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Autor Thema: Lohnpfändung/Unterhalt  (Gelesen 6093 mal)

swany197

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Lohnpfändung/Unterhalt
« am: 31. Juli 2009, 15:40:01 »

hallo,

ich hätte eine wichtige frage an euch und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
der lohn meines mannes wird ihm seit 2 monaten gepfändet. ich fange am 1 august an zu arbeiten und werde einen nettoverdienst von 750 € haben, wir haben noch einen 4 jährigen sohn. meine frage ist wenn ich so viel verdienen ist er mir gegenüber trotzdem noch unterhaltspflichtig ..kennt ihr da die grenzen ?
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Feuerwald

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 19:35:50 »

Befindet sich Ihr Mann im Insolvenzverfahren?
Ob eine gesetzlich unterhaltspflichtige Person wegen eigenen Einkünften nicht oder nur teilweise zu berücksichtigen ist, entscheidet das Gericht auf Antrag des Gläubigers (oder im Insolvenzverfahren auch auf Antrag des Treuhänders). Eine genaue Einkommensgrenze gibt es nicht (Ermessenssache des Gerichts). Ich würde jedoch bei einem Nettoeinkommen von 750,- Euro fast davon ausgehen.

Wenn kein Insolvenzverfahren läuft, müsste der Gläubiger, der die Lohnpfändung veranlasst hat, zunächst Kenntnis von der Tatsache erlangen, dass Sie Einkünfte haben. Im Grunde ist dies nur im Rahmen einer EV möglich und die kann mitunter ja noch einige Monate oder Jahre auf sich warten lassen, wer weiss.
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Inkassomitarbeiterin

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #2 am: 03. August 2009, 21:45:55 »

Kommt auf den Gl. an wie lange das dauert. Es gibt Gl. da müssen wir so penetrant sein und wirklich regelmäßig nachhaken bzw. auch mal nachfragen oder eine neue EV zu verlangen.

Was das Einkommen betrifft, heute wurde ein Ehemann rausgenommen nachdem er einen 400€ Job angenommen hatte.
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paps

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #3 am: 04. August 2009, 00:18:19 »

Die Grundsätzliche Frage wäre, wieviel verdient der Mann.
Ist der Betrag exorbitant, könnte trotzdem eine Unterhaltspflicht bestehen.
Von daher gibt es keine "starren" Einkommensgrenzen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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swany197

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #4 am: 07. August 2009, 21:56:37 »

und jetzt kommt der nächste klopper. ich zitiere und bitte um übersetzung:

"die zahlung auf dem konto des schuldners iat sein lohn für den monat juni 2009. die pfändung ist zugestellt am 22.06.2009. Der Lohn wurde am 29.06.2009 gezahlt und wird wohl regelmäßig zum monatsende gezahlt. für die jeweilige zahlungsperiode unterliegt er nur insoweit nicht der pfändung, als das guthaben dem der pfändung nicht unterworfenen Teil der einkünfte für die zeit von der pfändung bis zum nächsten zahlungstermin entspricht. §850k ZPO. demnach ist nur der anteilige betrag vom 22.06.09 bis 30.06. 09 somit 8 tage pfandfrei. 8/30 (30 tage juni) sind EUR 377,93. Somit sind 1.039, 31 zu viel freigegeben und von den nächsten zahlungen zu gunsten der gläubigerin einzubehalten"  .....hä?
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paps

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #5 am: 08. August 2009, 17:31:36 »

Hatten Sie wirklich soviel Kohle auf dem Konto?

Alles was am Eingangstag auf dem Konto war, ist pfändbar.
Für die retslichen 8 Tage haben Sie eine Freistellung bekommen.
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swany197

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #6 am: 09. August 2009, 12:46:11 »

nein, das geld war nicht auf dem konto. es war sein lohn für juni was er am 30 juni bekommen hat und sie wollen das geld rückwirkend für den ganzen juni haben davon 8 tage pfandfrei weil ja die pfändung erst ab dem 22.6 gültig war ...nehme ich zumindes an. ich kann nur sagen auf dem konto meines mannes war immer nur sein lohn den er immer!! 2 tage später ganz abgehoben hatte, dass heißt praktisch es war nie erspartes auf dem konto. ich verstehe auch wiegesagt garnicht was die wollen.
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paps

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #7 am: 10. August 2009, 18:28:35 »

Wenn das Schreiben vom Amtsgericht kommt, liegt beim Rechtspfleger ein Denkfehler vor.
Wie sie selber zitieren, kommt der Lohn am Monatsende.
Es muß also der betrag bis zur nächsten Lohnzahlung freigestellt werden.
Also sofort in Widerspruch gehen und Eilantrag stellen.(Am besten vor Ort im Amtsgericht)/
Bank darüber informieren.
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swany197

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #8 am: 11. August 2009, 21:26:18 »

es kam vom amtsgericht als kopie des antrags der gegnerischen seite.
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paps

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #9 am: 11. August 2009, 21:32:45 »

Dann sollten Sie unbedingt die Frist wahren und diesem Unfug widersprechen. Wenn das Gehalt am Monatsende kommt, ist der zeitraum bis zur nächsten Zahlung freizustellen und nicht der rest des Monats.
Reagieren Sie bitte sofort.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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swany197

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Re: Lohnpfändung/Unterhalt
« Antwort #10 am: 12. August 2009, 20:57:30 »

vielen dank für die hilfe..es wäre geschafft zumindest für die nächste zeit..der antrag des gläubigers wurde vom amtsgericht abgelehnt  :juchu:
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