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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleich  (Gelesen 4555 mal)

den1982

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Vergleich
« am: 15. Juni 2007, 19:47:16 »

Hallo erstmal.

Zu meiner Person bin Student und werde es auch noch einige Jahre sein. Bin 24 J. alt. Nach dem Tod meines Vaters habe ich leider ein paar dumme Schulden gemacht und habe heute ca. 4000 Euro Schulde.
Es sind bei ca 8  Gläubigern meist kleinere Beträge zwischen 50 und 200 Euro aber auch 3 größere (2 x 700 € und 1 x 1200 €). Da ich jetzt in den Semesterferien einen Nebenjob annehemn wollte hätte ich ca. 2000 Euro zum abbezahlen meiner Schulden über also knapp die hälfte. Das ganze wollte ich dann nächstes Jahr nochmal machen und würde dann Schuldenfrei sein. Nun meine Frage da der größte Teil meiner Schulden nur aus Zinsen und Mahrgebühren besteht wollte ich wissen ob es sinn macht zu versuchen mit den Gläubigern einen Vergleich zu machen. Einen Anwalt wollte ich nicht nehmen aus Kostengründen und bei der Schuldnerberatung wollen sie mir nur eine Privatinsolvenz vorschlagen was ich nicht wirklich brauche da ich denke so von den Schulden los zu kommen zur Not halt alles komplett bezahlen. Nur wieviel sollte ich denen als Vergleich anbieten? Ist 70% fair oder lieber 80-90%? Habe überings letztes Jahr für eine der drei größeren Summen auch eine EV abgelegt. Ich will halt versuchen möglichst wenig denen zu bezahlen um möglichst viele Schulden weg zu bekommen. Macht es allgemein mehr Sinn 1-2 größere Forderungen zuerst zu begleichen oder 4-5 kleinere zuerst?

Ach ja gibt es da im Internet irgendwo Musterbriefe? Ich weiß per Anwalt oder Schultnerberatung ist professioneller nur die Kosten für einen Anwalt wären ja wieder dann weniger für die Schulden. Zur Not muss ich halt alles bazahlen.  Will es lieber auf eigene Faust probieren udn versuchen den klar zu machen dass sie entweder darauf eingehen oder ich gezwungen bin eine Privatinsolvenz zu machen. Ist zwar dann gelogen aber wäre dann halt ein versuch die Frage ist halt was ich denen anbieten sollte wo sie auch drauf eigehen würden.


Gruß Dennis
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paps

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Re: Vergleich
« Antwort #1 am: 15. Juni 2007, 20:03:36 »

Mustertexte findest du hier:
http://www.pleite-was-nun.info/Content-cid-4.html

Was in welcher Höhe angeboten werden kann, hängt viel vom Gläubiger ab.
Realistisch sind 50%, da EV abgegeben wurde.

Und ich weiss, es folgt dann gleich bestimmt der große Aufschrei"...wir haben schon Vergleiche mit 10% erzielt"
« Letzte Änderung: 15. Juni 2007, 20:06:19 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Vergleich
« Antwort #2 am: 15. Juni 2007, 20:08:29 »

Hallo,

wie die Schuldnerberatung bei der geringen Summe auf eine Inso komm, bleibt wohl auch deren Geheimnis.  :fuchsteufelswild:

Da Sie ja schon eine EV abgegeben haben, können Sie die ganze Sache ruhig angehen. Was haben Sie noch für ein Einkommen, Bafög, weitere Nebenjobs  ?

In Ihrem Fall würde ich Schritt für Schritt vorgehen, also keine gesamtlösung anbieten, sondern ein Gläubiger nach dem anderen ablösen. Als Gläubiger würde ich aufgrund Ihres jungen Alters und der recht geringen Summe keinen Erlass gewähren.

Bei wem sind die Schulden denn ?

MfG

ThoFa

P.S.: Nur interessehalber, was studieren Sie denn ?
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den1982

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Re: Vergleich
« Antwort #3 am: 15. Juni 2007, 20:58:52 »

Die Schulden sind bei der CC Bank (700 Euro) GEZ (700 Euro) RWE-Strom (1200 Euro) und dann noch ein paar kleinere (Internetprovider, Bertelsman Club, Mobilcom) was insgesamt ca. 4000 ergibt.

Ich studiere Informatik Fachrichtung Robotik.

Zu meinem Einkommen habe ich momentan nur Halbweisenrente, Kindergeld und Wohngeld (insgesamt zusammen 300 Euro). Teilweise nehme ich als Selbstständiger auch Gelegenheitsaufträge an womit ich halt die Studiengebühren finanziere. Habe jetzt für den Sommer einen Ferienjob angenommen wo ich wohl ca 1600-2000 Euro insgesamt verdienen kann. Habe dann nach den Semesterferien einen Nebenjob mit 400 Euro im Monat in Aussicht. Daich bei meiner Mutter lebe gebe ich ihr das Kindergeld, Wohngeld und Weisenrente um sie bei Miete usw. zu unterstützen dafür bezahle ich keine Verpflegung und Kleider usw.  Also habe dann die 2000 Euro und falls ich den Job bekommen sollte könnte ich von den 400 Euro vieleicht 150-200 Euro zur Seite legen für Schulden.


Dabke schonmal für die Antwort.

Dennis
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ThoFa

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Re: Vergleich
« Antwort #4 am: 15. Juni 2007, 23:08:39 »

Hallo,

warum haben Sie den bei RWE Schulden, Sie wohnen doch bei Ihrer Mutter ?

MfG

ThoFa
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den1982

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Re: Vergleich
« Antwort #5 am: 15. Juni 2007, 23:20:04 »

Hallo,

weil meine Mutter selber Schulden bei RWE hat und so keinen Stromvertrag mehr bekam, lief das auf meinen Namen.

Gruß
Dennis
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ThoFa

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Re: Vergleich
« Antwort #6 am: 15. Juni 2007, 23:20:42 »

Läuft der aktuelle Vertrag jetzt immer noch über Sie ?
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den1982

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Re: Vergleich
« Antwort #7 am: 15. Juni 2007, 23:24:28 »

Ja aber bei Yellow Strom aber da sind alle Rechnungen beglichen.
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ThoFa

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Re: Vergleich
« Antwort #8 am: 15. Juni 2007, 23:32:44 »

Hallo,

ok dann sind die RWE-Verbindlichkeiten nicht mehr ganz so wichtig.

Trotzdem sollten Sie mit denen anfangen, da deren Forderung die höchte ist und somit am meisten Zinsen verursacht. Danach GEZ und CC.

Die kleineren können Sie auch schon mal anschreiben, damit die nicht noch nekr Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid produzieren, falls nicht schon geschehen.

Viel Erfolg !

MfG

ThoFa
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den1982

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Re: Vergleich
« Antwort #9 am: 15. Juni 2007, 23:36:36 »

Erstmal Danke für die Hilfe.

Für CC habe ich die EV gemacht. Ist es dann nicht unklug wenn ich das bezahle müsste dann ja die EV außer kraft gesetzt sein.  Denn seit ich die EV gemacht habe habe ich einigermaßen ruhe und es kommt nicht jeden tag ein GV bei mir vorbei. Sollte ich das dann nicht zuletzt bezahlen?
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Feuerwald

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Re: Vergleich
« Antwort #10 am: 16. Juni 2007, 00:02:06 »

" dann ja die EV außer kraft gesetzt sein. "

automatisch wird nichts außer Kraft gesetzt, die EV kann zwar auf Antrag nach Bereinigung vorzeitig gelöscht werden, bleibt aber,  für 3 Jahre bestehen, wenn die vorz. Löschung nicht vom Schuldner nicht beantragt wird.

Hier sollte man strategisch vorgehen, einige GL werden nach Kenntnis der EV sicherlich auf Vergleiche eingehen. Vorsicht jedoch, wenn nach der EV Verbindlichkeiten eingegangen wurden ! Es könnte schnell der Verdacht des Eingehungsbetrug erhoben werden. Daher immer gut abwägen.

PS: Und vergessen Sie Ihre Schuldnerberatung, die Ihnen bei sooo geringen Verbindlichkeiten und einem noch sooo jungen Alter soooo pauschal zur Insolvenz geratne hat, das ist leider schon typisch, leider ! Faule Socken mit Festbesoldung ! Ich bin zwar auch für ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren, wenn es keinen  Ausweg gibt, aber diese 4 Mille sollte ein junger Mensch nach EV und Pfandlosigkeit zunächst versuchen anders regeln können.


Gruss
Feuerweld

« Letzte Änderung: 16. Juni 2007, 00:04:12 von Feuerwald »
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