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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einigungsversuch  (Gelesen 4522 mal)

Raportana

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Einigungsversuch
« am: 05. April 2013, 00:27:28 »

Nach langem hin und her Überlegen, folgende Idee.
(Schulden sind bei 25.000, Insolvenzverfahren wird angestrebt).

Ich kann, mithilfe meiner Partnerin, die vollends hinter mir steht, sehr wahrscheinlich den Gläubigern eine Summe von 200-250 Euro als Rate anbieten.

Wie sind da so eure Erfahrungen, ich hatte heute ein Kurzgespräch mit einem Berater, der meinte da gäbe es schon Möglichkeiten, auch dass auf Teilforderungen verzichtet wird, etc.

Ich werde die Tage auf jedenfall den Weg zum Berater machen, will nur gut vorbereitet sein, weil, siehe erster Thread von mir, das erste mal gings in die Hose.
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Raportana

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #1 am: 05. April 2013, 00:33:20 »

Laufen die Zinsen dann weiter, oder kann das wenigstens gestoppt werden?
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Der_Alte

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #2 am: 05. April 2013, 09:52:45 »

Mit weiter laufenden Zinsen und Kosten sind 250 €, verteilt auf die Gläubiger, für die Katze. Da tilgt man nämlich so gut wie nichts.

Die Vereinbarung muss mindestens enthalten, dass die Zahlungen zunächst und in voller Höhe auf die Hauptforderung anzurechnen sind. Weiterhin würde ich überprüfen, ob die verlangten Kosten und Zinsen bisher überhaupt in Ordnung sind. Häufig sind da nicht abrechenbare Kosten bei und der Zinssatz zu hoch. Als letztes würde ich versuchen, den Betrag auf dem Stand von heute festzuschreiben.

So ein Vergleich könnte eine Insolvenz vielleicht verhindern. Die Chance sehe ich allerdings unter 50 %.
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waldi

Re: Einigungsversuch
« Antwort #3 am: 05. April 2013, 09:55:09 »

Zitat
den Gläubigern eine Summe von 200-250 Euro als Rate anbieten.
Dann würde die Abtragung (ohne Zinsen) grob gerechnet 10 Jahre dauern.
Vier Jahre länger als bei Insolvenz.
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Raportana

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #4 am: 05. April 2013, 10:07:21 »

Ich danke euch für die schnellen und kompetenten Antworten, habe gerade schon jemand bei der Schuberatung erreicht, ich soll alles Mitbringen und dann wird´s erledigt :) Ich danke, danke, danke euch :)
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Insokalle

Re: Einigungsversuch
« Antwort #5 am: 05. April 2013, 12:10:40 »

Ich kann, mithilfe meiner Partnerin, die vollends hinter mir steht, sehr wahrscheinlich den Gläubigern eine Summe von 200-250 Euro als Rate anbieten.

Die auch noch mit hineinziehen? Was ist das, Kurzschlusshandlung oder unter Berücksichtigung aller Eventualitäten geprüfte realistische Chance?
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Erdmaennchen

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #6 am: 08. April 2013, 18:39:18 »

Hallo,
auch ich strebe zusammen mit der Schuldnerberatung  einen außergerichtlichen Vergleich an.

Die dafür vorgesehende Antwortzeit ist bereits abgelaufen, ohne dass eine Bank darauf reagiert hat.

Und dies ist für mich nicht zu verstehen.

Vielleicht weiß ja jemand warum??

Kurz zur Info:

Ich bin Rentner mit einer montl. Rente von 1.310 € und verheiratet. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen. Ich liege somit weit unterhalb der Pfändungsgrenze.

Innerhalb des Insolvenzzeitraumes wird sich mein / unser Einkommen auch nicht soweit erhöhen, dass ein Pfändungsbetrag zu erwarten ist.

3 Gläubiger (Giro und 2 KK) in Höhe von 23.000 €

Angeboten wurden 4.000 €

Rentenbescheid wurde jeweils mitgesandt.

Warum keine Reaktion?

Im Insolvenzverfahren gibt es doch nichts?

Kann das Insolvenzgericht mein Angebot nochmals übermitteln - da ja sonst der 0 Plan kommt?

Meine Schuldnerberatung meint - nach tel. Rücksprache - " die Banken denken anders und nicht immer kaufmännisch oder logisch…"

Wenn ich Gläubiger wäre, hätte ich in dieser Situation das Geld genommen?

Kennt jemand die Logik der Banken?
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Der_Alte

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #7 am: 08. April 2013, 19:03:24 »

Die Bank hofft vielleicht noch auf den großen Lottogewinn  :biggrin:

Nein, im Ernst: Die buchen das im Insolvenzverfahren aus und verkaufen solche Forderungen en bloc an Inkassounternehmen. Das ist für die Banken wahrscheinlich luktrativer. Aufgrund dieses Verhaltens ist der Einigungsversuch eigentlich nur noch eine Farce.
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Erdmaennchen

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #8 am: 08. April 2013, 19:17:16 »

OK, und Danke,
aber auch die bekommen doch nichts. Sie haben ja dann auch den Rentenbescheid und wissen das dann.
Sonstige Eintreibung ( Pfändung / GV  ist auch nicht möglich in der Inso, da diese Schulden ja gemeldet wurden.

Termin für die Einigung war 05.04.13
Mein Termin bei der Schuldnerberatung 11.04.13 - dann Antrag Inso

Kann eine Schuld auch nach Antrag verkauft werden?
Wenn ja, weiß ich als Schuldner doch nicht ob sie verkauft wurde. Ich gebe meine Bank als Gläubiger an.
 :whistle:

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Nixmehrda

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #9 am: 08. April 2013, 19:43:03 »

"Kann eine Schuld auch nach Antrag verkauft werden?"
 
Ja,aber das stört nicht.
Ich hatte auch in der Zeit einer Brief von irgendjemand
meinen Saldo von Barclays kaufte.
Ich gratulierte zur Neuerwerbung und bat um die Bestätigung
durch den Verkäufer. Dieser Brief kam dann Monate später und ging weiter an
den IV.
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Erdmaennchen

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Re: Einigungsversuch
« Antwort #10 am: 08. April 2013, 19:48:52 »

ups,
ist das denn erlaubt?
Die Bank, die meine Schulden verkauft, die weis doch, dass nichts zu holen ist. Muss sie dies dem Käufer nicht mitteilen. Der wird doch dann betuppt.

Naja, ist dann wohl deren Problem.
Danke für die Antwort  :juchu:
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