"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Anrufe - EOS  (Gelesen 6258 mal)

Spike

Anrufe - EOS
« am: 29. November 2016, 21:51:05 »

Hallo Zusammen,

mein RSB ist nun seit gut einem Jahr( 11/2015 ) erteilt und seit diesem Monat ( 11/2016 ) bekomme ich ständig Anrufe von verschiedenen Nummern.

Hatte mal das Internet durchforstet und es sind alles Nummer von EOS Inkasso .

Bisher waren die Anrufe nur in meiner Abwesenheit, da ich selten aus beruflichen Gründen Zuhause bin.

Aber es nervt mich trotzdem ;- )

Hat jemand ähnliches widerfahren, oder weiß was dahinter steckt, was die wollen???

Sollte man mal zurück Rufen?

Woher haben die meine Telefonnummer, bin nirgends im Telefonbuch oder ähnliches zu finden?

Habe die Nummern jetzt erstmal im Router gesperrt ;- )

Danke und MfG
Gespeichert
 

Mondbasis

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 33
Re: Anrufe - EOS
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2016, 16:17:24 »

Hallo Spike,
ich kenne die Situation als ich noch kurz vor bzw. am Anfang  meiner Inso war. Ich bekam ständig Anrufe ich soll gefälligst zahlen, sonst werde eine Inkassogesellschaft beauftragt.
Mich hat das auch sehr gestört, denn mein Anwalt sagte mir damals, dass es oft so gemacht wird um die Leute zu verunsichern, in der Hoffnung, das der Schuldner doch noch bezahlt. Aber das wäre dann eine Gläubigerbevorzugung gewesen und die Inso wäre damit hinfällig gewesen. Also habe ich nichts getan, und bin dann auch nicht mehr ans Telefon gegangen, wenn ich auf dem Display gewisse Nummern ablesen konnte.
Lass also die Sache ruhen, bis alles vorbei ist. Wie lange haben Sie noch die Inso am Hals?
 Mit freundlichen Grüßen
mondbasis
Gespeichert
 

waldi

Re: Anrufe - EOS
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2016, 19:09:11 »

Die Inso von Spike ist längst 'gegessen', er schreibt es im ersten Satz.

Grund für die Anrufe muss also ein anderer sein. Um ihn zu erfahren, wird man wohl dort nachfragen müssen.

Vermutlich ist die Datenbank nicht vernünftig gefüttert worden. Ein Hinweis auf die erteilte RSB könnte also die Belästigungen stoppen und ggflls. auch verhindern, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann vor der Türe steht.
Gespeichert
 

Spike

Re: Anrufe - EOS
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2016, 11:03:43 »

Hi,

erstmal Danke für eure Antworten.

@Mondbasis , wie geschrieben ist meine Inso seit 11/2015 vorbei, mir ist die RSB erteilt worden.

@waldi, ich sehe keinen Grund (außer meine Neugier) dort zurück zurufen. Ich denke wenn die was von mir wollen, und mich telefonisch nicht erreichen sollten die mich anschreiben.
Und wenn der Gerichtsvollzieher an die Türe klopf, bitte ich ihn herein und hol mal eben meine RSB aus der Schublade und denke dann ist der Vorfall erledigt, oder?


MfG
Gespeichert
 

waldi

Re: Anrufe - EOS
« Antwort #4 am: 04. Dezember 2016, 07:48:20 »

Ja.
Gespeichert
 
The following users thanked this post: Spike

tomwr

Re: Anrufe - EOS
« Antwort #5 am: 05. Dezember 2016, 13:28:49 »

Vielleicht geht es ja um eine neue Forderung.  :police:

Naja - Spaß beiseite. Jetzt geht ja kein Anruf mehr durch, weil Rufnummer gesperrt.

Allgemein würde ich sagen, Du kannst als Eigentümer einer bestimmten Rufnummer Dritten im Einzelfall die Nutzung untersagen und zwar selbst dann, wenn die Rufnummer im Telefonbuch eingetragen ist. Generell sind Anrufe sicherlich erlaubt, das ändert sich aber wenn ich einer Person oder einem Unternehmen die Nutzung der Rufnummer explizit untersage. Und dass jetzt überhaupt nichts damit zu tun, ob es sich um einen Werbeanruf handelt oder um ein Inkassounternehmen oder ein sonstiger Teilnehmer. Es dürfte ausreichend sein, dass Du Dich durch die Anrufe belästigt fühlst. Eine öffentliche Rufnummer ist kein Freibrief, dass Gott und die Welt für welche Zwecke auch immer nutzen dürfen.

Anspruchsgrundlage ist §§1004,903 BGB ggf. in Verbindung mit §§862,823 BGB. Dazu würde ich die Adresse des Anrufers in Erfahrung bringen, ihm weitere Anrufe untersagen und anschließend eine schriftliche Abmahnung mit Androhung einer einstweiligen Verfügung zukommen lassen. Die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung würde ich persönlich auf >90% einschätzen.

Auf jeden Fall wird der Zugang einer solchen Abmahnung das Inkassobüro zunächst verunsichern und ggf. allein das von weiteren Anrufen fernhalten. Auf jeden Fall kommen sie sofort in Zugzwang, da sie entweder eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Zugang einer einstweiligen Verfügung in Kauf nehmen müssen. So oder so wird es zu einer Reaktion kommen. Allein das wäre es mir wert.  :wink:

Ich habe ja bereits erfolgreich eine Unterlassungserklärung gegen Peoplecheck erwirkt, nachdem sie völlig unverfroren Daten aus meinem Insolvenzverfahren auf ihrer Seite ohne entsprechenden Zugangsschutz verbreitet haben. War eigentlich problemlos und das Amtsgericht ist meinem Antrag ohne weitere Rückfragen gefolgt. Gewehrt hat sich der Antragsgegner nicht.

Es gibt aktuell wenig Rechtsprechung dazu, wegweisend ist sagen wir mal die Ansicht des BGH allgemein zum Thema Hausrecht wobei ein Telefonanruf auch ein Eindringen in die Privatsphäre ist und die Formulierung der Ansprüche eines Inkassobüros auf schriftlichem Wege ausreichend und zumutbar ist. Generell dürfte hier neben einer Störung des Eigentums/Besitzrecht insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre gelten. §823 BGB wird gerne im Rahmen von unerwünschter Telefonwerbung und Recht am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb erfolgreich bemüht, nichts anderes dürfte für Unternehmen gegenüber Privathaushalten gelten, denen die telefonische Kontaktaufnahme untersagt wird weil unerwünscht.

http://opti-maler-partner.de/blog/wp-content/uploads/Urteil-wegen-unerlaubter-Telefonwerbung.pdf
http://www.internetrecht.justlaw.de/Urteile/BGH_182-88.pdf
(zum Thema Einwurf von unerwünschter Werbung in einen Briefkasten mit "keine Werbung")

Also wenn mich ein Inkassobüro telefonisch belästigen würde, ich hätte Spass daran.
« Letzte Änderung: 05. Dezember 2016, 13:32:17 von tomwr »
Gespeichert
 
The following users thanked this post: Spike

Spike

Re: Anrufe - EOS
« Antwort #6 am: 05. Dezember 2016, 21:39:17 »

Hi @tomwr,

vielen dank für deine ausführliche Antwort.

Lächel neue Forderung.....glaub mir ich bin geheilt und seit mehr als 7 Jahren clean ;-)

Wie geschrieben habe mittlerweile 3 Nummern von denen im Router gesperrt, sollte was schriftliches kommen werde ich aktiv werden und es natürlich hier kund tun.


MfG
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Anrufe - EOS
« Antwort #7 am: 06. Dezember 2016, 17:49:42 »

Der Grund der Anrufe könnte darin liegen, eine Zahlung vom Schuldner zu erlangen. Wenn dem so ist, hat das mit Werbung nichts zu tun. Die beschriebenen Wege dürften daher nicht unbedingt vielversprechend sein.
Da aber die RSB erteilt wurde und keine Zahlungspflicht besteht, könnte auch eine Eingabe bei der Zulassungsbehörde des Inkassos helfen, wenn die Anrufe den o.a. Zweck haben und zu penetrant sind.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz