemand Bescheid. Meine Schwiegereltern wollen das letzte Gemeinschaftshaus in dem ich mit familie (3kinder,zwei davon leiblich) wohne für mich ersteigern, da das zu erwartende gebot lächerlich gering im Vergleich zum Wert sein wird.Kann das Haus dann auf das Kind meiner frau überschrieben werden, das ja nicht mein leibliches ist, und wie würde sich das bei meinen Pfändungen auswirken? Berücksichtigt wird es ja jetzt auch nciht da ich ja nicht unterhalstpflichtig bin.
7.-Wie würde eine eventuelle Berufsaufnahme meiner Frau sich auf die Pfändungen auswirken. Ich würde sie als unterhaltspflichtige Person dann ja wohl verlieren, aber die gemeinsamen Kinder behalten,oder? Bekommt dann meine frau einen eigenen Freibetrag von diesenknapp 1000 Euro, und bekommt sie dann auch die Kinder nochmal angerechnet als unterhaltspflichtge Personen? Oder wird das gegengerechnet?
8.-Ich übe nur eine Teilzeitbeschäftigung aus, Dies kam da meine Frau ehemals berufstätig war, und wir also dann beide die kinder betreuten und jeweils eine viertagewoche arbeiteten. Nun hat meine Frau aber mit der Geburt unseres dritten Kindes die arbeitsstelle verloren, ich jedoch habe meine ehemalige Elternzeit in meinem Betrieb auf eine unbefristete 4-Tagewoche -Stelle umgewandelt. trotzdem erziele ich aber Einkünfte von 1500-1900 euro. also auf den ersten blick sicherilch keine Teilzeitstelle. Schadet das etwas der Beschäftigungspflicht während der Insolvenz? Ich überlege auch noch einen weiteren Tag zu streichen, so das ich nur noch drei Tage arbeite, und möchte dann eine Weiterbildung zum Industriemeister an diesem freien Tage durchführen. Gleichzeitig will meine Frau dann auch wieder eine Teilzeitstelle annehmen. Schadet diese Konstellation dann?
So das wären alle Fragen die ich im Moment auf dem Herzen habe, ich hoffe ich plätte hier niemanden mit meinem Redeschwall, und ich würde mich auch auf Teilantworten freuen.
Gruss