:hi:all.
Heute Morgen schon Bild gelesen ? :coffee:
Es ist Walkampfzeit.
Nun kommt die Berühmt Berüchtigte Bierdeckelsteuer wieder auf die Tagesordnung. :gruebel:
Nun ich stelle es mal in den Raum es würde tatsächlich so kommen, dass so etwas umgesetzt wird. :gruebel:
Mit diesem einen Punkt wäre ja keinesfalls dann alles bisherige was daran gekoppelt ist aus der welt geschafft.
Ich denke im Zuge dessen müsste sich ja vieles was am bisherigen Steuerrecht gekoppelt ist auch verändern.
Ich denke da klar auch an unser Insollvenzrecht im Umkehrschuss auch an eine neuerliche Anpassung der Pfändungstabelle an das neue Steuerrecht was ja dann gelten würde. Da ja niemand wissen kann wie dies sich für jeden von uns auswirkt könnte es ja sein, dass jemand im Niedriglohnsektor durch Veränderung vieleicht noch mehr gepfändet bekäme als es bisher der Fall war.Klar es ist Hypotetich den zunächst einmal macht man ja dem Volke weiß, dass man durch eine Änderung ja Steuern gerade im unteren Bereich weniger Steuern zahlen würde um Wählerstimmen zu gewinnen.
Ich denke aber, dass dieser Verschuldete Staat von der Gemeinde bis hin zur ganzen BRD ja EU weit nichts zu verschenken hat.
Irgenwoher muss es bei einer Vereifachung ja kommen.
Ich glaube auch nicht an das Märschen, dass Großkonzerne oder die reichen dieses Landes wesentlich mehr belastet würden.
Zwar hört man hier und da mal jemand von den Reichen fasseln, Ich würde gern etwas mehr persönliche Steuern zahlen wollen.
Aber ob dies nun Ehrlich gemeint ist. Ich glaube :nono:
Nun komme ich zu Geschiedenen Menschen
Was würde sich im Unterthaltsrecht ändern :question:
Oder im Versorgungsausgleich :rtfm:
Ich selber lebe ja als Rentner dauerhaft getrennt lebend.
Gleichzeitig bin ich durch Trennung, Hausbesitz, Kinder die fast 10 Jahre bei mir dem Vater gelebt haben in Insollvenz lebend.
Hätte ich mich Scheiden lassen würde der Vater Staat mir über den Versorgungsausgleich den Anteil meiner Frau abkassieren.
Gehe ich mal davon aus,ich wäre seit meinem Beginn als Rentner 2010 geschieden worden und meine Frau würde mit 63 oder 65 in Rente gehen und der Versorgungsausgleich würde so 1000,00 pro Monat ausmachen wären es 12.000,00 im Jahr und in 8 Jahren 96.000,00 € zwei Jahre mehr sogar 120.000,00 € bevor meine Frau auch nur einen Cent davon erhalten würde.
Gut und gerne die gleiche die Hälfte dieser Summe hat es mich gekostet, dass ich die Darlehen alleine nach der Trennung gezahlt habe. Ihr wegen gezwungermaßen Mietfreien wohnens im Haus bis zum Verkauf desselben eine Abstandszahlung geleistet habe.Meine Kinder mit Ihrem Unterhaltsanspruch denselben alleine geleistet habe.
Sie lebt mit jemand zusammen der bei Ihrem Rentenbeginn dann auch in Rente ist aber ich lebe derzeit mit meinen Schulden alleine.
Auch das müsste sich aber bei einem neuen Steuersystem ändern.