Mal so die Frage.
Vergangendes Jahr bekam ich zunächst eine Mitteilung aus dem Büro des TH das bei mir am 04.05.2012 der Schlusstermin durchgeführt wurde.
Ausweislich des in Ablichtung (Kopie) beigefügten Beschlusse des AG vom 10.05.2012 war mir die Restschuldbefreiung angekündigt worden.
Er teilt mit, dass er gegenüber dem Insolvenzgericht innerhalb eines Jahres erneut zu berichten hatte.Nach wie vor war ich nach seinem Hinweiß verpflichtet allen Obliegenheiten nachzukommen und Ihm über meine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen.
Wie ich nun dem Merkblatt entnehme muss um die RSB zu bekommen erst das eröffnete Insolvenzverfahren im wesentlichen durchgeführt sein und kurz vor dem Abschluss stehen.
Am 04.06.2012 erhielt ich vom AG dann die Bestättigung dass meine Inso Verfahren Rechtskräftig aufgehoben wurde und ich damit in die WVP übergegangen war.
Also mit anderen Worten,ICH habe keine Fehler gemacht.
Nun wurde mir dann damals vom TH mitgeteilt, dass ich für die Dauer des RSb Verfahrens da die dafüer entstandenen Kosten nicht gestundet waren, ich die daher entstandenen kosten der Treuhandüberwachung selber aufbringen müsste. Man schlug mir vor, dass ich nun monatlich ca 10,00 € aus meinem Pfändungsfreien Vermögen selbst bilden solle, um diese Kosten dann die sich auf 120,00 € für ein Jahr beliefen bei Ihm zu decken.
Er wies mich darauf hin, dass ich für diesen Betrag selbstverständlich einen weiteren Stundungsantrag stellen könne.
Persönliche Anmerkung: Was für ein Wiedersinn das für 120,00 € und am Ende hätte ich diese sowieso Zahlen müssen.
Später erhielt ich aber darüber keine Zahlungsaufforderung und nachdem ich Nachgefragt habe, wure mir mitgeteilt, dass diese 120,00 € der Masse entnommen wurde.
Nun komme ich zu der Frage: kann es sein, dass bis dahin die Glaübiger von dem mir gepfändeten Beträgen bis dahin noch keinen Cent gesehen haben und diese mir Gepfändete Geld immer noch gesammt auf dem Konto
des TH liegt ?
Außerdem verstehe ich bis heute nicht,wie das Abläuft.
Bei mir wurde das Verfahren ja im Juli 2010 eröffnet.
Ja und dann hat sicherlich das Verfahren mit der Berichterstattung des TH zur RSB stattgefunden und ist mir dann auch ertteilt worden bzw. das Verfahren ist aufgehoben worden.
Dann steht da im Merkblatt aber auch im Schreiben des AG beginnt die Wohlverhaltensphase.
Verstehe diesbezüglich noch leidlich, dass diese RSB bzw WVP sich dann noch Rückwirkend bis zum Beginn einer Inso erstreckt da ja auch gleich mit beginn der Inso gepfändet wird.
Nun gibt es da ja in meiner jetzt laufenden WVP Obliegenheiten die ich nicht mehr zu erfüllen brauche.
1. Ich brauche keine angemessene Erwerbstätigkeit mehr auszuüben.
Klar, wenn ich Umziehe muss ich das weiterhin um Erreichbar zu sein mitteilen.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich nicht nun doch in der WVP dem TH mitteilen muss wie hoch meine Einkommensteuer ist die ich jetzt als Steuervorrauszahlung ans Finanzamt abzuführen habe ?
Das war es erst einmal.