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Autor Thema: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen  (Gelesen 3460 mal)

Mistig Mistig

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Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« am: 10. Juli 2009, 16:12:46 »

Hallo Kollegen,

Ich brauche dringend HILFE!!!

Meine Bank hat heute mein Konto gekündigt und gestern ging mein Lohn ein. Ich war mit ca. 2000 Euro im Minus und hab einen Lohn von 1000 Euro. Natürlich konnte ich keine Miete zahlen und kann nichts mehr abheben/überweisen. Jetzt bin ich natürlich nur noch 1000  EUro im Minus hab aber nichts zum überleben.


Darf mir die Bank meinen Lohn komplett pfänden ? hab ich eine Möglichkeit wenigstens ueber die Runden zukommen ohne mehr schulden zu machen und Miete, Strom etc. zu bezahlen?

Danke für eure schnellen Rückantworten!!!
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lucca_m

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #1 am: 10. Juli 2009, 16:19:09 »

Die schnellst eAntwort finden Sie selber, wenn Sie in der Forum-Suche  (oben rechts mit Lupensymbol) entsprechende Stichworte eingeben!!!
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paps

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #2 am: 10. Juli 2009, 18:33:07 »

Die Bank kündigt doch nicht von gestern auf heute ohne Vorwarnung.
Was sind die Hintergründe?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Mistig Mistig

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #3 am: 10. Juli 2009, 19:06:41 »

Hallo Paps,

Nachdem ich letztes jahr ungefähr 300 Km westlich gezogen bin und ich nicht ordnungsgemäß den Telefonanschluss gekündigt habe ( ich war in der annahme das ich alles gekündigt habe) hab ich einen SCHUFA eintrag bekommen. Dies war vor ungefähr 2 Monaten. Daraufhin hat mich meine Bank angerufen das der Dispo weg muss und mir wurde ein Rückzahlungsvertrag angeboten. Diesen hab ich nicht akzeptiert den sie wollten 2150 Euro + Zinsen haben von mir, obwohl mein Dispo nur 2000 Euro beträgt.

Daraufhin haben die mir nun am 8.7.09 das Konto gekündigt und unglücklicherweise kam genau an dem Tag mein Lohn. Laut schreiben welches ich erhalten habe steht sogar noch der volle Betrag von 2000 Euro drin. Also muss der Lohn später gekommen sein.

hab ich eine Möglichkeit meinen Lohn doch noch zu erhalten ? zumindest soviel das ich miete, strom und essen bezahlen kann? bitte bitte antwortet mir, bin total verzweifelt.

Dürfen die ueberhaupt das Geld einfach so einbehalten?

hab leider nichts passendes gefunden im forum :(
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Mistig Mistig

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #4 am: 11. Juli 2009, 08:25:29 »

Hey ho,

kann mir nicht jemand die frage beantworten ob dies die Banke einfach so darf? den kompletten Lohn schlucken?
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wiwo

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #5 am: 12. Juli 2009, 11:23:20 »

Hallo Mistig,

den Vorschlag der Bank auf Ratenrückzahlung des Dispo's abzulehnen war m.E. ein Fehler. Die Bank behandelt den nun eingegangenen Lohn, bei dem es sich ja nicht um unpfändbares Einkommen nach § 850 k ZPO handelt, als ganz normales Kontoguthaben. Da ein Überziehungskredit eine freiwillige und jederzeit kündbare Leistung der Bank ist, wird die Bank ihren eingegangenen Lohn - und dies wohl zurecht - zur Reduzierung Ihrer Schulden einbehalten. Sie sollten sich dringend noch einmal mit Ihrer Bank beraten und dort eine Lösung suchen.

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
 

Mistig Mistig

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #6 am: 12. Juli 2009, 13:44:13 »

Mist, leider wusste ich nicht wie das endet. Ich weiss Unwissenheit rettet nicht vor Strafe.

Gibt es nicht einen besonderen Freibetrag von 985 Euro oder so den die Bank nicht einfach so einbehalten darf? oder bin ich da falsch informiert. Kann ich nicht beim Verfassungsgericht so einen Antrag stellen das mir genau dieser Betrag ausgezahlt wird?

Bin bei der deutschen Bank, hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet mit der Bank. Kann man mit denen darüber sprechen? hab es leider erst am Freitag nach den Geschäftszeiten mitbekommen. Bin von der Arbeit gekommen und der Brief war im Briefkasten.
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ThoFa

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Re: Konto geküdnigt, Lohn eingegangen
« Antwort #7 am: 12. Juli 2009, 16:59:24 »

Hallo,
Kann ich nicht beim Verfassungsgericht so einen Antrag stellen das mir genau dieser Betrag ausgezahlt wird?

zumindestens würden Sie für großes Gelächter beim Gericht sorgen.

Zum Thema:

Der BGH hat mit Urteil vom 22.03.2005 (XI ZR 286/04) gegen den Schuldner entschieden, insofern ist die Vorgehensweise der Bank rechtlich in Ordnung. Sie haben zwei Möglichkeiten, entweder Sie einigen sich mit der Bank oder aber Sie gehen zum Sozialamt und lassen sich für Ihre Miete sowie Ihre Lebenserhaltungskosten ein Darlehen geben.

MfG

ThoFa
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