"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Lohnpfändung/Unterhalt  (Gelesen 6083 mal)

swany197

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Lohnpfändung/Unterhalt
« am: 31. Juli 2009, 15:40:01 »

hallo,

ich hätte eine wichtige frage an euch und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
der lohn meines mannes wird ihm seit 2 monaten gepfändet. ich fange am 1 august an zu arbeiten und werde einen nettoverdienst von 750 € haben, wir haben noch einen 4 jährigen sohn. meine frage ist wenn ich so viel verdienen ist er mir gegenüber trotzdem noch unterhaltspflichtig ..kennt ihr da die grenzen ?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 19:35:50 »

Befindet sich Ihr Mann im Insolvenzverfahren?
Ob eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person wegen eigenen Einkünften nicht oder nur teilweise zu berücksichtigen ist, entscheidet das Gericht auf Antrag des Gläubigers (oder im Insolvenzverfahren auch auf Antrag des Treuhänders). Eine genaue Einkommensgrenze gibt es nicht (Ermessenssache des Gerichts). Ich würde jedoch bei einem Nettoeinkommen von 750,- Euro fast davon ausgehen.

Wenn kein Insolvenzverfahren läuft, müsste der Gläubiger, der die Lohnpfändung veranlasst hat, zunächst Kenntnis von der Tatsache erlangen, dass Sie Einkünfte haben. Im Grunde ist dies nur im Rahmen einer EV möglich und die kann mitunter ja noch einige Monate oder Jahre auf sich warten lassen, wer weiss.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Inkassomitarbeiterin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 646
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #2 am: 03. August 2009, 21:45:55 »

Kommt auf den Gl. an wie lange das dauert. Es gibt Gl. da müssen wir so penetrant sein und wirklich regelmäßig nachhaken bzw. auch mal nachfragen oder eine neue EV zu verlangen.

Was das Einkommen betrifft, heute wurde ein Ehemann rausgenommen nachdem er einen 400€ Job angenommen hatte.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #3 am: 04. August 2009, 00:18:19 »

Die Grundsätzliche Frage wäre, wieviel verdient der Mann.
Ist der Betrag exorbitant, könnte trotzdem eine Unterhaltspflicht bestehen.
Von daher gibt es keine "starren" Einkommensgrenzen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

swany197

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #4 am: 07. August 2009, 21:56:37 »

und jetzt kommt der nächste klopper. ich zitiere und bitte um übersetzung:

"die zahlung auf dem konto des schuldners iat sein lohn für den monat juni 2009. die pfändung ist zugestellt am 22.06.2009. Der Lohn wurde am 29.06.2009 gezahlt und wird wohl regelmäßig zum monatsende gezahlt. für die jeweilige zahlungsperiode unterliegt er nur insoweit nicht der pfändung, als das guthaben dem der pfändung nicht unterworfenen Teil der einkünfte für die zeit von der pfändung bis zum nächsten zahlungstermin entspricht. §850k ZPO. demnach ist nur der anteilige betrag vom 22.06.09 bis 30.06. 09 somit 8 tage pfandfrei. 8/30 (30 tage juni) sind EUR 377,93. Somit sind 1.039, 31 zu viel freigegeben und von den nächsten zahlungen zu gunsten der gläubigerin einzubehalten"  .....hä?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #5 am: 08. August 2009, 17:31:36 »

Hatten Sie wirklich soviel Kohle auf dem Konto?

Alles was am Eingangstag auf dem Konto war, ist pfändbar.
Für die retslichen 8 Tage haben Sie eine Freistellung bekommen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

swany197

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #6 am: 09. August 2009, 12:46:11 »

nein, das geld war nicht auf dem konto. es war sein lohn für juni was er am 30 juni bekommen hat und sie wollen das geld rückwirkend für den ganzen juni haben davon 8 tage pfandfrei weil ja die pfändung erst ab dem 22.6 gültig war ...nehme ich zumindes an. ich kann nur sagen auf dem konto meines mannes war immer nur sein lohn den er immer!! 2 tage später ganz abgehoben hatte, dass heißt praktisch es war nie erspartes auf dem konto. ich verstehe auch wiegesagt garnicht was die wollen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #7 am: 10. August 2009, 18:28:35 »

Wenn das Schreiben vom Amtsgericht kommt, liegt beim Rechtspfleger ein Denkfehler vor.
Wie sie selber zitieren, kommt der Lohn am Monatsende.
Es muß also der betrag bis zur nächsten Lohnzahlung freigestellt werden.
Also sofort in Widerspruch gehen und Eilantrag stellen.(Am besten vor Ort im Amtsgericht)/
Bank darüber informieren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

swany197

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #8 am: 11. August 2009, 21:26:18 »

es kam vom amtsgericht als kopie des antrags der gegnerischen seite.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #9 am: 11. August 2009, 21:32:45 »

Dann sollten Sie unbedingt die Frist wahren und diesem Unfug widersprechen. Wenn das Gehalt am Monatsende kommt, ist der zeitraum bis zur nächsten Zahlung freizustellen und nicht der rest des Monats.
Reagieren Sie bitte sofort.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

swany197

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #10 am: 12. August 2009, 20:57:30 »

vielen dank für die hilfe..es wäre geschafft zumindest für die nächste zeit..der antrag des gläubigers wurde vom amtsgericht abgelehnt  :juchu:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz