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Autor Thema: Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen  (Gelesen 3767 mal)

Evelknevel

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Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen
« am: 30. Juni 2012, 20:53:51 »

Hallo,
Meine Schwiegermutter steht kurz vor dem Insolvenzverfahren daher kommen jetzt alle Ratten aus ihren Löchern und wollen noch holen was sie können.
würde ich auch so machen aber ok.

Ich kenne mitlerweile die Pfändungstabellen fast auswendig.
Verstehe aber folgendes nicht

Netto-Einkommen 1900 Euro inkl.Schichtzulagen warum können hier 1028 Euro gezogen werden?
Witwenrente 390 Euro wie können hier 390 Euro gepfändet werden?

Es wahr schon verdammt schwer sich langsam in das Thema einzulesen aber warum passt das mit der Tabelle jetzt nicht

Mit 1900Euro komme ich bei O Unterhalt auf 609,73 Pfändbarer Betrag.
Bei der Witwenrente mit 390 Euro und damit unter der Pfändungsgrenze von 1028,89 komme ich auf 0,00 Euro.
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen
« Antwort #1 am: 30. Juni 2012, 21:52:35 »

Einkommen können auf Antrag zusammengerechnet werden (§ 850e ZPO), dennoch wären kumuliert nur ca. 880 Euro pfändbar.

Evtl. wird Naturallohn vom Arbeitgeber bezogen (Auto, Wohnung)?

Oder es liegt eine Pfändung aus einem Delikt vor.

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Evelknevel

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Re: Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen
« Antwort #2 am: 01. Juli 2012, 10:47:09 »

Das die Einkommen zusammen gerechnet werden können habe ich gestern auch nochmal gelesen.
So ein Shit.
Sie zahlt bei der Rente schon mehr abgaben wie Rente raus kommt.

Ich muss mich heute Abend mal durch die Unterlagen kämpfen und gucken was da geht.
Angeblich hat sie vor ein paar Tagen ein Schreiben bekommen in dem sie Informiert wurde das die Rente Gepfändet wird aber mit dem Lesen ist das so eine Sache. :uneinsichtig:
Ich denke eher das das Schreiben sie aufklären sollte das die Zusammenrechnung Rente und Lohn durchgeführt wird.

Allerdings wird von der Rente schon seit 4 Monaten 320 Euro gepfändet.Und das direkt vom Konto.
Die frage ist ob der Arbeitgeber von dieser Pfändung weiß und den Restbetrag der noch geholt werden kann angepasst wurde.

Ich hoffe sie hat die Unterlagen nicht wieder entsorgt.



Was ich noch fragen wollte:
Sie muss früher oder später ihre Wohnung verlassen das die Miete 60% ihres zukünftigen Einkommens fressen wird.
Für Makler und Kaution ist aber kein Geld da,wo kann ich da Hilfe bekommen?
Das Problem ist das sie ja arbeitet und zu lange ich lebe ganz sicher weiter arbeiten wird :fuchsteufelswild:sonst....
Wenn sie Arbeitslos wäre dann würde das Amt da helfen aber so.


Danke Evel
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ThoFa

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Re: Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen
« Antwort #3 am: 01. Juli 2012, 13:54:08 »

Hallo,

auch so hilft das Amt, evetuell aber auf Darlehnsbasis. Da solten Sie mal anfragen.

MfG

ThoFa
« Letzte Änderung: 01. Juli 2012, 14:44:23 von ThoFa »
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen
« Antwort #4 am: 01. Juli 2012, 14:27:54 »

"Allerdings wird von der Rente schon seit 4 Monaten 320 Euro gepfändet. Und das direkt vom Konto."

Wenn eine Kontopfändung die Ursache für das Abpfänden der Rente ist, ist jetzt der Sachverhalt nachvollziehbar:

a) der Lohn 1.900,- Euro wird direkt beim Arbeitgeber gepfändet und der unpfändbare Betrag (1.291,- Euro) auf das Konto überwiesen.
b) die Rente 390,- Euro geht auf dem gepfändeten Konto ein

Zusammen gehen 1.681,-- Euro auf dem Konto ein.

Soweit es sich um ein P-Konto hantelt, verbleiben von dem 1.681,- Euro nur der Sockelbetrag von 1.029,00 Euro, da kein Zusatzantrag gem. § 850k Abs. 4 ZPO gestellt wurde.  Es werden also nochmals 652,- Euro gepfändet.

609,- Euro Lohnpfändung
652,- Euro Kontopfändung
-------
1.261,00 Euro Gesamtpfändung
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Evelknevel

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Re: Lohnpfändung ich glaube das kann nicht stimmen
« Antwort #5 am: 02. Juli 2012, 20:50:08 »

Also auf der Lohnabrechnung steht etwas verkürzt folgendes.


Nettolohn 1862 Euro
Pfändung Nummer.2 -539 Euro
Teilüberweissung -294 Euro


Das Ganze ist so die 294 Euro sind die Rente die sie bekommt diese wird nicht vom Konto sondern vom Lohn abgezogen.
Der Arbeitgeber gibt Quasi den Rentenbetrag von ihrem Lohn ab dafür bekommt die die Rent von der Rentenkasse wieder auf ihr Konto.
Zusätzlich holt sich übrigens der gleiche Gläubiger nochmal 539 Euro von ihrem Gehalt.

Die Rechnung sieht dann so aus

Gehalt -Pfändung -Teilüberweissung =Auszahlung aufs Konto + 294 Rente aufs Konto.

Das ganze geht aber nur weil Gehalt und Rente zusammen genommen werden dürfen.


Zu der Umzugssache:

Welches Amt ist hier zuständig?
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