Hallo,
heute wurde unser Haus beim 1.Termin versteigert. Es war außer uns nur ein potentieller Käufer anwesend (der dann auch den Zuschlag bekommen hat), ansonsten Zuschauer und Immobilienhaie (die auch gleich wieder gegangen sind, nachdem die Dame von der Bank verkündet hat, dass kein Zuschlag unter der 7/10 Grenze erfolgt).
Meine Schwägerin wollte das Haus für uns ersteigern, wurde aber überboten. Es ist dann für 15.000 € unter Verkehrswertgutachten weggegangen. Nun hat der Käufer ihr auch gleich mitgeteilt, dass er das Haus selber bewohnen will und es morgen auch gleich besichtigen möchte (im Gutachten stand nichts über den Innen-Zustand, da wir die Gutachterin nicht reingelassen haben).
Wir sind noch alle sehr geschockt über den Ausgang der Versteigerung und etwas traumatisiert, und absolut noch nicht in der Lage, den Käufer durch das Haus zu führen. Wir haben überhaupt nicht damit gerechnet, dass jemand Interesse für ein Reihenmittelhaus haben könnte, dass er noch nicht mal von innen gesehen hat, und das auch nur einen sehr kleinen Garten hat. Es haben uns auch alle erzählt, dass beim ersten Termin nur ganz selten etwas versteigert wird. Erst der zweite Termin wäre interssant, wenn die Grenzen gefallen sind.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Müssen wir den Käufer ins Haus lassen?
Wenn ja, sofort, oder erst nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses? Kann er plötzlich mit dem Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, um sich Einlass zu verschaffen?
2.) Wann müssen wir raus?
Wir haben natürlich noch keine Wohnung, da wir das Haus ja selber ersteigern wollten. Unter welchen Voraussetzungen können wir Vollstreckungsschutz beantragen? Mein Mann ist zu 60 % schwerbeschädigt und hatte bereits 2 Herzinfarkte, ich bin 40 % schwerbeschädigt. Wir haben 2 Kinder im Alter von 19 und 17 Jahren. Unser Sohn hat gerade am 1.9. seine Berufsausbildung begonnen und unsere Tochter hat jetzt die letzten beiden Abi-Semester vor sich.
Ich habe wirklich große Angst, dass wir auf der Straße sitzen. Denn es wird bestimmt nicht einfach, eine Wohnung zu finden. Die meisten Vermieter wollen ja heutztage eine Schufa-Auskunft.
Lässt der Gerichtsvollzieher sofort eine Zwangsräumung durchführen oder fordert er uns erst schriftlich auf, das Haus zu räumen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Klaerchen-Baerchen