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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einkommenssteuerviorauszahlung  (Gelesen 5039 mal)

Prinz Eisenherz

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Einkommenssteuerviorauszahlung
« am: 29. März 2014, 08:06:50 »

Hallo guten Tag.

Ich hätte da mal eine Frage und hoffe diese von Ihnen Beantwortet zu bekommen.
Ich befinde mich seit Juli 2010 in einer laufenden Inso die 2016 ganz endet.
Nun ist es so, dass ich mich in der WVP befinde.
Ich bekomme derzeit zwei Renten. Das heißt eine normale Rente und eine Betriebsrente.
Nun ist es so, dass mir bisher Instgesamt bisher in der Gesamtsumme über 18.000,00 € gepfändet wurden.Nun soweit ich Info darüber habe hat wohl einer meiner drei Gläubiger verzichtet oder auch Termine verstreichen lassen. Jedenfalls habe ich wohl alles richtig gemacht und auch dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass ich aus einer Vorruhestandsregelung heraus die am 31 Sep. 2010 endete und mit Beginn 01.10.2010 in meine Vorzeitiges Rente mit dem 60 Lebensjahr mündete.
Selbstverständlich habe ich dem eingesetzten Treuhänder meine beiden Rentenbescheide aus Betriebsrente und normaler Rente zukommen lassen.
Nun ist es wohl so gewesen, das die Glaübiger bei mir keinen zusammenlegungsbeschluss durchsetzen konnten oder dies versäumt haben.
Jedenfalls ist es derzeit so, dass ich auf meine normale Rente einen Bestanschutz habe und mir dort keinen Cent gepfändet wird.
Allerdings bei der Betriebsrente.
Zur ErklärungDerzeit habe ich eine Betriebsrente von Summe X.XXX,yy €
Davon geht ab, Lohnsteuer XXX,yy €
Soli                        X,yy €
Kirchensteuer              XX.yy €
Krankenversicherung      XXX,yy  €
Pflegeversicherung         XX,yy €

Ergibt dann ein Gesetzliches Netto von 1.268,32 € für 28 Jahre Schichtarbeit.
Pfändung davon aktuell 150,47 €
Nun ist es so, dass ich durch die Höhe meiner Betriebsrente dort seit Beginn der Rentenzahlung ab Oktober 2010 in der Höhe von Gesetzlichen Nettobetrag heraus den aus der Pfändungstabelle hervorgehenden Betrag gepfändet bekomme.
Bedingt durch die Höhe der beiden Rentenbeträge bin ich aber gleichzeitig auch Einkommessteuerpflichtig und musste bisher seit 2011 jedes Jahr rund 1.600,00 € zusätzlich ans Finanzamt abführen. Das schmälerte meine Nettorentenzahlung um Monatlich durchschnittlich 130 € aus der Gesamtsumme heraus die ich ja dann ansparen musste um Sie dann begleichen am Ende jeden Jahres begleichen zu können. Nun, bisher habe ich den Pfändungsbetrag der Ja dann nur aus der Betriebsrente entnommen und aufs Treuhandkonto von meinem ex Arbeitgeber dorthin überwiesen worden ist so hingenommen.
Derzeit ist es so, dass ich  eigentlich wie etwas oberhalb beschrieben eine Betriebsrente von 1.268,32 € habe, die dann mit 150,47 € bepfändet wird.
Ausgezahlt wurden mir dann nach Pfändung innerhalb der Betriesrente aktuell 1.111,85 € auf mein Konto
Nun muss ich aber seit Beginn dieses Jahres 2014 aktuell in jedem vierteljahr 391 € ans Finanzamt überweisen.
Es handelt sich jetzt aber um eine Einkommensteuervorauszahlung
Das führte bei mir durch die neue Steuervorrauszahlung dazu,dass ich jetzt im Januar über 2.000,00 € an Finanzamt überwiesen habe.
Da es sich ja jetzt um eine Steuervorrauszahlung handelt stimmt der Gesetzliche Nettobetrag aus der Betriebsrente ja so nicht mehr.
Ich müsste ja diese 130,00 € Monatlich vom Gesetzlichen Nettobetrags aus der Betriebsrente Berücksichtig oder auch noch vom Netto auszahlungsbetrag abgezogen bekommen.
So gesehen habe ich ja aktuell keine 1.268,32 Netto mehr sondern  bedingt durch die Steuervorrauszahlung nur noch 1.138,32 € Netto
Wenn ich nun mir dann daraus den Pfändungsbetrag aus der Pfändungstabelle ansehe, dann geht daraus ein Pfändungsbetrag von numehr 59,47 hervor.Wer kann etwas dazu sagen was ich tun kann.
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waldi

Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #1 am: 29. März 2014, 12:30:26 »

Wenn ich mal den Text auf die einfache Frage reduzieren darf:
Wieso wird die quartalsweise zu zahlende Einkommensteuer nicht von meinem pfändbaren Einkommen abgezogen?“.

§850e ZPO sieht zwar vor, dass “auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften“ abzuführende Beträge nicht der Pfändung unterliegen, allerdings bezieht sich dies ausdrücklich auf Arbeitseinkommen.

Ähnlich wie in etlichen anderen Fällen scheint also auch hier der Gesetzgeber dem mit eigenen Händen erwirtschaftetem Einkommen entsprechende Vorzüge einzuräumen.
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Prinz Eisenherz

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Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #2 am: 29. März 2014, 14:27:23 »

Nun auch diesen Passus habe ich mir nun angelesen.
Gleichwohl verstehe dies wer will, meinereiner nicht ?
Dieses Gerichtsdeutsch.
Nun ich denke, dass ich es einfach geschildert habe.
Nun habe ich ja in meinem Bericht auch mit XYZzahlen um mich geworfen.
Nun alleine auf meine Betriebsrente die mir ja jeden Monat mitels Abrechnung zugesand wird zieht man mir ja genauso wie früher einen Teil meiner Steuern und Sozialabgaben ab.
Aber eben nur ein teil.
Bei meiner Rente aus der Deutschen Rentenversicherung auch wegen des Bestandschutz nur die Kranken 6 Pflegeversicherung

Nun um nochmal eine Zahl zu nennen weden mir in der Betriebsrente monatlich 122,00 abgezogen
Klar daraus ergibt sich dann auch der Pfändungsbetrag nach abzug dieser Bezüge  von derzeit 150,47 €
Tatsächlich habe ich aber nun ja eine vierteljährliche Vorraus Einkommensteuer zu zahlen.
Es handelt sich ja künftig nicht mehr um einen Nachtrag aus den Vorjahren sondern tatsächlich um eine Vorleistung.
Teile oder lege ich die zu Zahlende vieteljährliche vorleistung auf dem Monat um und gebe diese dann zu der Betrieblichen Rentenleistung beziehungsweise zu den Gesamtabzügen hinzu, dann habe ich fast 570 € Abzüge und das nur bei der Betriebsrente.
Was nützt mir der Hinweiß auf das Arbeitseinkommen denn das bin ich ja nicht mehr.
Ja und den Hinweiß auf dem Vorzug verstehe ich nur dahingehend, dass ich einen Bestandschutz vor Pfändungen meiner eigentlichen Rente habe worauf Gläubiger und TH nun keinen zugriff drauf haben.
Allerdings sind wir uns wohl darüber einig, dass weder Waldi noch ich da etwas für können.
Allerdings angesichts meiner eigenen Lebensleistung betrachte ich dieses Privileg das ich jetzt dadurch habe und von dem ich erst viel später was erfahren habe als kleinen Trost für mich dafür.
Nun weiß ich allerdings immer noch nicht ob dieser Umstand der Steuerlichen Vorrauszahlung mir das Recht gibt irgendwo gegen diesen Pfändungsbetrag von 150,00 € Einspruch erheben zu können.

 
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waldi

Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #3 am: 29. März 2014, 19:29:23 »

Zitat
Dieses Gerichtsdeutsch.
Naja, Ihr Rentnerdeutsch – zum Vergleich – liest sich in etwa so:
Betriebsrente von Summe X.XXX,yy €
Davon werden monatlich 122,00 abgezogen
Ergibt … Pfändungsbetrag … von derzeit 150,47 €.
Zitat
Was nützt mir der Hinweiß auf das Arbeitseinkommen
In diesem Zusammenhang doch sehr viel, wie ich meine. Eine Rente ist nunmal kein Arbeitseinkommen.
Zitat
Allerdings angesichts meiner eigenen Lebensleistung betrachte ich dieses Privileg …
Welches Privileg meinen Sie?
Ihr einziges Privileg – wenn Sie es so nennen wollen – besteht darin, regelmäßige Bezüge zu haben, ohne dafür arbeiten zu müssen.
Dass dies ein Privileg sein soll, angesichts der Tatsache, dass Sie dafür jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann ich persönlich nicht so sehen.

Ein Privileg haben diesbezüglich allenfalls die Nicht-Rentner, die halt ihr Einkommen wie gesagt noch mit eigener Hände Arbeit erwirtschaften müssen. Sie zahlen eher Lohnsteuer statt Einkommensteuer, und diese Lohnsteuer wird jeweils vom pfändbaren Betrag in Abzug gebracht. Und beim Rentner eben nicht.
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Prinz Eisenherz

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Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #4 am: 29. März 2014, 22:26:56 »

Nun ich habe doch schon einiges von meinem Einkommen, bzw meiner Rente bekannt gegeben.
Nun in vielen Foren habe ich dazu auch viel mehr von meiner Geschichte geschrieben.
Das ist aber dann nicht so angekommen, weil  es nicht allen Usern leicht fällt lange Abhandlungen zu lesen und aber auch begreiflich zu machen.
Ich habe mich dabei stehts Bemüht egal welche Antworten ich auch immer bekommen habe Höfflich und Freundlich zu bleiben obwohl ich dabei doch manschmal das Gefühl hatte, dass diese Antworten oft sehr an der Grenze lagen was man eigentlich nicht lesen möchte.
Klar sicherlich gwebe ich jetzt nicht zum ersten mal an und zu, dass ich kein Akademiker bin und auch kein Büromensch.
Ich habe diese Schreiberei erst begonnen als ich von meiner Frau verlassen wurde und ich dann erstmals nach 2004 mit einem PC in Berührung gekommen bin.
Ich tippe hier auch jetzt mit einem Finger und es ist nicht leicht so lange Beiträge zu schreiben und nimmt auch bei mir Zeit in Anspruch.
Nun weiß ich, dass wir hier inn Deutschland leider nicht so offen mit uns selber umgehen und es nicht viele gibt, die wie in Norwegen ganz offen mit ihren Einkünften aber auch Gesellschaftlich freundschaftlich umgehen.
Da ich wegen meiner langen Beiträge in einigen anderen Foren mittlerweile gesperrt bin bin ich auch etwas vorsichtiger geworden.
Aber auch im Täglich persönlichen Umgang mit Menschen komme ich schlecht klar, da ja viele hier in Deutschland in einem Gesellchaftlich sozial kalten Land leben und viele Menschen nur noch auf sich selbst bezogen sind.
Da reicht es oft noch nicht mal mehr zu einem zurückgrüßen.
Ich habe auch schon Antworten zu meinen Beiträgen bekommen die absolut nicht viel mit meinem thema zu tun hatten und wo auf einmal jemand nur einmal auftauchten und einfach mal in den Tenor einstimmten, dass ich Nerve oder auch anderes zum besten gaben.
In einigen der Foren sogar ein Forum die an einer Organisation angeschlossen ist, die eigentlich in Scheidung oder Getrennt lebenden Menschen hilft wenn man da auch Mitglied wird haben mich gesperrt.
Ja und warum sollte ich dann da Mitglied werden wollen, wenn noch nicht mal mehrer Mails was nutzen.
Auf Grund dieser Sperrung habe ich mir mal die Mühe gemnacht und dort mehrere lange Schilderungen hingesendet um denen nochmal meine Beweggründe darzulegen.
Gleichwohl es hat mir nichts gebracht. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten und gesperrt bin ich dort noch immer.
In einem anderen Forum löscht man, egal ob es nun kurze oder etwas längere Antworten von mir sind jede meiner Antworten oder auch selber geschriebene Beiträge schon kurz nach dem der Beitrag oder die Antwort erscheint.
Diesbezüglich habe ich das Gefühl das man das Opfer dann in einigen Foren zum Täter degradiert.Gleichwohl ist mir bewusst, dass es sich da sicherlich nur um wenige Einzelpersonen unter den vielen Millionen Internetnutzern handelt.
Es ist Traurig da gab es sogar jemand drunter der sich unter seinem Nick den Wahlspruch gab,der alles Versteher.
Mich verstand er aber nicht und wurde ganz fresch zu mir obwohl ich ihm genau wie andere außer den langen Berichten keinerlei Anlass dazu gegeben habe.
Ich habe weder einen Anspruch auf Antworten erhoben, noch sonst etwas verlangt. Es ist ja jedem freigestellt zu Antworten.

Nun zu Ihrer Antwort
Nun ich habe instgesammt von 1966 bis 2004 als Arbeiter in mehreren Berieben auch im Accord aber auch die letzten 28 Jahre im Schichtbetrieb bei meinenm ex Arbeitgeber verbracht von dem ich jetzt auch die Betriebsrente bekomme.
Von 1991 an hatte ich deshalb auch mit Colitis Ulcerosa Tinitus Rückenproblemen aber auch mit dem Blutdruck zu tun.
Dazu bleibt zu sagen, dass zwar das Einkommen und bis um 1990 die Sozialleistungen stimmten aber das Zwischenmenschliche  schon damals nicht so war wie ich Sie dier ersten sieben Jahre meiner Beruflichen Tätigkeit erleben durfte.
Nervlich war das ganze nicht dazu angetan Freudentänze zu machen.Dennoch ließ ich mich nicht hängen und schaffte es auch privat zu Eigentum und blieb Fleißig & Arbeitsam.
Jedenfalls bin ich in allen diesen Berufsjahren nur mal einen Monat Arbeitslos gewesen.
Nun es isdt nun mal auch so, dass auch Sie Ihre Einkünfte sicherlich nicht im Internet wie die Norweger es tun ausbreiten. Einigemale habe ich dies aber dennoch getan.
Ja klar das liest sich dann genauso hier wie das Gerichtsdeutsch und Sie werden mit recht Denken,  :neutral:
Klar, :cool: die Rente ist  :nono: Arbeitseinkommen. Ja es hat etwas nicht mehr Arbeiten zu müssen. Allerdings habe ich mir das ja nicht alleine ausgesucht.
Allerdings lieber wäre es mir gewesen das ich in einer anderen Stellung im gleichen Betrieb, noch bis zum Rentenalter weiter Beschäftigt geblieben wäre.



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waldi

Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #5 am: 30. März 2014, 09:51:06 »

Zitat
Klar, cool die Rente ist  nono Arbeitseinkommen.
Naja, Sie werden schon wissen, was Sie damit sagen wollen ...
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Prinz Eisenherz

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Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #6 am: 30. März 2014, 22:43:51 »

Nun es war nur die Bestätigung das eine Rentenzahlung kein arbeitseinkommen darstellt.
Nun da gebe ich dir recht.
allerdings bekomme ich meine Betriebsrentenzahlung jeden Monat wie früher meine Lohnabrechnung 1 bis 2 Tage vor der Überweisung zur Bank von der Rentenkasse des ex Arbeitgeber zugesendet.
Diese Unterscheidet sich nur in der Höhe früherer Lohnzahlungen und derzeitiger Betriebsrente.
Ich bin nun kein Steuerexperte und kann nur vermuten, dass sich die Abzüge der Betriebsrente innerhalb einer normalen Lohnsteuer bewegen. Nun vermute ich mal, dass bedingt durch die Zahlung einer also der normalen Rente es erst zu dieser Einkommenssteuerpflicht kommt.
Es wird mir deshalb nicht die komplette Steuer von der Betriebsrente abgehalten, weil mein Arbeitgeber ja nicht die Höhe der normalen Rente kennt die jeder früherer Mitarbeiter oder ich von der deutschen Rentenversicherung bekommt.
Deswegen kommt es dann in der Vergangenheit zu Nachzahlung und neuerdings zu einer steuerlichen Vorrauszahlung.
Allerdings gehe ich davon aus, dass meine normale Rente zunächst einmal mit Ausnahme von Kranken & Pflegeversicherung alleine für sich ohne Betriebsrentenzahlung Steuerfrei wäre. Gut ich kenne die Höhe auch der oder des Freibetrags.
Also ist es doch so, dass diese Zahlung der Einkommensteuer von mir ich als kürzung der Betriebsrente ansehen muss, da einzig dort auch Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli, plus Kranken & Pflegeversicherung abgezogen wird.
Bedingt dadurch schmälert sich dann aber auch die Höhe meiner Betriebsrente um jene 130 € die ich dann Monatlich bzw 391 € im Quartal die dann von mir abgeführt wird.
Ich denke aber jetzt nicht, dass es da im Insolvenzrecht irgendetwas gibt dass solche Dinge Berücksichtigt.
So gesehen bleibt mir jetzt wohl nichts anderes übrig als entsprechene Anfrage beim TH abzufragen.
Lehnt der ab, wüsste ich immer noch nicht ob dies dann auch rechtens wäre.
Früher hieß es ja auch dass TH nicht im Sinne vom Schuldner handelt
Da ich aber eben diese Betriebsrente bekomme ist dies dann ja nicht mehr so.
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eidechse

Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #7 am: 31. März 2014, 10:27:19 »

Wenn ich jetzt mal den gesamten Vortrag auf die m.E. für die Beantwortung der Fragen wesentlichen Fakten zusammen streiche, bleibt folgendes:

Seit 01.10.2010 Bezug von Rente aus der Sozialversicherung sowie Betriebsrente.
Ein Zusammenrechnungsbeschluss wurde durch das Insolvenzgericht nie erlassen, warum auch immer (so genau scheint es der Fragensteller auch nicht zu wissen, sondern stellt nur Vermutungen an).
Gepfändet wird nur von der Betriebsrente.
FA will jetzt quartalsweise Vorauszahlungen haben.

Und wenn ich das Anliegen Prinz Eisenherz richtig verstanden haben, meint er die die Steuervorauszahlungen müssten zur Berechnung des Pfändungsnetto noch von dem sich aus der Betriebsrentenabrechnung ergebenden Nettoeinkommen als unpfändbar abgezogen werden.

Dem ist aber nicht so. Zunächst liegt kein Fall des § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO vor, weil die Vorausszahlungen keine Steuerabzüge sind, die unmittelbar abgezogen werden. Unmittelbar ist nur das, was wirklich sofort vom AG oder evtl. der Rentekasse abgezogen und an FA oder Krankenkasse überwiesen wird. Man könnte also allenfalls an eine Anwendung § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO denken. Allerdings wäre das im vorliegenden Fall auch nicht von Erfolg gekrönt. Prinz Eisenherz scheint nämlich davon auszugehen, dass seine Sozialversicherungsrente grundsätzlich nicht zu versteuern ist. Das dürfte aber nicht so sein. Renten aus der Sozialversicherung mit dem Beginn in 2010 sind nach meinem Kenntnisstand im Umfang von 60 % der Einkommensteuer unerworfen. Die konkret abzuführende Einkommensteuer ergibt sich dann unter Zusammenrechnung der Einkommen aus Sozialversicherungsrente und Betriebsrente. Da die Rentenanstalt keine Zahlungen aus der Rente vorab an das FA leistet, kommt es halt zu Nachzahlungen bzw. dann zu durch das FA angeordneten Vorauszahlungen. Wenn man so will, liegt demnach die Vorauszahlung entscheident in dem Bezug der Sozialversicherungsrente.

Im vorliegenden Fall steht der Schuldner zudem vor dem Problem, dass wenn er nun die Berücksichtigung der Vorauszahlung bei der Betriebsrente geltend machen will, er automatisch alle Beteiligten auf seine Sozialversicherungsrente aufmerksam machen wird. Da ich ehrlich gesagt mir nicht vorstellen kann, dass ein in der Vergangenheit gestellter Zusammenrechnungsantrag vom Insolvenzgericht abgewiesen worden wäre, vermute ich mal, dass schlicht ein Zusammenrechnungsantrag nicht gestellt wurde - warum auch immer. Die für den Schuldner angenehmste Variante wäre dabei, dass der TH die Stellung schlicht vergessen hat. Am ungünstigsten wäre, wenn der Bescheid zur Sozialversicherungsrente dem TH doch nicht zugegangen ist und dieser gar nichts von der Sozialversicherungsrente weiß. Wenn jetzt der TH auf die Sozialversicherungsrente zangsläufig gestoßen wird, dann vermute ich mal, dass dann sofort ein Zusammenrechnungantrag folgen wird. Vermutlich wird sich dann selbst bei Berücksichtigung der Vorauszahlungen der abzuführende Pfandbetrag um einiges eröhen.

Es stellt sich daher rein taktisch die Frage, ob man wirklich hier irgendwas weiter geltend machen will oder es so laufen lässt wie bisher.
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Prinz Eisenherz

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Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #8 am: 31. März 2014, 12:17:18 »

Danke.

Das ist doch mal eine Antwort womit man etwas Anfangen kann und die ich auch verstehe.
Aber wer weiß dann schon als Leie was sich da genau abspielt.
Jedenfalls war ich bisher im Glauben, dass ich von mir aus keinen Fehler gemacht habe.
Ich bin in der ganzen Zeit davon ausgegangen, dass ich mit meiner Eireichung aller Unterlagen zu meinen beiden Renten keinen Fehler gemacht habe.
Sicher habe ich dem TH alle Unterlagen zur meiner Sozialversicherungsrente zukommen lassen.
Inwieweit die Deutsche Rentenversicherung dazu verpflichtet ist kann ich natürlich nicht sagen.
Inwieweit nun der TH da Fehler gemacht hat weiß ich nicht.
Ein Nachträglicher zusammenlegungsbeschluss ohne das ich mir selber einen Fehler ankreiden muss wäre für michSchlicht weg der direkte Weg in die Obdachlosigkeit da ich niemals in der Lage wäre die Fehlende Beträge die mir bisher ja nicht abgehalten wurden nachzuzahlen.
Es würde sicherlich darauf hinauslaufen mir die Schuldenbefreiung zu verweigern.

Klar, dass ich nach dieser für mich tollen Antwort die mir auf entsprechende Frage an meinen Steuerberater heute Morgen den Rat gab den darauf aufmerksam zu machen nicht weiter verfolgen.

Es stellt sich mir aber die Frage, ob man oder ob es unter diesen Umständen gerecht wäre für Fehler oder Unterlassungen des TH oder Gläubiger dann den Schuldner zuzsätzlich zu Bestrafen.
Ich habe dioch alles richtig gemacht. Mehr konnte ich doch nicht tun als immer alle Unterlagen einzureichen.
Nun bis zur WVP habe ich dem TH auch meine Steuererklärungen zukommen lassen.
Auch sind alle Beträge die bis zur Wohlverhaltensphase irgendwo erstattet wurden von mir Nachweislich aufs Treuhandkonto   geflossen. Ich meine damit Kaution, Mietnebenkostenerstattungen, usw.
Seit beginn der WVP hieß es dann dass ich bis Ende der Inso alle Beträge die ich irgendwoher erstattet bekomme behalten darf.

Da tut sich mir dann gleich die Frage auf, muss ich dem TH diesen Steuererstattungsbescheid aus 2012 und den Steuervorrauszahlungsbescheid für das laufende Jahr innerhalb der WVP überhaupt noch zukommen lassen ?
Gerade damit könmnte die alleine schon wach werden.
Dann nehme ich lieber die 150 € Pfändung in kauf als über 900 € die bei einer zuammenlegung eigentlich Pfändbar wären.

Noch etwas Privates.

Ich habe in den letzten 10 Jahren soviel mitmachen müssen und  bin von einem Elend ins nächste gerutscht.
Meine Frau war während meiner gesamten fast Ehezeit nicht willens sich mal um einen Arbeitsplatz zu bemühen.
Sie hatte immer nur den Versorgtsein Gedanken auch in Ihren neuen Partnerschaften.
Nun bezioeht Sie schon seit 2007 Hartz vier und keinerlei Bemühungen ihrerseits wegen eines Bandscheibenvorfalls zu dem Sie 50 % hat um einem Job.
Auch zu einer Außerstaatlichen Einigung mittels Ehevertrag auf Vorschlag meines Anwalts von Damals im Bezug zum Versorgungsausgleichs war meine Frau nie bereit.
Alle damaligen Beratungskosten bei anwälten habe ich neben der Schuldenlage trotzdem alleine gezahlt und es war für mich unmöglich da an eine Scheidung auf eigene Kosten zu denken.
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem was ich alles geleistet habe.
So blieb mir nach Ihrem Auszug aus unserem gemeinschaftlichen Haus je 50 % uvm  nur Schulden, aber auch unsere Gemeinschaftlichen Kinder wo ich zwar Stolz drauf bin und die zu 100 % hinter mir stehen aber auch alles Finanzielle alleine an mir hängen einhergehend mit Einkommensverlusten
Ganze 10 Jahre habe ich gegen diese Inso angekämpft. Es ist mir nicht gelungen.
Selbst die Grabpflege meiner Schwiegereltern habe ich von 2004 bis 2011 alleine gemacht.
In dieser Zeit ist meine ex holde kein einziges mal am Grab ihrer Eltern gewesen.
Nun hat meine Frau die Scheidung eingereicht und weiß genau dass ich in Inso lebe.
Da ich ja schon Rentner bin geht es jetzt um den Versorgungsausgleich.
Da meine Frau erst 59 ist erhält Sie die nächsten Jahre noch keinen Cent aus diesem Versorgungsausgleich.
Zunächst einmal weiß ich derzeit noch nicht wieviel Versorgungsausgleich aus beiden Renten errechnet wird und ob mir diese gleich nach einer Scheidung abgezogen wird.
Auch da sind die Aussagen an mich wiedersprüchlich.
Derzeit sind meine aussichten für ein Sorgenfreies Rentnerdasein mit Urlaubsträumen oder sonstigen Schnickschnack alles andere als rosig und das nach 45 Jahren Arbeit davon 29 Jahre als Schichtler.

Das wars
Nochmal Danke und ich würde mich freuen nochmal etwas von Ihnen zu hören.

Prinz Eisenherz
 


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waldi

Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #9 am: 31. März 2014, 13:41:43 »

Im jährlichen Rythmus fragt üblicherweise der TH beim Schuldner die Einkommensverhältnisse ab. Wenn bei dieser oder ähnlicher Gelegenheit auch die Sozialversicherungsrente angegeben wurde, liegt keinerlei Versäumnis seitens des Schuldners vor.

Ob diese Obliegenheitspflicht tatsächlich erfüllt wurde, habe ich den vorangegangen Texten nicht entnehmen können. Mag aber sein, dass ich's überlesen habe.
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Prinz Eisenherz

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Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #10 am: 31. März 2014, 14:14:59 »

Ja bis auf die Steuerbescheide von diesem Jahr also für das zürückliegende Jahr mitsamt diesem Bescheid der Steuervorauszahlung die ich gegen Ende Februar bekommen habe und auch schon beglichen habe sind alle vergangene sterbescheide Ordnungsgemäß zum TH geschickt worden.
Ich braucht zur Begleichung der Steuerbescheide auch keine Genemigung des TH obwohl ich dies im persönlichen Gespräch in seiner Kanzlei auch so mitgeteilt bekommen habe.
Ich hatte ja keine Steuerschulden und das FA gehörte asuch nicht zu meinen Glaübigern.
Allerdings duie steuerbescheide  die ich jetzt bekommen habe, hat er noch nicht.
Daher die Frage trotz WVP ist m,an verpflichtet Ihm diese auch zukommen zu lassen ?
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eidechse

Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #11 am: 31. März 2014, 16:53:09 »

Ich hatte nichts davon geschrieben, dass ein Zusammenrechnungsbeschluss des Insolvenzgerichts Rückwirkung entfaltet. Würde er auch nicht. Die Zusammenrechnung gilt in aller Regel ab Erlass des Beschlusses, also für die Zukunft.

Von daher nicht so viel Sorgen machen wegen der Nachzahlung. Die dürfte nicht erfolgen. Wenn wirklich immer alles eingereicht wurde, dann dürfte sich der Schuldner auch keine Gedanken machen müssen. Wenn der TH schläft, kann er nichts dafür. Wir haben hier ja auch keinen Fall, wo der Schuldner über offensichtlich pfändbare Einkommensanteile verfügt. Pfändbarkeit kann ja erst eintreten, wenn die Zusammenrechnung beschlossen wird.

Steuerbescheide sind in der WVP dem TH nicht mehr zuzusenden.
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Prinz Eisenherz

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Re: Einkommenssteuerviorauszahlung
« Antwort #12 am: 31. März 2014, 21:25:43 »

Hallo eidechse

Das mit einem Zusammenrechnungsbeschluss wäre ja noch ein Ding wenn der auf einmal aufwachen würde.
Nun  wo kann soetwas dran liegen ?
Ich denke, ich als Schuldner brauche mich darüber keine Gedanken zu machen.
Bislang war es ach so, dass ich alles erfüllt habe, was für Schuldner so an Pflichten innerhalb einer laufenden Inso heraus so vorhanden war.
Ich möchte dies hier noch ein wenig vertiefen.
Nun ich hatte zu Begin meiner Inso 3 Gläubiger mit instgesamt 30.000,00 € Schulden.
Dabei wurde eigenartigerweise mein Lohnsteuerhilfevereins Berater dem ich 100,00 € Beratungskostern schuldete und dem ich für die Steuererklärung des Jahre 2009 schuldete nicht mehr Bezahlen dann als Gläubiger an erstem Rang genannt.
Dazu zwei Banken wo ich Kredite aufgenommen hatte.
Die Inso läuft nun seit 26 Juli 2010.
Da ich damalas mein Einkommen über meinen ex Arbeitgeber bezog wurde mir aus meinem damaligen Vorruhestand heraus 871 € gepfändet.
Als besonderheit bleibt hier zu nennen, dass ich innerhalb meines Vorruhestands damals bei einem Nettoeinkommen von etwa um 2.6763,64 € rund 557,00 € Kranken & Pflegeversicherung an die Gesetzliche Krankenkasse zu begleichen hatte.
Nun  würde man im ersten Augenblick denken, dass dies ja zunächst einmal für einen Vorruheständler ein sehr gutes Vorruhestandseinkommen ist.
Aber in meinem Fall bedingt durch meine ganze Situation doch dann zu wenig.
Ich wohnte ja mit meinen Kindern in einer vier Zimmer Wohnung zur Miete.
Beide waren trotz Ausbildung arbeitslos.
Ja und unter 25 gab es nirgendwoher Gelder, dass beide Ausziehen hätten können um sich eine eigene Wohnung zu nehmen um diese auch Bezahlen zu können.
Jetzt habe ich so im Jahresschnitt damals auch mit der Mietnebenkostenabrechnung durchschnittlich so rund
800,00 € Warmmiete damals gezahlt.Es blieb also so rund 1.300,00 €
Aber dann liefen ja noch andere Fixkosten bzw. hatte ich da auch noch ein Auto bzw. die Kredite die ich ja nicht für irgendeinen Blödsinn aufgenommen habe sondern weil ich nach der Trennung und wegen der Darlehnstilgung uvm für einen Neubeginn zunächst einmal nicht mal Geld für eine Kaution hatte.
Dabei ist es auch noch so, dass mein Sohn auch heute noch nicht so Gesund ist wie es sich viele Vorstellen mögen.
Er ist bei einer Größe von fast 2 m so mal eben 190 Kg.und hat deswegen auch Diabetes.
Nun war es so, dass ich am Anfang der Inso von meiner KV & Pflegeversicherung 21,& % herausgerechnet bekommen habe die mir dann zum Pfändbaren Einkommen hinzugerechnet wurden.
Also habe ich bis zum Beginn 6 dem eintritt in die vorgezogenen Rente mit 18 % verlust dann für 4 Monate 871,00 € Pfändung abgehalten bekommen
Derzeit ist es zwar so, dass ich wie beschrieben nur 150,00 innerhalb meiner Betriebsrente gepfändet bekomme aber Rechne ich mal alle abgeführten Beträge zusammen und rechne auf die Monate bis Juli 2010 zurück komme ich auf einen Monatlichen durchschnittlichen Pfändungsbetrag bis jetzt von 450,00 €
Klar immer noch weniger als wenn rechtzeitig ein Zusammenlegungsbeschluss erfolgt wäre.
Ich vermute mal, sowas liegt auch daran das solche TH und dieser ist ja ein Anwalt zuviele Fälle haben.
Bei meinem erstgespräch bei ihm meinte er unter anderem die Mandanten die er am Anfang und am Ende zu sehen bekommt wären Ihm die Angenehmsten.

Ja und das mit dem Steuerbescheid werde ich nun auch Unterlassen.

Ja und nochmals vielen Dank.
Ich würde mich freuen nochmals was von ihnen zu lesen.
Aber auch einen Herzlichen Dank an waldi.

Gruß Eisenherz

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