Hallo,
ich bin neu hier, und weiß jetzt auch nicht so genau, ob ich im richtigen Forum poste.
Ich bin verschuldet, jetzt habe ich endlich angefangen, die Situation in Angriff zu nehmen, und habe die letzten Tage auch viel erreicht, mit Gläubigern telefoniert, ectt.
Bei der Schuldenberatungsstelle angerufen, u.s.w..., tja bis ich heute mit meiner Krankenkasse telefoniert habe.....MAl abgesehen davon, daß ich schon lange nicht mehr so behandelt wurde, aber das ist ja nebensächlich. Die frau hat mich jetzt total durcheinandergebracht.
Vollstreckt werden Krankenkassenbeiträge vom Hauptzollamt. Soweit so gut, das Hautpzollamt selbst kann in einem gewissen Rahmen eigenständig entscheiden, ob es mir eine Ratenzahlungsvereinbarung bewilligt. Bedingung ist, daß die Schulden innerhalb von einem Jahr beglichen sein müssten, ist in meinem Fall momentan utpisch..
Der Mann vom Hauptzollamt meinte ich müsse mich mit meiner Krankenkasse in Verbundung setzen, und mit denen reden. OK, ich habe erstmal auf der Beratunsstelle engerufen, und die meinte ich solle meine Krankenkasse anrufen und um eine Stundung bitten. Das wäre der erste Schritt.
Hm, ich rufe auf der Krankenkasse an, naja und die sagt mir dann dass es ihr gesetzlich verboten wäre, iene Stundung zu bewilligen. Stimmt das? Im Netz habe ich jetzt andere Sachen gelesen.
Desweiteren solle ich freiwillig eine Pfändung von dem Gerichtsvollzieher vom Hauptzollamt durchführen lassen, damit sie einen Beleg hätte, daß eine fruchtlose Pfädung bei mir vorgenommen wurde. Erst dann wäre sie bereit mit mir über eine Ratenzahlungsvereinbarung zu reden, die sie dann auch großzügiger stecken würde, weil eigentlich müsste ich den Rückstand innerhalb von 6 Monaten begleichen können. Mit dem Beweis darüber, daß ich nichts habe, was ich über die fruchtlose Pfändung beweisen würde, wäre sie bereit mit mir eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Das würde mir entgegen kommen, da eine fruchtlose Pfändung nicht eingetragen würde, im Gegensatz zu der EV.
Stimmt das? Irgendwann während dem Gespräch meinte sie, daß sie aber eigentlich in einer anderen Abteilung wäre, und ich morgen nochmal die Frau XXX anrufen sollte, vielleicht würde die mit mir eine Stundung vereinbaren. ?????Darauf meinte ich, ich dachte sie dürfe das auf keinen Fall gesetzlich verboten sei das doch die Stundung, naja und dann wollte sie mich eigentlich nur noch loshaben...
Kann mir hier irgendjemand sagen, was von dem jetzt stimmt, und was nicht?
Ich bin da jetzt echt ratlos, weil ich steh jetzt auf der Warteliste von der Beratungsstelle und habe das Gefühl, das sind die einzigen Menschen die es gerade mit mir gut meinen.
IM Voraus liebe Grüße und ein danke