hallo Misstraut, auch dir danke für deine antwort...bin wie gesagt, für jeden beitrag dankbar.
ja, ich habe mich mittlerweile auch schon mit dem gedanken befasst, das ich die prozedur mit dem gerichtsvollzieher über mich ergehen lasse. vorher wollte ich aber die für und wider abwiegen. habe gehört, das wenn gerichtsvollzieher nichts pfändbares finden, meist sofort die EV verlangen und da ich mich weder mit Ev noch mit der insolvenz auskenne, hatte ich hier auf hilfe gehofft, damit ich dann informiert bin.
mein neues guthabenkonto kennen die rechtsanwälte der sparkasse schon, ich musste für die eien selbstauskunft ausfüllen und da musste ich ja mein neues konto angeben.
zum zeitpunkt der unterzeichnung des kreditvertrages, war ich keine hausfrau, sondern ich war auf 630,00DM-Basis / halbtags angestellt. allein diese angelegenheit hätte den bankangestellten zeigen müssen, das es mir wohl unter der vorraussetzung nie möglich sein würde einen solch hohen kredit zurückzahlen zu können. kannst du mir oder jemand anders einen tip geben, wie ich die sparkasse nochmals auf diesen sachverhalt hinweise?! das wäre wirklich super. ich habe mich unterdessen auch schon belesen :
Bsp: "Belehrungsfehler der Bank. Das Kreditinstitut wirkt unzulässiger Weise auf die Entschließung des Bürgen ein, wenn es durch seine Angestellten die Tragweite der Bürgschaft verharmlost, insbesondere die Unterschrift als reine Formalität darstellt" so wie bei mir damals.
MissTraut, du hast also schon erfahrung mit solch einer andeutung an die bank gemacht, kannst du mir da net helfen?
was mein barvermögen betrifft....sowas habe ich nicht, denn wie gesagt ich kämpfe mich seit der trennung von meinem ex, mit meiner tochter durchs leben, gerade deshlab treffen mich diese 12000,00€ schulden doch so hart.
ich warte auf eine antwort
LG, Dian