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Autor Thema: Inso für Dummies  (Gelesen 7378 mal)

nirvanna

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Inso für Dummies
« am: 05. März 2012, 18:00:33 »

also das ganze thema ist schon sehr komplex. und da ich mich mitten im geschehen befinde, würde ich gern ein paar punkte ganz klar erklärt bekommen:

1. wohlverhaltensperiode - ab wann gilt die?

2. haben kürzlich ein schreiben vom amtsgericht erhalten, welches sich "beschluss" schimpft und mir mitteilt, dass ich die restschuldbefreiung erlange, wenn die laufzeit aus der abtretungserklärung vom datum sowieso den obligenheiten nach §§ bla-bla nachkomme und die vorausetzungen für einer versagung nach §§ sowieso nicht vorliegen" - was bedeutet das für mich im klartext?

3. von allen seiten hört man, dass man in der WVP vom pfändugsfreien anteil des einkommens auch sparen kann bzw. auch mal VWL anhäufen kann (wie man das anstellt, sagt einem keiner). nach rücksprache mit der sachbearbeiterin (die beim TH meinen fall bearbeitet) kam bemerkung "alles, was nachweislich angehäuft wird, kann als vermögen interprätiert werden und evtl. von den gläubigern als "unerlaubte handlung" betrachtet werden, was unter umständen zu abbruch der inso führen kann. also lieber bar i-wo beiseite anhäufen" - ist es denn wirklich so? muss ich mir nun einen sparstrumpf zulegen??

danke an alle beteiligten im voraus
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Insoman

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #1 am: 05. März 2012, 19:45:32 »


Inso für Dummies...?
Sehr gefährlich...

Sie sollten sich schon die Mühe machen, etwas tiefer in Ihr "höchstpersönliches" Verfahren Einblick zu bekommen,
wenn sie einigermaßen stressfrei zur Restschuldbefreiung kommen wollen.
Die Art und Weise, wie Sie die Gesetzeslage geringschätzen (§§ bla-bla..), kann dazu führen, dass Sie ein böses Erwachen erleben.

Was Ihre Fragen angeht.. lasse ich erst mal den anderen den Vortritt..
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nirvanna

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #2 am: 05. März 2012, 20:06:27 »

ich verschätze mich keinerlei mit meiner lage. die "§§ bla bla" sind als platzhalter gemeint, oder soll ich hier alles preis geben?

nicht so ernst durchs leben gehen, dann macht es auch vll spass *wink*

als nächstes ist mir noch eingefallen:

ab 2012 ist die ganze pfängungsschutz-geschichte umgekrämpelt worden. demnach ist ein pfändungsschutz nur bei einem P-konto möglich. jedoch lt. unserer sachbearbeiterin heisst es, dass unsere konten, da inso eröffnet ist, von der pfändung geschützt sind. was stimmt nun?
« Letzte Änderung: 05. März 2012, 20:14:40 von nirvanna »
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sashsash

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #3 am: 06. März 2012, 12:33:39 »

ab 2012 ist die ganze pfängungsschutz-geschichte umgekrämpelt worden. demnach ist ein pfändungsschutz nur bei einem P-konto möglich. jedoch lt. unserer sachbearbeiterin heisst es, dass unsere konten, da inso eröffnet ist, von der pfändung geschützt sind. was stimmt nun?

Ich möchte da mal eine Vorsichtige Aussage treffen:
Ja, im Prinzip ist dieses Konto vor Pfändungen durch die Insolovenz geschützt.
Wenn ein Pfändungsbeschluß zu dem Gerichtsvollzieher geht, wird der ihn abweisen, da sie sich in der Insolvenz befinden.
Jetzt aber der Hacken:
Sollten sie neue Schulden im Laufe der Insolvenz anhäufen, und auf diesen Schulden ein Pfändungsbeschluß ergeht, ist das Konto pfändbar.

Es gibt aber noch ein weiteres Problem:
Sollte ein Unternehmen/Inkasso/Anwalt einen Titel gegen sie haben, und einfach aus "Langeweile" ein Pfändungsversuch startet (auch wenn dieser nicht rechtens wäre) ist ihr Konto vorerst blockiert, bis sie die nötigen Nachweise bringen, das dieser Gläubiger zur Insolvenz gehört.

Mein Tip: Lieber P-Konto
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nirvanna

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #4 am: 06. März 2012, 12:49:13 »

hmmm, fürs P-konto muss ich aber monatlich gebühren abdrücken, für mein jetziges konto nicht... und lt. beiträge im inet sind auch die p-konten nicht das gelbe vom ei... http://www.pkonto.org/vergleich/

schaut mal die kommentare unten an...

also neheme ich wohl das risiko, dass ein gläubiger aus langeweile mal den titel vollstrecken will und mein konto mal für ein paar tage blockiert, in kauf. und neue schulden mache ich definitiv ned...
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Feuerwald

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #5 am: 06. März 2012, 13:14:43 »

Mein Tip: Lieber P-Konto

- man kann im Fall einer Pfändung immer noch in ein P-Konto umwandeln.

"Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen."
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insoman

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #6 am: 06. März 2012, 13:29:39 »


Gut.. vielleicht habe ich ihren ersten Post etwas überinterpretiert..

Zu ihren Fragen:

Der von ihnen angesprochene Beschluss sollte die Aufhebung des Insolvenzverfahrens markieren..
Insofern müsste die Aufhebung ausdrücklich, mit Datum, genannt sein.
Sollte dies der Fall sein, muss noch die Veröffentlichung des Beschlusses (im Internet..) abgewartet werden.
2 Tage später beginnt dann die WVP.

In der WVP erlangen sie das volle Verfügungsrecht über Ihr Vermögen zurück.

Ausgenommen ist nur die Erbschaft, die Sie in der WVP zur Hälfte herausgeben müssen.
Ansonsten schulden Sie nur noch die pfändbaren Anteile des monatlichen Einkommens.
Sie können, aus Ihrem unpfändbaren Einkommen (oder auch aus Zuwendungen Dritter), Vermögen in jeglicher Form wieder aufbauen..

Zitat
"alles, was nachweislich angehäuft wird, kann als vermögen interprätiert werden und evtl. von den gläubigern als "unerlaubte handlung" betrachtet werden, was unter umständen zu abbruch der inso führen kann. also lieber bar i-wo beiseite anhäufen"
Entweder hier liegt ein Missverständnis vor, oder man hat Ihnen einfach Blödsinn erzählt..
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nirvanna

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #7 am: 06. März 2012, 13:56:46 »

hmm. der beschluss, den ich per post erhalten habe, ist anfang jan 2012 datiert. lt. der veröffentlichung im internet ist der letzte beschluss anfang feb. 2012 vom zuständigen gericht erlassen worden. den habe ich aber noch gar nicht vorliegen...
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Insoman

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #8 am: 06. März 2012, 14:03:21 »

Steht im letzten Beschluss
...Insolvenzverfahren aufgehoben, § 200 InsO ?
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nirvanna

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #9 am: 06. März 2012, 14:13:05 »

in dem, welcher im internet veröffentlicht, ja...

Beschluss vom 07.02.2012
 
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der

nirvanna (RL name verfälscht aus datenschutzgründen)
 
 
wird das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist (§§ 200 i.V.m. 289 Abs. 2 InsO).
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Insoman

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #10 am: 06. März 2012, 14:15:23 »

Dann sind Sie in der WVP..
Beachten Sie, dass ab jetzt insbesonders die angemessene Erwerbstätigkeit für Sie verpflichtend ist (§ 295 InsO).
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nirvanna

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Re: Inso für Dummies
« Antwort #11 am: 06. März 2012, 14:21:15 »

mit 2 kleinkindern ist das mit der angemessenen erwerbstätigkeit hier im süden bisserl arg anstrengend. aber das ist ein anderes thema :)

danke für die antworten ;)
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