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Autor Thema: Rechtslage nach Trennung, gemeinsame Immobilie, Partner Insolvent  (Gelesen 3345 mal)

martin68753

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Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Mit meinem Mann habe ich vor 5 Jahren ein Haus gekauft. Es hat zwei Wohnungen. Die eine bewohnt er, die andere ich mit unserem gemeinsamen Sohn. Die Wohnungen sind nicht im Grundbuch oder wo auch immer getrennt eingetragen, es ist ein Objekt. Allerdings haben wir getrennte Eingangstüren, Stromzähler, usw, man kann es also trennen.
Jetzt steht mein Noch-Ehemann vor der Privat- und Geschäftsinsolvenz. Regelmässig klopft der Kuckuck an die Tür, ich bekomme es ja mit.
Im Kreditvertrag stehen wir beide plus seine Eltern drin da sie einen Teil der Kosten beim Umbau übernommen haben.

Wie sieht es aus: Wenn der Kredit nur noch von einer Person gedeckt wird und die Bank auf Zwangsversteigerung drängt, ist es denkbar das Haus und den Kredit zu teilen das nur sein Teil versteigert wird und mit dem Erlös sein teil der Schulden gedeckt wird. Ist mir schon klar das wenn weniger als die Hälfte der Schulden rauskommt das ich dann einen höhrern Kredit aufnehmen muss.
Die Restschuld beläuft sich z.Z. auf ca. 200T

Danke
Gruss
Martina
Gespeichert
 

paps

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Re: Rechtslage nach Trennung, gemeinsame Immobilie, Partner Insolvent
« Antwort #1 am: 16. Juli 2010, 21:55:33 »

Aus der Ferne und ohne genaue Kenntnis der Verträge, kann man die  Frage nicht beantworten.
Nur soviel:

Es handelt sich nach Ihren Aussagen um gemeinsames Eigentum mit Ihren EX.
Haben die Wohnungen in etwa den gleichen Verkehrswert, könnte man eine Wohnung als Eigentum Ihres Mannes ansehen.
Dazu müsste aber der Grundbucheintrag entsprechend geändert werden.

Zeitgleich müssten Sie und die Schwiegereltern mit der Bank klären, dass Sie zumindest den vollen Betrag für Ihre Wohnung weiter zahlen und der bisherige Kreditvertrag entsprechend geändert wird.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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