Bin ein Stück weiter gekommen in Sachen Unterhaltsvorschuß
War am 25.Okt.2013 beim Amtsgericht.
Der Rechtspfleger, ein freundlicher junger Mann, hat für mich und meine Kinder eine neue Grenze für den Unpfändbaren Teil festgesetzt.
Er erklärte mir, dass das Gericht nicht weis, ob man nun den Unterhalt zahlt. Da die Gläubigerin (Unterhaltsvorschußkasse) davon ausgegangen ist, das ich allein ohne meine Kinder lebe, haben die bei Gericht die 900,00 EUR festsetzen lassen.
Das Gericht prüft das nicht.
Und das Gericht führt auch vorab keine Anhörung durch, damit nicht zuvor vom Schuldner Geld, Wertgegenstände und weiterer Vermögen beseite geschafft wird. Das war für mich jetzt neu.
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Die Berechnung sieht jetzt so aus:
Der pfändungsfreie Betrag errechnet sich daher wie folgt
1. Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand 382,00 EUR
2. Erhöhung des Sozialhilfesatzes um 30%
wegen Erwerbstätigkeit 114,60 EUR
3. fiktive Mietberechnung (45m2 x 7,95 EUR) 357,75 EUR
(vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2009, VII ZB 103/08)
4. fiktive Nebenkosten (20% der Miete) 71,55 EUR
5. Unterhalt Kind 1 (gemäß § 1612a BGB.
i.V.m. §32 Abs. 6 ESTG) 426,00 EUR
6. Unterhalt Kind 2 (gemäß § 1612a BGB,
i.v.m. § 32 Abs. 6 STG) 426,00 EUR
Gesamt 1777,90 EUR
Da der Schuldner jedoch lediglich über ein monatliches Einkommen in Höhe von ca. bis zu 1300,00 EUR verfügt und der verbleibende Teil eines Arbeitseinkommens den Betrag nicht übersteigen darf, der ihm nach den Vorschriften des § 850c ZPO gegenüber nicht bevorrechtigten Gläubigern zu verbleiben hätte, war der Betrag wie beantragt auf 1659,99 EUR festzusetzen.
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Und da ich nun mal da war, habe ich mir die Unterlagen für die Regelinsolvenz geben lassen. Das geht, weil ich vor über 10 Jahren einen Nebenerwerbsbetrieb gehabt habe und noch heute Beiträge an die Rentenversicherung abzahle.
Nix mit Inkasso