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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 2671 mal)

bandit

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Mietkaution
« am: 14. Dezember 2012, 15:15:51 »

Hallo!

Da ich seit knapp 6 Jahren die SChulden meines Ex-Mannes mit mir rumschleppe und kein Vergleich seitens der Gläubiger gewünscht ist, werde ich meine Privatinsolvenz beantragen.

Naja, mit meinem neuen Partner bin ich Anfang Juli in eine Mietswohnung gezogen, wir haben uns die Kaution von meinen Eltern geliehen, da wir momentan sehr knapp bei Kasse sind und mit zwei kleinen Kindern auch ein zweites Einkommen zur Zeit nicht drin ist. Naja, die Tage habe ich wieder eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, nachdem der Vergleich gescheitert ist. Wir ziehen aber in den nächsten Wochen wieder um und würden ja dann die Mietkaution zurückerhalten. Ich blöde Kuh habe ja den Mietvertrag im Sommer mit unterschrieben, da ich gar nicht wusste, daß diese Schulden immer noch nicht bezahlt sind von meinem Ex und vor ein paar Wochen wieder der Gerichtsvollzieher ohne Vorankündigung vor der Tür stand. :fuchsteufelswild:
Jetzt musste ich dem Gerichtsvollzieher ja mitteilen, daß wir Mietkaution hinterlegt haben. Es wäre auch nur die Hälfte die ja pfändbar ist, aber wenn ich noch keine Privatinsolvenz laufen habe und außer dem Sockelbetrag an Elterngeld kein Einkommen habe, ist dann das "Vermögen" pfändbar, muss ich das auf Seite legen? Oder wie sieht das ganze aus.

Ich bin da recht unbedarft mit Privatinsolvenz und hatte mich bisher immer dagegen gesträubt, aber nachdem mein Ex keinen Cent in den letzten 6 Jahren bezahlt hat und Vergleiche nicht von Erfolg gekrönt waren (Das GEld hätte ich mir auch leihen müssen) sehe ich es auch nicht ein, die nächsten Jahre dafür geradezustehen. Naja, anderes Thema!

Ich wäre dankbar für ein paar Antworten, wie sich das mit der Mietkaution denn jetzt verhält?

Viele Grüße
Gespeichert
 

Insoman

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 15. Dezember 2012, 15:29:44 »

Solange die Kaution nicht -anteilig- gepfändet ist, können Sie darüber frei verfügen.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2012, 17:33:42 »

Wer mag wohl schneller sein? Ein Gläubiger, der auf Draht ist und schnell pfändet oder der Vermieter mit der Auszahlung? Ein spannender Wettlauf bahnt sich an.

Man könnte versuchen das nachzuholen, was man damals verpennt hat. Nämlich eine Abtretung des Kautionsanspruchs an die Eltern. Obwohl, eigentlich hatten Sie die Vereinbarung ja seinerzeit schon mündlich getroffen oder nicht? Leider steht es nur nicht in der eV... 

6 Jahre verschenkte Zeit.



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