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Autor Thema: Gehaltsrückforderung bei bestehendes Lohnpfändung  (Gelesen 3031 mal)

preber

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Gehaltsrückforderung bei bestehendes Lohnpfändung
« am: 11. Dezember 2009, 17:33:16 »

Hallo an alle,
ich habe heute ein Gehaltsrückforderung meiner Firma über zu viel gezahlten leistungsbonus bekommen. Das waren brutto über 4000 Euro, aber durch die Lohnpfändung blieben mir nur knapp 600 Ruro netto. Nun soll ich den ganzen Betrag brutto zurückzahlen. :Oh_no:
Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist??? Außerdem ist auch noch nicht klar, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Vielen Dank schon jetzt für Infos. 
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Re: Gehaltsrückforderung bei bestehendes Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2009, 11:23:00 »

Ich würde bei dieser Rechtslage einen RA befragen. Bei geringem Einkommen könnten Sie auch einen Beratungsschein beantragen.
Hier im Forum sind alles mehr oder weniger Laien.
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nsolventer

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Re: Gehaltsrückforderung bei bestehendes Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2009, 17:15:27 »

Hallo an alle,
ich habe heute ein Gehaltsrückforderung meiner Firma über zu viel gezahlten leistungsbonus bekommen. Das waren brutto über 4000 Euro, aber durch die Lohnpfändung blieben mir nur knapp 600 Ruro netto. Nun soll ich den ganzen Betrag brutto zurückzahlen. :Oh_no:
Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist??? Außerdem ist auch noch nicht klar, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Vielen Dank schon jetzt für Infos. 

Also ich würde mir da jetzt keine Sorgen machen. Da Du das Geld nicht erhalten hast, brauchst Du es auch nicht zurückzuzahlen bzw. nur den Anteil von 600 EUR. Den anderen Teil muss er sich vom Gläubiger zurückholen. Da auch das recht unwahrscheinlich ist wird die einzige sinnvolle Massnahme sein, den Betrag mit künftigem Arbeitsentgelt zu verrechnen (auch über mehrere Monate). Dann erfolgt automatisch auch weniger Pfändung und das gleicht sich wieder alles aus.

Ich würde den Arbeitgeber das vorschlagen und die sollen das ggf. mit der Rechtsabteilung klären. Wenn Du das selbst mit dem Anwalt klärst kommt nur eine dicke Rechnung für Dich selbst. Und dem Arbeitgeber dürfte klar sein, dass Du den Betrag nicht zurückleisten kannst. Im Übrigen ist es das große Risiko des Arbeitgebers, wenn er den Gläubiger aus der Gehaltsabtretung falsch auszahlt. Er bleibt diesem gegenüber zur Zahlung verpflichtet, auch wenn Dir fälschlicherweise das Gehalt voll überwiesen wurde.

Auf jeden Fall hat der Arbeitgeber KEINEN Rückzahlungsanspruch auf Geld, dass Du nicht erhalten hast. Selbst Schuld würde ich sagen. Wobei mich ein solcher Betrag eh wundert, dass man da keine andere Regelung trifft bei Pfändungsmassnahmen.

Übrigens ist es sicher, dass Dir der Leistungsbonus nicht zusteht ? Es gibt ja schließlich eine Vereinbarung dazu. Ich würde da erstmal bestreiten, dass Dir der Bonus nicht zusteht.
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