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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gehaltspfändung während aussergerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren  (Gelesen 4939 mal)

RegenbogenimWinter

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Guten Morgen....
Ich hatte hier schon mal ein paar wichtige Fragen...und mir konnte jedesmal durch erfahrene Antworten geholfen werden :wink: Tausend Dank...
Nun folgendes ich befinde mich auf dem Weg in die Insolvenz (verwitwet ,alleinerziehend 2 Kinder, Beruftätig)
Ich befinde mich in dem aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren(schon seit Monaten) da nicht alle Banken Auskunft geben(Ings.4 Banken)
Und am Freitag hatte ich ohne Vorwarnung zb. Gerichtsvollzieher)
Einen Brief vom Arbeitgeber das eine Gehaltspfändung bearbeitet wird???????
Auf mein Anfragen wer den pfändet? konnte mir keine Auskunft gegeben werden?
Ich arbeite im sozialen Bereich? und die Pfändung lief direkt über die Diakonie...unsere Hauptverwaltung (ings. über 1000 MA konnte nicht Auskunft geben?...gefärdet diese Pfändung jetzt das ganze Verfahren?...Wie kann ich erfahren wer pfändet?...Wie war es möglich das ein Gläubiger pfändet ohne vorherige Ankündigung ausser Mahnschreiben...ich habe alle Zahlungen an die Banken zur Hausfinanzierung im Jan 2012 eingestgellt...bis dahin immer alles bezahlt...Ich hoffe jemand Weiss Rat?....liebe Grüsse
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Insoman

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Wenn kein VB gegen Sie ergangen ist, handelt es sich augenscheinlich um die Vorlage einer Abtretungserklärung.
Die sogenannte Gehaltsabtretung wird in der Regel bei Abschluss eines Verbraucherkredites eingefordert.
Kommt der Schuldner mit mehr als 2 Raten in Rückstand, kann das Darlehen bereits fällig gestellt werden und eine bestehende Abtretung, nach vorheriger Ankündigung, dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Der Arbeitgeber ist dann, ohne dass ein Gerichtsbeschluss notwendig wäre, zur Abführung der pfändbaren Anteile verpflichtet.
Das der Abtretungsgläubiger nicht bekannt ist, ist natürlich Unsinn..
Immerhin muss der Drittschuldner (Arbeitgeber) ja dorthin abführen.

Das Insolvenzverfahren gefährdet eine solche Handlung nicht..

M.E. ist die Vorlage keine Vollstreckungshandlung im Sinne des § 305a InsO, also könnte der Einigungsversuch insoweit nicht als gescheitert erachtet werden..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

RegenbogenimWinter

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Danke für die Antwort...somit erscheint mir alles nachvollziehbar.
Und mir war vor allem wichtig das es keine Gefährdung für das Verfahren gibt.

Ich werde auf jeden Fall nochmal nachfragen wer pfändet ,die Mitarbeiterin in der Hauptverwaltung sagte da die Pfändung direkt an die Lohnstelle der Diakonie ging würde Sie nicht wissen wer pfändet...

Mit freundlichen Grüßen und nochmals Danke...bin jetzt sehr beruhigt
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Die_Anderen_waren_es

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Wer "organisiert" den Einigungsversuch? Scheint jemand zu sein, der da nicht so wirklich viel interesse zeigt. In der Regel ist der aussergerichtliche Einigungsversuch in 4 Wochen abgeschlossen!!! > Gläubiger anschreiben>2 Wochen Frist> bei 1. Ablehnung InsoAntrag und gut ists. Antwortet keiner auch Inso ans Gericht...und in deinem Fall, wird trotz Einigungsversuch "Vollstreckt"...somit ist der Versuch gescheitert und der Inso steht nichts mehr im Wege....Du lässt dir gerade Geld "rauben" welches du vor der Inso noch gut gebrauchen könntest!!!!!
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Die_Anderen_waren_es

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@ Insoman:
Ist es nicht so, dass  ALLE Vollstreckungsmaßnahmen während des Einigungsversuches zum scheitern führen? ich betrachte die Gehaltsabtretung bzw. deren Durchsetzung auch als "Vollstreckungsmaßnahme"...wenn ich falsch liege, bitte um Aufklärung. Danke.
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Insokalle


Das kann nur falsch sein.
Die Offenlegung einer Lohnabtretung - zudem einer bereits bestehenden(!) Sicherheit - ist keine ZV-maßnahme.

Vielmehr sollten im außergerichtlichen Plan die Sicherheiten aufgeführt sein und Regelungen dazu im Plan getroffen werden.
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RegenbogenimWinter

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Hallo...

Danke für die Vielen Antworten...Nun noch folgendes warum alles solange bei mir dauert ist mir auch nicht wirklich klar(Bin schon verzweifelt)...Ich hatte einen Berechtigungschein vom Amtsgericht und habe eine Anwältin ...

Die mir diesen Freitag geschrieben hat das Sie Jetzt eine Erklärung von mir braucht über meine Einkünfte...(Der Todesfall und das Haus hat die letzten drei Jahre aber alles verschlungen)....
Zudem kam ein Brief vom Obergerichtsvollzieher das Haus wäre mir jetzt enteignet
(Ich wohne zum Glück inzwischen in einer kleinen Dienstwohnung meines Arbeitgebers)
Zudem sagte mir heute die Gehaltsabrechnung der Diakonie ,die Gehaltspfändung laufe jetzt....
Ich hoffe das es jetzt nicht wieder so lange dauert bis es mit dem Verfahren weitergeht  (finde das auch nicht ganz normal???) :cry:....Ich nehme an das Haus wird zwangsversteigert....Wie gesagt ich bezitze sowieso so gut wie nichts mehr außer mein monatliches Gehalt...alle Wertsachen wurden die letzten Jahre verkauft um das Haus zu halten...
Weiß jemand wie lange den das Girokonto gesperrt ist durch den Insolvensverwalter(falls ich in diesem Leben noch so weit komme)....

Wie lange hat dieser Weg den bei anderen gedauert?

Liebe Grüße an alle....
Ich hoffe es geht voran :wink:
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast

Das wird schon....Also Freitags kam der Eröffnungsbeschluss vom AG und zeitgleich ein Schreiben meiner Bank mit einem Vordruck zur Kontofreigabe. (Hatte die Bank vorher über Inso informiert). Am Wochenende den Freigabeantrag der Bank zum TH per Mail geschickt und Montag erst mal Ohne diesen zur Bank. Erstaunlicherweise hat der freundliche Bankmitarbeiter das Konto mit ca. 300 Euro Guthaben direkt ohne den Wisch vom TH freigegeben. Mittags rief mich die Mitarbeierin vom TH an und fragte nach einer direkten Faxnummer der Bankfiliale damit ich an mein Konto kann. Ich sagte ihr, dass das Konto schon frei ist und sie meinte dann nur, ok, sollten noch Fragen sein, soll die Bank sich melden.


Ich muss dazu sagen, wir sind bei dieser Bank schon seit über 15 Jahren und haben nie Probleme gehabt bzw. gemacht. Die Bank hat uns ein neues konto eingerichtet ( Gemeinschaftskonto). Wir sind beide in der Inso. Wir haben seitens der Bank keinerlei Probleme: EC Karte, Onlinebanking, sogar ein Dispo!!!. Auch unser TH ist ein "Gott". 1 Besuch, ab und zu mal ne Email, einmalig Kontoauszüge vorgelegt und Ruhe....Hat automatisch bei einigen Forderungen teilweise widersprochen und lässt uns in Ruhe. Bei fragen kann ich ihn zu seinen Bürozeiten persönlich sprechen und er gibt sogar Tips, wie ich mich in manchen Situationen verhalten soll um keine Probleme zu bekommen...ich darf sogar Geld ansparen OHNE Angst zu haben, das er es uns wegnimmt, mein Auto will er auch nicht...er sagte, 3 tsd Euro Wert und wenn er an die ganze Arbeit mit der Verwertung denke, lohne es sich nicht!!!

Hoffe, du hast auch son Glück und erwischt einen, der es sich und dir so einfach wie möglich macht. Meiner meinte mal, als ich ihn beim Tanken traf, er macht jetzt alles fertig für die WVP ....schließlich verdient er nicht viel und hat größere und wichtigere Mandanten :-)
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Insoman

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Zitat
warum alles solange bei mir dauert ist mir auch nicht wirklich klar

Haben Sie den Inso-Antrag bereits gestellt?

"Die_Anderen_waren_es" hat insoweit recht, dass das formal-juristische Procedere innerhalb von wenigen Wochen abgehandelt sein kann..
Einige Anwälte haben ein Problem damit bei der Antragstellung mitzuwirken, weil der Berechtigungsschein die damit verbundenen Kosten nicht abdeckt.
Da werden dann schon mal, nachdem der Mandant weichgekocht ist, zusätzliche Honorare aufgerufen..

Versuchen Sie herauszufinden, wie der Sachstand bei Ihnen ist.
Sollte der Einigungsversuch gescheitert sein, haben Sie auf jeden Fall das Anrecht auf die Bescheinigung nach § 305 InsO..

aber vielleicht gibt es auch nachvollziehbare Erklärungen für die Verzögerung.. :dntknw:
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