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Autor Thema: Wie vollstecke ich einen Titel?  (Gelesen 3660 mal)

jordon

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Wie vollstecke ich einen Titel?
« am: 30. Juli 2011, 19:03:21 »

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Habe einen Titel den ich vollstecken lassen möchte, nur weiß ich nicht wie.
Was soll ich machen, den Schulden ersteinmal anschreiben?

Vielen Dank im voraus.
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paps

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #1 am: 30. Juli 2011, 19:36:01 »

Welcher Art ist der Titel.
Möglichkeit wäre den GV zu beauftragen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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jordon

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #2 am: 30. Juli 2011, 19:51:19 »

Hallo,
es ist ein Urteil nach Klage auf Rückzahlung sowie der dazugehörige Kostenfesetzungsbeschluss.
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Insoman

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #3 am: 30. Juli 2011, 22:45:18 »

..wie wärs denn mit "den Schuldner erst mal anschreiben.."?
Finde ich besser.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #4 am: 31. Juli 2011, 15:04:33 »

..wie wärs denn mit "den Schuldner erst mal anschreiben.."?
Finde ich besser.

ich auch. Bei der Vollstreckung beachten, dass diese auch ersteinmal Geld kostet welches vorgestreckt werden muss. Vielleicht kann man sich mit dem Schuldner ja über eine Ratenzahlung einigen.
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jordon

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #5 am: 31. Juli 2011, 15:38:52 »

Hallo,
es geht un keinen großen Betrag, ich rechne mit allen Kostren so um die 300 EUR.
Gegner ist ein Anwalt.
Eigentlich wollte ich nicht erst wieder ein Schreiben senden, da die vorherigen auch alle unberücksichtigt blieben.
Wie wäre denn die vorgehensweise, wenn ich vollstecken lassen würde?
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waldi

Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #6 am: 31. Juli 2011, 19:06:03 »

Wenn's ein Anwalt ist, ist er sich über die rechtlichen Schritte im Klaren. Da würde auch ich auf ein erneutes Anschreiben verzichten.
Und Du kennst sicherlich seine Bankverbindung?
Dann mit dem ORIGINAL-Titel zum Amtsgericht, und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, und zwar an die Bank gerichtet, zwecks Kontenpfändung.
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Insoman

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #7 am: 01. August 2011, 13:58:46 »

Zitat
Wenn's ein Anwalt ist, ist er sich über die rechtlichen Schritte im Klaren. Da würde auch ich auf ein erneutes Anschreiben verzichten.

ein Schuldner ist zunächst ein Schuldner, ob Anwalt oder nicht...

ich dachte, in diesem Forum ist man dem Schuldner "wohlgesonnen", oder etwa nicht?
Seltsam, dass Mitglieder, die mit großer Wahrscheinlichkeit selbst schon Zwangsvollstreckungen über sich ergehen lassen mussten, hier so scharfe Töne anschlagen..
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #8 am: 01. August 2011, 20:29:40 »

@Insoman: Schuldner und Gläubiger sind oftmals die gleichen Personen. Nicht wenige gehen in die Inso weil ihre Schuldner nicht gezahlt haben, deshalb wird immer beiden geholfen.

@TE: Kto-Pfändung ist gut, aber ob Sie die Bankverb. kennen weiss ich nicht. Ansonsten "normalen" GV-Auftrag mit Antrag auf EV falls Zwangsvollstreckung neg. verläuft. Allerdings wird die ein RA nicht freiwillig abgeben, da er seine Zulassung verlieren könnte/mit Sicherheit würde. Also da entweder mit Zahlung oder Gegenklagen rechnen.
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Insokalle

Re: Wie vollstecke ich einen Titel?
« Antwort #9 am: 02. August 2011, 11:09:49 »

Also zuerst würde ich den Schuldner zur Zahlung auffordern. Vollstreckungsmaßnahmen kann man ja androhen.

Dann würde ich mal in das Urteil schauen, was dort steht zur Vollstreckbarkeit.
Dann würde ich einfach mal googeln, welche Voraussetzungen für eine ZV erfüllt sein müssen, wie und wo man eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragt, ggf. mit Zustellvermerk, was man noch so alles für schöne Sachen man in den Vollstreckungsauftrag hineinschreiben kann wie Abgabe eV, vorläufiges Zahlungsverbot, Drittschuldnererklärung etc.
« Letzte Änderung: 02. August 2011, 11:11:22 von Insokalle »
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