Hallo HausH,
danke für Deine Nachricht.
Ich habe bereits ein P Konto bei meiner Bank und der Gerichtsvollzieher war noch nicht da.
Kommt der öfters (also wegen verschiedener Gläubiger oder nur einmal wenn die EV abgegeben
wurde?)
Ich habe etwas Angst vor allem vor den privaten Gläubigern und auch ein schlechtes Gewissen.
Sehr schwer ist es aufgrund der Krankheit, sh. unten.
Der Patient erlebt eine generalisierte und anhaltende Angst, die nicht (wie bei den phobischen Störungen) auf bestimmte Umgebungsbedingungen beschränkt ist, sondern vielmehr frei flottiert.
Inhalt der Angst ist in den meisten Fällen eine unbegründete Sorge und Befürchtungen vor zukünftigen Unglücken oder Erkrankungen, die einen selbst oder Angehörige betreffen, sowie eine große Anzahl weiterer Sorgen und Vorahnungen. Der Patient ist kaum oder nicht in der Lage die alltäglichen Aufgaben zu bewältigen. Er hat Angstzustände, die kaum Kraft für einen normalen Lebenswandel lassen. Die Angstzustände treten bei vielen Situationen auf. Der Betroffene bekommt Panik vor Menschenmengen, Aufzügen, öffentlichen Verkehrsmitteln, in einfachen und ganz alltäglichen Situationen, in denen die Angst des Betroffenen für den Normalbürger nicht nachzuvollziehen ist. Die Lebenszeitprävalenz liegt bei 4-5 %, die Krankheit beginnt meist zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr, Frauen sind häufiger betroffen als Männer, oft im Zusammenhang mit belastenden Lebensumständen. Der Verlauf ist unterschiedlich, neigt aber zu Schwankungen und Chronifizierung. Sorgenbereiche sind:
Familiäre/soziale Beziehungen
Arbeit und Leistung
Gesundheitssorgen
Finanzen
Alltägliches
Die Angst manifestiert sich bei den Patienten durch körperliche Beschwerden wie Zittern, Herzrasen, Schwindel, Derealisation und Depersonalisation, Übelkeit, innere Unruhe, Unfähigkeit sich zu entspannen, Hitzewallungen, Muskelverspannungen, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Schlafstörungen, Spannungskopfschmerz, Benommenheit, Kribbeln.
Nach den ICD-10 Kriterien[1] müssen folgende Symptome mindestens 6 Monate lang an den meisten Tagen erfüllt sein:
Befürchtungen (Sorge über zukünftiges Unglück, Nervosität, Konzentrationsprobleme etc.)
motorische Spannung (körperliche Unruhe, Spannungskopfschmerz, Zittern, Unfähigkeit sich zu entspannen)
vegetative Symptome (Benommenheit, Schwitzen, Frieren, Tachykardie oder Tachypnoe, Oberbauchbeschwerden, Schwindelgefühle, Mundtrockenheit etc.)
Psychische Symptome (Gefühl von Schwindel, Unsicherheit und Benommenheit, Derealisation und Depersonalisation, Angst vor Kontrollverlust, Angst zu sterben)
Symptome in Thorax oder Abdomen (Atembeschwerden, Beklemmung, Schmerzen, Übelkeit)
Es darf keine organische Verursachung vorliegen oder die Kriterien für eine depressive Episode, phobische Störung, Zwangsstörung oder Panikstörung zutreffen, auch wenn depressive Symptome bei einer generalisierten Angststörung vorübergehend auftreten können. Nach den ICD-10 Forschungskriterien kann die generalisierte Angststörung deshalb auch mit einer depressiven Episode gleichzeitig auftreten. In diesem Fall dürfen nur die Kriterien einer Panikstörung, einer Phobie, einer Zwangsstörung oder einer hypochondrischen Störung nicht mehr erfüllt sein.
Wer unter einer generalisierten Angststörung leidet, sucht meist wegen seiner körperlichen Beschwerden den Arzt auf. Oftmals dauert es viele Jahre, bis erkannt wird, dass sich hinter seinen körperlichen Beschwerden chronische Angst verbirgt. Die körperlichen Beschwerden der Betroffenen sind meist die Folge ihrer negativen Gedanken, ihrer Sorgen und Grübeleien. Die Krankheit wurde früher unterschätzt. Heute weiß man, dass sie mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität einhergeht.
LG