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Autor Thema: Anrechnung der Leistung zur Hilfe zur Pflege  (Gelesen 3805 mal)

tudorf

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Anrechnung der Leistung zur Hilfe zur Pflege
« am: 23. August 2010, 23:39:32 »

Hallo

Meine beiden Schwiegereltern (80 und 82 Jahre) werden in die Insolvenz gehen. Wir haben weiterhin Sozialhilfe beantragt die auch beide (wahrscheinlich) bekommen. Meine Schwiegermutter liegt im Pflegeheim.

Mein Schwiegervater kann die Leistungen ans Pflegeheim nicht bezahlen. Er hat daher einen Antrag zur Leistung zur Hilfe der Pflege beantragt.

Wird dieses als Einkommen gewertet ?

MfG Martin
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doktor mabuse

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Re: Anrechnung der Leistung zur Hilfe zur Pflege
« Antwort #1 am: 24. August 2010, 00:14:54 »

Hallo,

sicher bin ich mir nicht, aber nach dem gesunden Menschenvestand wird die Pflegeleistung ja wohl sowieso mit dem, was das Pflegeheim kostet, verrechnet werden.
Es dürfte also eine zweckgebundene Sozialleistung sein, die meines Erachtens nicht als Einkommen zählt und somit wohl unpfändbar ist.
Nach § 850 ZPO ist sie anscheinend bedingt pfändbar, aber ich sehe hier keine Billigung, zur Not muß ein Gericht entscheiden.
Die Frage ist aber, inwieweit Sie als Kind zu Leistungen herangezogen werden können, sofern es Ihre finazielle Lage erlaubt.

Ich würde mir nochmals Rat von einem Anwalt holen.

Gruß,
Doktor Mabuse
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tudorf

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Re: Anrechnung der Leistung zur Hilfe zur Pflege
« Antwort #2 am: 24. August 2010, 08:35:16 »

Hallo

Danke für die schnelle Antwort.

Ich denke das nach SGB I § 54 Pfändung Abschnitt 3. " Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen". die Pflegeleistungen nicht Pfändbar sind. Diese Hilfe zur Pflege wird beim Sozialamt beantragt und hat nichts mit dem Pflegegeld der PV zu tun. Es ist eine Hilfe für die Pflege seiner Frau.

Sie waren immer selbstständig und haben eine Rente von zusammen knapp 1700 €. 1290 € gehen ans Pflegeheim, knapp 300 € gehen als KV meines Schwiegervaters weg. Den Betrag von Schwiegemutter habe ich z.Z. noch nicht. wird aber in ähnlicher Größe liegen. Ohne zusätzliche Mittel wie diesen Zuschuss und Sozialhilfe können sie weder leben noch Miete bezahlen. Das Geld reicht noch nicht mal für das Pflegeheim und die KV. Natürlich wird das Finanzamt versuchen Gelder von den Kindern zu bekommen. Aber auch das gibt es Grenzen die meine Frau und ich (wahrscheinlich) nicht überscheiten.

Die Frage war auch ob die Leistungen als Einkommen gewertet werden.

MfG Martin

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