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Autor Thema: Pfändbares Einkommen  (Gelesen 3492 mal)

ManuelV6

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Pfändbares Einkommen
« am: 08. Januar 2012, 00:34:51 »

Hallo Gemeinde,

Also ich komm gleich zur sache.Wir besitzen eine menge Schulden.Ich habe ca. 35000€ und meine Frau hat auch schulden ca.10000€ aus der Zeit vor unserer Ehe.
Wir haben 4 Kinder. Davon sind 3 meine eigenen und 1 ist aus einer vorherigen Beziehung von meiner Frau.
Wir haben mehr Ausgaben wie Einnahmen. Ich muss jeden Monat mal was zurückstellen und es dann Versuchen irgendwie im nächsten Monat zu zahlen. Es ist immer nur rechnerei und bangen das nichts besonderes passiert wie zb. eine defekte waschmaschine oder ähnliches.
Es zerrt wirklich langsam an den Nerven.

Ich lese soviel über den Pfändbarenbetrag aber blicke immer noch nicht wirklich dahinter.

Ich verdiene monatlich 2000€
4 Kinder alle unter 18 jahre , Kindergeld 773€
Ehefrau nebenjob als Abrufkraft 200€-600€, wie sie gebraucht wird.
Evtl. Wohngeld , falls Antrag bewilligt wird.

Was kann denn nun gepfändet werden?? Habe ich 3, 4 oder 5 unterhaltspflichtige Personen??
Kindergeld , Pfändbar? Soweit mir bekannt nicht. Wieviel würden die Gläubiger meiner Frau bei ihr pfänden??
Sehe ich das Richtig das bei ihr nichts zu holen ist weil sie nicht über die Grenze kommt??

Ich hatte mal Ärger mit einer Pfändung und die hatten dann gemeint ich sollte nur für die 3 Kinder bezhalen meine Frau könnte ja sich und ihren Sohn selbst ernähren.
Das hatte ich nicht verstanden und fand es schon komisch , aber die sache ist dann verlaufen.
Ratenzahlung wurde vereinbart und Pfändung aufgehoben.

Ich hoffe ist einigermaßen verständlich  :thumbup: ist ja auch schon spät.

Mfg

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Fallera

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Re: Pfändbares Einkommen
« Antwort #1 am: 08. Januar 2012, 08:59:10 »

Ganz einfach ausgedrückt haben Sie 4 Unterhaltsberechtigte Personen! Ihre 3 Kinder + Ehefrau! Ihre Frau hat 2 Unterhaltsberechtigte Personen! Sohn + Ehemann.

Ehepartner sind sich erst einmal Unterhaltspflichtig! Wenn das jemand anzweifelt, so muss er das gerichtlich feststellen lassen und NUR der Gerichtsbeschluss ist bindend.

Kindergeld ist nicht pfändbar. Jedoch beachten, dass seit dem 01.01.2012 nur noch P-Konten wirklich pfänddungsgeschützt sind. Spricht auch Kindergeld und Sozialleistungen können auf einem "normalen" Girokonto gepfändet werden.

Ansonsten einfach das Einkommen nehmen und den pfändbaren Betrag gemäß Pfändungstabelle bestimmen.
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ManuelV6

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Re: Pfändbares Einkommen
« Antwort #2 am: 08. Januar 2012, 10:17:19 »

Morgen,

Danke für die schnelle Antwort.
Das bedeutet dann bei meiner Frau könnte nichts gepfändet werden da sie weit unter den 1029€ ist.
Bei mir wird erst ab 2070€ gepfändet bei 4 Personen.

Gut das sind ja schon mal paar eckdaten.
Jetzt brauch ich nur noch einen guten Schuldnerberater in Wiesbaden und die sache kann vorwärts gehen.
Obwohl ich ziemlich Angst oder respekt davor habe warum auch immer.

mfg
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sashsash

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Re: Pfändbares Einkommen
« Antwort #3 am: 08. Januar 2012, 11:18:41 »

Hallo.
Ich kann dich beruhigen.
Anfangs bin ich auch mit gemischten Geühlen da rein...
Etwas Angst und Respekt spielten da auch mit.
ABer jetzt, wo ich mich seit kurzer Zeit drin befinde fühle ich mich beruhigter...
Man merkt irgendwie wie ein Stein vom Herzen fällt (so war es jedenfalls bei mir).
Wenn dann mal das Verfahren läuft heißt es nur noch: Auf die 4 wichtigen Regeln achten und duchhalten!

LG
SashSash
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