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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!  (Gelesen 13240 mal)

Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #40 am: 16. Juli 2011, 01:06:35 »

ja ich hab dass auch nicht verstanden.

37.000 Euro Forderungen
 2.500 Euro Lt. IV bereits Gerichtskosten (ob dass stimmt, würde mich interessieren)

10.000 Euro zur Verfügung.

Wie kommt er auf eine Quote von 5-6%?????
Verstehe es nicht, dass man es nicht mal in Erwägung zieht, da sonst die Gläubiger nichts bekommen.

Werde mir einen Anwalt nehmen und mit dem einen InsoPlan erstellen und einreichen! Bisschen Zeit bleibt ja noch :whistle:

Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß
Sam
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Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #41 am: 16. Juli 2011, 12:39:44 »

Kann ich so nicht nachvollziehen.
Gesamtkosten des Insolvenzverfahrens vielleicht 2.500.
Dazu noch Kosten für den Berater.

Ob es letztendlich klappt, wird Ihnen Stand heute keiner voraussagen können.

Noch als Ergänzung:
Wenn Sie einen Berater gefunden haben, nehmen Sie zur Besprechung eine aktuelle Insolvenztabelle und den Bericht nach § 156 InsO mit. Das kann nicht schaden. Beides bekommen Sie vom Verwalter oder vom Gericht (ich würde mir dort Ablichtungen geben lassen).

« Letzte Änderung: 16. Juli 2011, 20:09:09 von Insokalle »
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #42 am: 21. Juli 2011, 13:04:23 »

Hallo ich bins wieder! :hi:

So war heute bei 2 Anwälten. Der eine hatte gar keine Ahnung, seiner Meinung nach kann man nichts mehr machen, außer die gesamte Schuld zu tilgen.

Der zweite war seriöser und meiner Meinung nach sehr Kompetent. Er hat mir geraten bis zum Schlusstermin zu warten und dann die Forderungen über Dritte zu vergleichen. Er sieht gute Erfolgchance. Das eizigste Problem wäre das Finanzamt.

Für einen Insolvenzplan bleibt habe ich nicht mehr die Zeit, da in ca. 2-3 Monaten der Schlusstermin ist.



Gruss
Sam
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #43 am: 24. Juli 2011, 20:54:08 »

Guten Abend,

hab wiedermal ne Frage:

kann ich Forderungen, die angemeldet sind aus meinem unfändbaren Einkommen begleichen, oder ist es Gläubiger Bevorzugung?

Hintergrund:
In 2-3 Monaten ist Schlusstermin und dann will ich mich über meinen Anwalt Vergleichen. Bis jetzt wie berichtet sind es 5 Gläubiger, die angemeldet haben. 2 Gläubiger bekommen insgesamt 480 Euro.
Wenn ich die weg habe, dann ist es leichter einen Vergleich mit nur 3 Gläubigern durchzuführen.

Außerdem hat der Anwalt mir geraten, mal beim Finanzamt nachzufragen, ob die mit einem Vergleich einverstanden sind (sollte vor dem Schlusstermin sein).
Stand heute Forderungen Finanzamt: 5400 Euro
abzüglich Gutschrift 2011: ca. 2000 Euro (problem, das Jahr 2011 wird es im 2012 vom Finanzamt bearbeitet)
Forderungen gesamt 3000-3400 Euro.

Wie genau soll ich beim Finanzamt vorgehen? (Brief schreiben oder persönlich vorbei gehen mit)

Gruß
Sam
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tomwr

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #44 am: 25. Juli 2011, 21:54:33 »

Nein aus dem unpfändbaren darfst Du Gläubiger auch bezahlen. Es ist keine Gläubigerbenachteiligung, weil das Ünpfändbare nicht zur Insolvenzmasse gehört, die Gläubigergemeinschaft darauf auch keinen Anspruch hat. Wo keine Gläubiger benachteiligt werden, können im Umkehrschluss auch keine Gläubiger bevorzugt werden.
Gibts ein BGH Urteil, dass Du mit der Google Suche sicher auch schnell finden wirst.
Such mal mit "BGH unpfändbares Einkommen Gläubiger".  :wink:

Das Finanzamt hat einen begrenzten Spielraum. In der Regel können die nur Säumniszuschläge ganz oder hälftig erlassen unter bestimmten Voraussetzungen, nicht die eigentlich Steuern. Oftmals machen Säumniszuschläge aber einen beträchtlichen Teil der Forderung aus. Ich würde mal eine Aufstellung beim Finanzamt anfordern, wie sich die geforderte Summe konkret zusammensetzt.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #45 am: 02. August 2011, 00:43:24 »

Guten Abend und wieder ich, :rougi:

da der InsoPlan von der Zeit her nicht mehr geht und mein Anwalt in Urlaub ist und erst nach Aufhebung des Verfahrens aktiv wird, wollte ich eure Meinung zu meinem Vorhaben hören?

kurz nochmal zur Situation:
- Mitte Juli 2011 Prüfungstermin gehabt
- 5 Gläubiger haben angemeldet
  - Liferant 32.000 Euro
  - Stand heute FA 5400 Euro (2012 bekomme ich eine Gutschrift: ca. 2000 Euro)
  - Berufsgenossenschaft: 1900 Euro
  - Anwalt 180 Euro
  - Arztkosten 300 Euro
- in 3 Monaten ist Schlußtermin lt. IV
- 10.000 Euro durch Dritte zur Verfügung (6000 Euro sagen wir mal Schenkung + 4000Euro Kredit vom Bekannten)

Kann oder sollte ich versuchen die Anwalt und Arztkosten vor dem Schlußtermin komplett zu bezahlen?
Dem Hauptgläubiger eine Vergleich per Einmalzahlung anbieten, sagen wir mal 5000-6000?

Der Hintergedanke: Es bleiben insgesamt ca. 5.000 Euro an Forderungen + IV/Gerichtkosten, mit den restlichen 4000 Euro, die mir geblieben sind, kann ich ja die IV/Gerichtskosten und vttl. die Berufsgenossenschaft bezahlen und dann innerhalb von 1-2 Jahren die Forderungen vom FA begleichen und die vorzeitige RSB beantragen.

Oder lieber bis Aufhebung des Verfahrens warten und meinen Anwalt alles machen lassen (dann muss ich ihn auch noch bezahlen).

Gruß
Euer immer fragender Sam
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Insokalle

Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #46 am: 02. August 2011, 10:57:25 »

Vom ersten Vorschlag halte ich nichts.
Den zweiten finde ich besser. In der RSB muss dann aber eine gleichmäßige Quote gezahlt werden, da kein Gläubiger bevorzugt werden darf. Und ich würde mit dem Gericht vorher klären, ob es in solchen Fällen die vorzeitige RSB erteilt oder nicht, s.o.
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #47 am: 04. August 2011, 00:04:35 »

Danke Insokalle,

denke ich werde es so machen. Nach Aufhebung, mit meinem Anwalt die Sache angehen. Bei 5 Gläubiger könnte es klappen.

Was soll ich mit den zwei Kleingläubiger machen? Besser diese vorher über Dritte bezahlen? Oder sagen wir mal, jedem einem Vergleich anbieten (50%)? :whistle:

Dann bleiben nur noch Drei Gläubiger nach Aufhebung!

Gruß
Sam
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Sam16

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Re: Vergleich oder nur leere Versprechungen? DRINGEND!!!!
« Antwort #48 am: 25. August 2011, 01:54:04 »

Ich will nicht nerven,

würde mich freuen wenn jemand mir da einen Ratschlag gibt, in ca. 2 Monaten ist Schlusstermin.
Ich habe mehrmals gelesen, dass besonders die Kleingläubiger sich beim Vergleich quer stellen.
Beide den beide Gläubiger wäre ein Gesamtbetrag von 500 Euro fällig (bezahlbar).
danke im voraus!

Sam
« Letzte Änderung: 25. August 2011, 01:59:59 von Sam16 »
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