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Autor Thema: Kontopfändung & P-Konto  (Gelesen 5932 mal)

Pleitefee

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Kontopfändung & P-Konto
« am: 11. März 2013, 07:30:06 »

Guten Morgen,

Mitte Februar ging mein Antrag zur PI an das zuständige Gericht raus. Nun warte ich. Hatte danach Urlaub. Da ich aber noch einem Nebenjob nachgehe, war ich da am Arbeiten. Als ich dann letzten Montag wieder im Büro war, teilte mir die Personalabteilung mit, dass jemand von einer Bank da war. Der hatte sich erkundigt, warum, die Gehaltspfändung nicht ausgeführt wird. Dem mussten sie Auskunft erteilen. Fakt ist, dass schon eine andere Bank mein Gehalt pfändet und so diese Bank leer ausgeht.
Jetzt habe ich letzten Mittwoch einen Pfändungsbeschluss bekommen, aus dem mich nicht wirklich schlau geworden bin  :gruebel:. Aber dafür kam dann am Samstag ein Schreiben von einer Bank (wo das Konto eh schon platt ist) dass das Konto nun gepändet - von eben der Bank die bei meinem Arbeitgeber aufgetaucht war - ist.

Noch ist mein akutelles Gehaltskonto unberührt. Ich weiß jetzt nicht, ob ich schon vorsorglich ein P-Konto eröffnen soll. Das Konto ist bei der OLB. Auch wenn ich die Gehaltspfändung abziehe, bekomme ich noch knappe 250 Euro über den 1028,00 Freibetrag. Die ich aber auch mind. brauche, da ich ich chronisch krank bin und dadurch Medikamente und Therapien bezahlen muss. Habe nun gelesen (bei der Verbraucherzentrale NRW und andere Seiten), dass der Arbeitgeber schon die Miete (z. B.) an meinen Vermieter zahlen kann, so dass dann weniger Geld auf meinem Konto landet um sich den Gang zum Amtsgericht zu sparen. Ist das legal oder bekommt er dann Schwierigkeiten?

Mein anderes Problem ist mein Nebenjob. Habe dort zwar gekündigt, weil es sich dann defintiv nicht rechnet und ich auch von meinem Arbeitgeber eine Fortbildung bezahlt bekomme und mir das auf die Dauer zu viel wird. Ausserdem bekomme ich bei meinem Nebenjob gerade mal 5,73 Euro/ h und das ist mir dann zu stressig. Obwohl ich zum 1.4.2013 gekündigt habe. bekomme dort aber noch für 2 Monate noch Geld. Vorallem diesen Monat wäre es wirklich sehr ärgerlich, weil ich ja noch die 1 Urlaubswoch dort voll gearbeitet habe. Gibt es da eine legale Möglichkeit zumindest diese Monat zu retten :gruebel:? Dieser Arbeitgeber weiß von meiner PI nix. 

Könnte ich meinen Freibetrag aufgrund der chronischen Erkrankung um einen ca.-Betrag erhöhen (Blankobeschluss: Hauptjob + Nebenjob) - suche jetzt einen anderen Nebenjob, in dem ich etwas mehr verdiene...

Bin etwas verzweifelt, weil ich nicht weiß, wie das alles läuft. Bin nicht gerne unwissend  :cry:.

Freue mich über gute - aber legale - Tipps!
 
« Letzte Änderung: 11. März 2013, 09:56:44 von Pleitefee »
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Pleitefee

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #1 am: 11. März 2013, 10:00:09 »

Hat wirklich niemand eine Antwort darauf?  :gruebel: :cry:
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waldi

Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #2 am: 16. März 2013, 21:17:49 »

Zur Bank gehen und das bestehende Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.

Aber gab's dazu nicht ziemlich zeitgleich schon einen Beitrag?
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Insokalle

Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #3 am: 17. März 2013, 11:28:03 »

Über das P-Kopnto ist zunächst der genannte Sockelfreibetrag geschützt aber nicht das darüber hinausgehende.
Dafür wäre ein Pfändungsschutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO möglich. Danach gilt § 850f ZPO entsprechend, d.h. ein erhöhter Pfändungsschutz ist möglich u.a. wegen besonderer Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen Gründen, dazu gehören zB erhebliche Mehraufwendungen infolge Krankheit.
Ob die Voraussetzungen letztlich erfüllt sind, entscheidet also das Gericht.
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Pferdemetzger

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #4 am: 17. März 2013, 21:18:33 »

da ja ihr hauptkonto sowieso schon "platt" ist, würde ich ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffne, den Lohn vom Nebenjob dorthin überweisen lassen. Da ihr Verfahren in kürze eröffnet erden wird, auch das Haupteinkommen dort hin und mit insolvenzeröffnung vom THdie Freigabe dieses Kontos fordern. Das alte Konto scheint ja sowieso mit minus Bestand als Insolvenzforderung laufen.

Richten sie blos kein P-Konto im laufenden Verfahren ein...das macht nur Probleme und ist überflüssig.
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Pleitefee

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #5 am: 18. März 2013, 11:03:18 »

Schon mal vielen Dank für die Antworten. Hier noch ein paar neue Fragen  :dntknw::

Habe ja schon eine Neues Konto, auf das mein Gehalt überwiesen wird. Um das Konto geht es ja letztendlich, um das Sorge ich mich. Das andere, was eh schon platt ist, da bekomme ich ja jetzt schon nichts mehr.

Kann man den die beiden Einkünfte zusammenfassen? Oder ist es wirklich so, dass das Hauptgehalt auf grund der Pfändungstabelle gepfändet wird und vom Nebenjob 70% in die Insolvenzmasse gehen und 30% mir noch bleiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Wielange dauert es eigentlich, bis der Antrag bei Gericht durch ist?

Noch eine Frage zum Handling vom P-Konto: wie ist das nun mit der Miete und das die mein Arbeitgeber schon direkt zahlen könnte. Was halten Sie davon? Legal? Machbar?

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Pleitefee

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #6 am: 18. März 2013, 11:04:51 »

da ja ihr hauptkonto sowieso schon "platt" ist, würde ich ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffne, den Lohn vom Nebenjob dorthin überweisen lassen. Da ihr Verfahren in kürze eröffnet erden wird, auch das Haupteinkommen dort hin und mit insolvenzeröffnung vom THdie Freigabe dieses Kontos fordern. Das alte Konto scheint ja sowieso mit minus Bestand als Insolvenzforderung laufen.

Richten sie blos kein P-Konto im laufenden Verfahren ein...das macht nur Probleme und ist überflüssig.


Aber wenn mein Konto gepfändet werden würde, müsste ich doch ein P-Konto eröffen, oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
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Pferdemetzger

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #7 am: 18. März 2013, 11:38:02 »

gepfändet wird doch ihr "altes" Konto? Bis die Gläubiger vom neuen Konto erfahren, sollte das Insolvenzverfahren eröffnet sein und dann kann das neue Konto nicht mehr gepfändet werden. Ein P-Konto wird vom TH nicht frei gegeben, da es dafür keinen Bedarf gibt. Die Problematik ergibt sich dann genau aus dieser Tatsache...keine Freigabe durch den TH und somit können sie nur über den Freibetrag verfügen und die Bank sperrt den rest bzw. führt auch diesen an den TH ab. Durch das zuständige Gericht können sie unter Umständen den Freibetrag auf einem P-Konto erhöhen, was aber in der Realität mit viel Aufwand  ist.
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waldi

Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #8 am: 18. März 2013, 12:58:33 »

Zitat
vom Nebenjob 70% in die Insolvenzmasse gehen und 30% mir noch bleiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Letzteres ja. Aber der Job ist doch eh gekündigt. Alles weitere wird sich zeigen.

War der Antrag (Mitte Februar) wirklich komplett & korrekt? Es ist ungewöhnlich, dass hier noch kein Bescheid gekommen ist. Aber vielleicht kommt er ja morgen.

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Pferdemetzger

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #9 am: 18. März 2013, 12:59:41 »

6-8 Wochen ist derzeit normal in Ballungsgebieten
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Pleitefee

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #10 am: 18. März 2013, 13:17:08 »

Zitat
vom Nebenjob 70% in die Insolvenzmasse gehen und 30% mir noch bleiben? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Letzteres ja. Aber der Job ist doch eh gekündigt. Alles weitere wird sich zeigen.

War der Antrag (Mitte Februar) wirklich komplett & korrekt? Es ist ungewöhnlich, dass hier noch kein Bescheid gekommen ist. Aber vielleicht kommt er ja morgen.



Davon gehe ich doch stark aus. Hatte ich mit der Schuldnerberatung zusammen gemacht...Hoffe, die wissen was sie tun!
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Pleitefee

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #11 am: 19. März 2013, 11:31:55 »

Hallo miteinander,

habe nun gestern Post vom Amtsgericht erhalten. Am 6.3. wurde das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet. In dem Schreiben wurde mir mein Treuhänder mitgeteilt und auch das die Gläuber bis zum 13.5. ihre Forderungen ihm zu senden sollen. Der Termin vorm Gericht findet dann am 13.6. statt.

Habe nun mal wieder Fragen:

1. Kann jetzt noch eine Kontopfändung kommen?
2. Soll ich mich jetzt einfach schon mal mit dem TH in Verbindung setzen oder erst den Juni abwarten? Was macht einen besseren Eindruck?

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waldi

Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #12 am: 19. März 2013, 11:38:07 »

Zu 1: Kann kommen, darf aber nicht kommen.

Zu 2: Besserer Eindruck: Beim TH melden. Falls nicht morgen ohnehin ein Brief von ihm kommt.
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Pferdemetzger

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #13 am: 19. März 2013, 15:39:50 »

Zitat
Der Termin vorm Gericht findet dann am 13.6. statt

steht da nicht das der Prüftermin im schriftlichen Verfahren stattfindet?

Ich würde mir noch diese Woche ein neues Konto eröffnen und danach den TH kontaktieren, direkt mit der Bitte, dieses Konto frei zu geben.
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Feuerwald

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Re: Kontopfändung & P-Konto
« Antwort #14 am: 19. März 2013, 20:01:54 »



1. Kann jetzt noch eine Kontopfändung kommen?

-> Die Pfändung wäre unwirksam und müsste aufgehoben werden.


2. Soll ich mich jetzt einfach schon mal mit dem TH in Verbindung setzen oder erst den Juni abwarten? Was macht einen besseren Eindruck?

-> der TH wird sich vermutlich recht zügig bei Ihnen melden. Mit dem Prüfungstermin 13.6. hat es eine ganz andere Bewandtnis, völlig gleich ob schriftliches oder mündliches Verfahren.
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