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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid  (Gelesen 2550 mal)

der dicke

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Vollstreckungsbescheid
« am: 12. April 2011, 21:48:12 »

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage ich habe im August 2009 einen Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen über 37.ooo Euro,davon habe ich 7.ooo Euro in Raten abbezahlt worauf die Vollstreckung ruhtr also kein GV
beauftragt wurde.

Nun kann ich nicht mehr zahlen muss nun ein neues Mahnververfahren mit Vollstreckung eingeleitet werden oder ist der alte mit der Summe noch gültig.

Vielen dank fürdie Antwort

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Der_Alte

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Re: Vollstreckungsbescheid
« Antwort #1 am: 12. April 2011, 21:57:00 »

Der Vollstreckungsbescheid ist noch gültig, eine Verjährung tritt erst in 30 Jahren ein.
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der dicke

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Re: Vollstreckungsbescheid
« Antwort #2 am: 13. April 2011, 09:45:29 »

Das weiss ich wohl aber die geforderte Summe hat sich ja verringert wird er nun neu zugestellt.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Vollstreckungsbescheid
« Antwort #3 am: 13. April 2011, 10:02:36 »

Ob sich die Summe verringert hat ist zu prüfen. In der Zwischenzeit können auch weiter Zinsen und Gebühren entstanden sein. Ob sich daher die Summe signifikant verändert hat bleibt abzuwarten.
Der VB ist weiterhin gültig und muss auch nicht zugestellt werden. Der Gläubiger muss dem Gerichtsvollzieher meiner Kenntnis nach nur beim Vollstreckungsauftrag die jeweils gültige Restforderung mitteilen, damit dieser nicht zu viel eintreibt.
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