Hallo Paps !
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die guten Links die Du hier eingestellt hast. Installiert und geprüft habe ich. Leider nur mit mäßigem Erfolg.
Mir gehts im Grunde genommen um folgendes und vielleicht lege ich mal die Fakten auf den Tisch :
Die Firma zahlt ein Budget von 5.000 - 10.000 Euro für den Kauf eines Firmenwagens aus, den man dann auch nutzen darf auch zur privaten Nutzung. Bedingung ist, das man 15.000 km im Jahr für die Firma fährt. Tankkarte und Privatfahrten sind damit incl. ( gemäß Aussage eines EX-Arbeitskollegen. )
Ich werde dort als Vertriebler arbeiten ( Innen und Außendienst )
Mein Einkommen wird je nach Ziel bzw. Erfolg 2000-25000 Euro betragen. Einfache Entfernungskilometer sind 59 für die Fahrt von der Wohnstätte zum Arbeitsplatz.
Ich habe nicht genau verstanden wie es sich mit dem Gehalt und dem Firmenwagen verhält.
2000 Euro Brutto entspricht 1307,00 netto ohne Freibetrag
2000 Euro Brutto entspricht 1415,00 netto mit Freibetrag
2500 Euro Brutto entspricht 1538,00 netto ohne Freibetrag
2500 Euro Brutto entspricht 1657,00 netto mit Freibetrag
Die Tatsache mit der 1% Regel hab ich ja verstanden. 1% vom Fahrzeug + Privatkilometer OnTOp und dann den gleichen Betrag wieder netto abgezogen. Plump ausgedrückt.
Die Frage die ich jetzt habe ist : Wie hoch wäre dann der Geldwert Vorteil den ich zusätzlich nochmal zahlen muß von dem mir verbleibenden netto ? Verstehen tue ich natürlich auch den Freibetrag. Dieser erhöht ja immerhin auch mein Netto um ca. 100 Euro. Dieser erhöht dann auch den mir verbleibenden Teil sowie den Pfändungsbetrag. Hab ich verstanden.
Würde ehrlich zu gern wissen was mir dann errechnet bleiben würde, da sich danach richtet ob ich mir diesen Job leisten kann oder nicht . . . kein Spaß.
Mit dem Pfändungsfreibetrag kann ich gerade so überleben und nicht mehr. Gilt diese Grenze auch noch wenn man einen Firmenwagen hat als eiserne Grenze ?
Das ist alles so schwer zu verstehen und verunsichert mich, obwohl ich kaufmännisch nicht auf den Kopf gefallen bin.
Hast Du eine Idee wie man am schlausten herausbekommt ob Steuerrückvergütungen ( Reine Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit. ) unpfändbar sind, sofern diese aus Werbungskosten resultieren ? Hintergrund hierbei. Einer derjenigen die das Gehalt gepfändet haben hat auch das Steuerguthaben gepfändet. In diesem Zeitraum habe ich ja nun alles abgeführt im Sinne des Gesetzgebers. Und die Fahrtkosten waren hier für mich eine extreme finanzielle Belastung. Da von 1100 Euro 250 Euro Fahrtkosten monatlich bezahlt wurden.
Versteh mich nicht falsch, ich will mich auch nicht wirklich drücken. Jedoch nützt mir ein Job nichts den ich nicht bezahlen kann, bzw. der mich weiter in schulden reißen muß !
Ich bin deswegen bemüht, da ich die Chance habe zu arbeiten und unbedingt auch will.
Vielen Dank nochmal für Deine Mühe !!! :thumbup:
ThatsLife