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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe  (Gelesen 3507 mal)

huskymama

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Hilfe
« am: 23. März 2007, 10:29:12 »

Auch ich brauch einen Rat und Hilfe.
Ich bin 44 habe Zwillinge die jetzt 17 Jahre alt sind. Im Juli 2003 trennte ich mich von meinem Mann, der letztes Jahr verstarb, wir waren noch nicht geschieden. Vor dem Tod meines Mannes bekam ich Hartz 4 was aber dadurch wegfiel, da ich und meine Kinder Hinterbliebenen Rente bekommen. Die Miete in Höhe von 450€ zahlte bis Mai 2006 die Arbeitsagentur danach musste ich selber zahlen und mein damaliger Vermieter verringerte die Miete um 150 €. Im August kündigte ich die Wohnung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, da ich mich entschloss zu meinem Freund zu ziehen, die Kinder wollten nicht mit und ich suchte eine Bleibe für meinen Sohn. Er kam ins betreute Wohnen im September, meine Tochter zog zu ihrem Freund.
Ich konnte die Miete im September nicht zahlen da ich eine Kontopfändung hatte.Mitte September rief mich meine Tochter an und teilte mir mit, dass der Vermieter sich gemeldet hat und meine gesamte Einrichtung innerhalb von 3 Tagen auf die Strasse schmeißt. Ich bekam selber nie Post von ihm oder ähnliches. Auch bin ich bis September meiner Verpflichtung der Mietzahlung nachgekommen. Ich reagierte mit einem trotzigen Besuch beim Anwalt. Verfahren läuft wegen Betrug und Unterschlagung.
Insgesamt aber hab ich Schulden in Höhe von etwa 14000 € und ziehe in Erwägung eine Insolvenz zu beantragen.
Da ich nicht arbeiten gehe lebe ich von der Rente, wo das Geld hinten und vorn nicht reicht. Eidesstattliche Versicherung hab ich abgegeben im Januar 2007. Dann laufen noch 2 Strafsachen gegen mich.
Ich bin völlig ratlos und hoffe hier auf Hilfe
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Feuerwald

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Hilfe
« Antwort #1 am: 23. März 2007, 14:17:59 »

Moin

Ich schreibe direkt Ihren  Text ...


Insgesamt aber hab ich Schulden in Höhe von etwa 14000 € und ziehe in Erwägung eine Insolvenz zu beantragen.

-> Frage: Sind Sie erwerbsfähig ? Falls ja, welchen beruf würden/könnten Sie ausüben mit welchen voraussichtlichen Nettoeinkommen ? Ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren ist zwar denkbar und möglich, Sie müssten sich jedoch, soweit Sie erwerbsfähig sind, um eine angemessene (Vollzeit)Erwerbstätigkeit bemühen. Sie sollten also abwägen, welche pfändbaren Bezüge im Fall einer Erwerbstätigkeit in den kommen 6 Jahren entstehen würden. Das Sie derzeit von Ihrer Rente nichts tilgen können und auch davon nichts gepfändet werden kann, ist soweit ja klar. Aber wie gesagt, im Insolvenzverfahren ist eine der Obliegenheiten die Erwerbsobliegenheit, sprich Sie müssten sich zumindest nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit  b e m ü h e n .  


\"Dann laufen noch 2 Strafsachen gegen mich\"

-> Dieser Punkt sollte vorrangige geklärt werden. Strafanzeigen wegen Eingehungsbetrug ? Wie hoch sind die zu Grunde liegenden Forderungen ? Chancen ? Was meint Ihr Anwalt ?

MfG
Feuerwald
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huskymama

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Hilfe
« Antwort #2 am: 23. März 2007, 18:07:24 »

Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich für ihre Antwort bedanken

\"Dann laufen noch 2 Strafsachen gegen mich\"

-> Dieser Punkt sollte vorrangige geklärt werden. Strafanzeigen wegen Eingehungsbetrug ? Wie hoch sind die zu Grunde liegenden Forderungen ? Chancen ? Was meint Ihr Anwalt ?

Gestern bekam ich eine Ladung zum Strafantritt oder Abarbeiten in 80 Tagessätze zu 20€/6STD täglich. Ich füllte das aus und ging zum Anwalt, der nicht da war. Ich bat um Rückruf,aber bis jetzt keine Antwort.
Mittwoch war eine Gerichtsverhandlung, wo ich meine mir auferlegte Strafe widersprechen wollte, da die Anzeige zu seinerzeit gegen mich widerrufen wurde ich aber trotzdem verurteilt wurde, was ich nicht eingesehen habe. Mein Anwalt riet mir dazu....
Mittwoch aber wurde ich allein gelassen von ihm und ich widerum liess den Widerspruch fallen. (aus Angst)
Die eine Strafe beträgt 1600 € und die andere 1500€.
Insgesamt muss ich ehrlich sagen fühl ich mich vom Anwalt allein gelassen.

Nun zu ihrer nächsten Frage:
Zurzeit bin ich nicht erwerbstätig bin aber schon seit langer Zeit auf Suche, was ich letztendlich arbeite ist mir relativ egal, Hauptsache Arbeit. Da meine Kinder jetzt fast Volljährig sind brauchen sie mich nicht mehr so wie früher und ich bin voll einsetzbar.
Gelernt hab ich Fleischerei Fachverkäuferin, und seit 20 Jahren nicht mehr in dem Beruf. Letztes Jahr fand ich kurzfristig eine geringfügige Arbeit in dem Beruf, mein Arbeitgeber aber gab das Geschäft auf und ich wurde wieder \"arbeitslos\".
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Feuerwald

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« Antwort #3 am: 23. März 2007, 18:29:32 »

Hallo huskymama


Zur der Strafsache kann ich leider nichts sagen. Im Zweifel ist das Abarbeiten zu 80 Tagessetzen besser als der Strafantritt.

Insolvenzrechtlich stellt sich die Frage, ob diese Strafen im Zusammenhang mit möglichen Insolvenzforderungen stehen. Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung wie bspw. Eingehungs-(Betrug), Schadenersatz usw.,  wären wohlmöglich nicht von der Restschuldbefreiung erfasst (§ 302 Abs. 1 InsO).

MfG
Feuerwald
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huskymama

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« Antwort #4 am: 23. März 2007, 19:47:39 »

zu diesen blöden Strafsachen. Das eine kommt von der Telekom wo ich beschuldigt wurde diese betrogen zu haben. ich aber die Rechnungen  nicht zahlen konnte. ich nahm die strafe ohne Widerspruch auf mich,ich hab keine Kraft mehr mich in irgendeiner Form zu rechtfertigen oder zu verteidigen.
Das andere war wo ich meine Kontokarte vergass und verdächtigt wurde  Ware mit nachhause genommen zu haben, diese mir aber hinterher vom Lohn abgezogen wurden und die Anzeige zurückgenommen wurde.
Auch hier schwieg ich Mittwoch vor Gericht[addsig]
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