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Autor Thema: Berechnung pfändbares Netto, Nachfrage  (Gelesen 5005 mal)

kleine

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Berechnung pfändbares Netto, Nachfrage
« am: 29. April 2009, 16:03:53 »

Es war mal ein Forie mit einem Problem.....

ich blick nicht ganz durch mit der Berechnung des pfändbaren Anteils bei Gehalt mit Weihnachtsgeld. Angenommen ich bekommen 1651 € Gehalt sowie 1269 € Weihnachtsgeld ergibt gesamt ca. 3000 €. Nun rechne ich die Abzüge weg und komme auf 1800 € Netto.

1te Berechnung: Werden davon nun 500 € abgezogen als Weihnachtsgeldbezug? Die ich rausbekomme? Dann würde ein pfändbarer Betrag von 1300 € bleiben! Davon würden dann 220,40 € abgezogen werden. Würden bleiben 1079,60 € Wird dann hierzu und das is meine Frage die 500 € Freibetrag des Weihnachtsgeld voll dazugerechnet? Oder werden von den 500 € frei nochmal gesetzliche Abzüge weggerechnet? Oder bekomme ich diese 500 Euro gar nicht dazu? Wenn ja würde ich ja ca. 1579,60 € rausbekommen?

2te Berechnung : Oder wird der pfändbare Betrag anhand des Nettos das rauskommt wenn ich Gehalt+Weihnachtsgeld zusammenrechne also ca. 1800 € errechnet? Weil dann wären die Abzüge extrem höher nähmlich 570,40 € würden danach ja nur 1229,60 € bleiben. Nach der vorherigen Berechnung hingegen würden ja 1579,60 € bleiben. Welche Rechnung ist hier richtig? Die 1te oder die 2te Rechnung?
   

 
 
 
 Re: Wie berechne ich den pfändbaren Anteil meines Gehalts mit Weihnachtsgeld ??? 
paps
Moderator


« Antworten #1 am: 08. November 2008, 21:56:01 » Zitat Danke 

--------------------------------------------------------------------------------
na gut, dann auch nochmal hier, für Sie und alle anderen:

Berechnung 1 ist richtig.

 

Hallo Paps!!  :hi:
 
Ich weiß, das ist ein ewiges Thema....

Du sagst in deiner Antwort, die 1. Variante ist richtig.

Wo steht das? Wäre immens wichtig für mich zu erfahren,
denn in der Firma in der ich arbeite, wird es anders berechnet
und dadurch wird mir mehr gepfändet... :rougi:

Brutto
- unpf. Bezug
- gesetzl Abzüge des verminderten Bruttos
= pfändbares Netto, davon Pfändungsbetrag lt. Tabelle = x €

Ich hab mir schon einen Wolf gegoogelt danach, warum und
weshalb es anscheinend Unterschiede in der Berechnung gibt,
denn ich finde auch viele, die es so machen, wie du es beschrieben
hast. Aber leider keine wirkliche Aussage.

Der Unterschied in der Berechnung ist bemerkenswert hoch,
warum eine definitive Klärung meines Erachtens sehr sehr
wichtig ist.

Wäre nett, wenn ich dazu von dir höre!!

LG Kleine

 
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paps

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Re: Berechnung pfändbares Netto, Nachfrage
« Antwort #1 am: 29. April 2009, 22:50:30 »

da der §850a ZPO nicht von "Netto" spricht
Zitat
.....
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

Zitat von: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 850a Randnummer 11:
"Der halbe Bruttobetrag des monatlichen Einkommens, höchstens 500 Euro, muss dem Schuldner ganz verbleiben; die auf die Weihnachtsvergütung treffenden Steuern und Soziallasten sind dem übrigen Einkommen zu entnehmen."


die Berechnungsvorschrift ergibt sich aus § 850e Nr 1 ZPO:
Zitat
Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge, ferner Beträge, die unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Schuldners abzuführen sind. Diesen Beträgen stehen gleich die auf den Auszahlungszeitraum entfallenden Beträge, die der Schuldner
a) nach den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetze zur Weiterversicherung entrichtet oder
b) an eine Ersatzkasse oder an ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung leistet, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
                 

Zitat von: Stöber, Randnummer 999 b
Die aus der pfandfreien Weihnachtsvergütung zu zahlenden Steuern und Soziallasten sind nicht von ihr abzurechnen, sondern von dem übrigen Bruttoeinkommen des Schuldners zu decken.

Siehe auch  http://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2006/kammer7/7sa1089_06.pdf

schließe ich mich der Mehrheit an.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kleine

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Re: Berechnung pfändbares Netto, Nachfrage
« Antwort #2 am: 30. April 2009, 07:41:49 »

Vielen, vielen Dank Paps, werde mich nun um
die "Umsetzung" kümmern müssen...  :gruebel:

LG Kleine
« Letzte Änderung: 30. April 2009, 07:54:04 von kleine »
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kleine

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Re: Berechnung pfändbares Netto, Nachfrage
« Antwort #3 am: 30. April 2009, 14:20:49 »

Kleiner Einbruch....   :heulen:

Die Rechtsabteilung sagt, dass das Urteil nur eine
Einzelfallentscheidung beinhaltet, und damit nur
zwischen den Parteien des Rechtsstreites wirkt....

Muss mir etwas einfallen lassen...

LG Kleine
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