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Autor Thema: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!  (Gelesen 7495 mal)

Mausi001

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Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« am: 17. September 2008, 22:59:49 »

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!

Ich bin vom Gericht dazu verdonnert worden das einer Marklerin, die mich mit einer Wohnung über den Tisch gezogen hat, die Marklerkosten bezahlen muß.

Es stehen ca 650Euro offen.
Da ich mehr unkosten durch die Wohnung habe wie die Marklerin angegeben hatte kann ich die 650,-Euro nicht auf einmal bezahlen ( die Marklerin besteht darauf)

Ich war 4 Wochen nicht zu Hause und konnte auf den ersten Brief des Anwaltes nicht gleich reagieren.
Als ich am WE zurück kam hatte ich eine Zahlungsaufvorderung vom RA diese war dann aber schon abgelaufen.
Daraufhin habe ich direkt am Montag angerufen und habe dem RA gesagt das ich ja zahlungs willing aber nicht fähig bin (da ich einige mehr kosten durch diese Wohnung habe im Monat ca 200,-euro) und bad 15.-Euro bis Dezember und ab Januar 50Euro an.

Heute 17.9.08 habe ich Post vom RA bekommen das ih bis zum 19.09.08 alles bazahlt haben muß ansonsten leiten sie die Zwangsvollstreckung ein.

Wie soll ich das denn auf die shnelle hin bekommen und darf Sie das so ablehnen ( hab noch 5Euro auf dem Konto)
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MissTraut

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #1 am: 18. September 2008, 18:13:31 »

Hallo Mausi,

vom Gericht verdonnert worden zur Zahlung: Sind diese EUR 650,00 die Hauptforderung oder beinhaltet das schon die Gerichts- und möglicherweise auch Rechtsanwaltskosten ? Wäre gut zu wissen, ob danach noch weitere Forderungen kommen.

Entweder im Familien-/Freundeskreis nachfragen, ob man sich diese Summe leihen kann.

Wie hoch sind Deine Einnahmen, wie hoch die Ausgaben. Bist Du in Insolvenz bzw. in der WVP?

Und ja, ich kann es mir nicht wirklich verkneifen, weil ich es einfach immer wieder jeden Tag aufs Neue erlebe: Warum wird nicht ein Nachsendeantrag gestellt wenn man 4 Wochen nicht zu Hause ist ... warum wird nicht ein guter Freund oder wer auch immer damit beauftragt, den Briefkasten zu leeren und ggfs. auch mal anzurufen falls dieser das Gefühl hat, es könnte was wichtiges sein.

LG
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Mausi001

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #2 am: 19. September 2008, 15:49:55 »

Hallo
Die Hauptvorderung war 489,87 + Zinsen und die Andro ZwV.
Die 4 Wohen war kein Urlaub sondern ein Krankenhaus aufenthalt was der gegnerischen Seite fölligst egal ist.
Ich habe keine Farmilie mehr und die Nachbarn kenne ich noch nicht so gut.

Ich bin weder in Insolvenz noch habe ich einen Offenbacher abgelegt.
Verdiene ca 1300,- Euro

350,-Miete
150,-Gas>>>>> hätte ih nicht wenn die Marklerin bei der warheit geblieben were
50,-Strom
20,-Wasser
240,-Spitt >>>>> hätte ih nicht wenn die Marklerin bei der warheit geblieben were
180,-Kredit
80,-Ratenzahlungen

Gestern habe ich jetzt erst mal 30,- Euro bar eingezahlt mit dem Satz Erste Rate.

Ich bin ja willig zu Zahlen nur so wie die Marklerin das möchte kann ich es nicht.

Ich habe sorgar angeboten das ich mein Weihnachtsgeld ab trete das will sie auch nicht Lohnsteuerjahresausgleich ist auch noch nicht gemacht bei dem ich mindestens 600,-Euro raus bekommen aber sie will es sofort.
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MissTraut

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #3 am: 19. September 2008, 18:33:38 »

Hallo, ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass Du 4 Wochen in Urlaubs warst  :wink:

Sei es drum, bei Deinen Ausgaben gehe ich mal davon aus, dass mit "Spitt" Sprit gemeint ist und da frage ich mich eines: Wieso soll dies dann die Maklerin verschuldet haben, wenn sie die Wahrheit gesagt hätte ... bevor ich hier weiter spekuliere ...

LG
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Mausi001

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #4 am: 19. September 2008, 19:13:07 »

Ganz einfach sie sagte mir das ich 20Minuten zu meiner Arbeit brauche.
Da ich davon ausgegangen bin das eine Marklerin mir die Warheit sagen muß habe ich ihr das gegaubt.
In wirklichkeit brauhe ich aber 45-50 Minuten.
Sehr blau Äugig ich weiß aber ich wuste nicht das ein Markler einen solchen mist von sich geben darf und dann vor Gericht noch recht bekommt. Das war aber nicht das einzige bei dem sie mich hinters licht geführt hatte.
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lucca_m

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #5 am: 19. September 2008, 20:06:01 »

150,-Gas>>>>> hätte ih nicht wenn die Marklerin bei der warheit geblieben were

Was hätten Sie dann?  Eine kalte Wohnung? Oder eine andere Wohnung?

240,-Spitt >>>>> hätte ih nicht wenn die Marklerin bei der warheit geblieben were
Da fehlen mir die Worte!!!! Die Maklerin hat doch nichts mit Ihrem Weg zur Arbeit zu tun! Aber es ist immer leichter, andere verantwortlich zu machen.

Sie haben offensichtlich nur das gehört und verstanden, was Sie hören und verstehen wollten. Geben Sie die eidesstattliche Versicherung ab und zahlen Sie weiterhin das, was Sie sich leisten können.

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MissTraut

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #6 am: 19. September 2008, 20:09:10 »

Nabend,

nun bin ich (und das passiert nicht wirklich sehr oft) doch so was wie sprachlos. Du kannst doch nicht ernsthaft die Maklerin dafür verantwortlich machen, dass Du nun einen längeren Weg zur Arbeit hast. Darüber informiert man sich doch bitte selbst und ggfs. überprüft man dies auch.

Frag mal Deinen Arbeitgeber ob er Dir ein kurzfristiges Darlehen gewährt oder eben die eigene Hausbank.

LG
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ThoFa

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Re: Zahlungswillig aber nicht fähig!!!
« Antwort #7 am: 20. September 2008, 13:18:48 »

Hallo,

so , nachdem ich mir die Tränen ob der Arbeitsplatz-Wohnung-Weg-Maklerin- Geschichte weggewischt habe, auch von mir eine Antwort.

Ich nehme an, dass es vom Gericht ein vollstreckbares Urteil gibt. Es liegt nun im Ermessen des Gläubigers, ob eine Ratenzahlung mit Ihnen eingegangen wird oder nicht. Sie können keinen dazu zwingen. Ich sehe auch keine Gründe, die Sie für eine Sittenwidrigkeit etc. anbringen könnten.

Sie können nun selbständig die Ratenzahlung aufnehmen, was Sie offensichtlich schon gemacht haben, wobei ich mich schon frage, wie Sie mit 5,00 €, die Sie noch hatten, 30,00 € gezahlt haben ?!

Entweder der Gläubiger lässt sich darauf ein oder nicht. Wenn nicht kommt der Gerichtsvollzieher, dann kann man mit diesem eine Ratenzahlung vereinbaren. Hier leigt die Grenze allerdings i.d.R. bei 9 Raten. Der letzte Weg ist die EV abzugeben und dann die Schuld abzutragen.

MfG

ThoFa
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