danke für eure antworten :)
zu 1.)ja, aber nur bis ein Gläubiger bzw. TH einen Antrag stellt:
850c Abs. (4) ZPo ... Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt
oha, da ist dann aber doch wieder viel unsicherheit dabei. wenn ich jetzt eine stelle mit 1500 euro netto annehme, in hoffnung diesen betrag auch wirklich verbrauchen zu dürfen, dann aber so ein antrag durchgeht, muss ich damit rechnen, dass max. der betrag übrigt bleibt, der bei keinem unterhalt anfällt. kommt so eine situation tatsächlich oft vor?
zum p-konto habe ich mich jetzt informiert. tatsächlich muss ich nichts überstürzen und erst ein p-konto beantragen, wenn eine pfändug käme, da man 4 wochen zeit hat für die rechtszeitige umwandlung. soweit ich das richtig gelesen habe.
und tatsächlich reicht es bei meiner bank direkt dort den antrag zu stellen, da alle femilienmitglieder dort ihr konto haben und die bank über die unterhaltspflich bescheid weiss.
edit:
"die wird immer dann benötigt, wenn unterhaltspflichtige Personen zu berücksichtigen sind, da sonst nur der Sockelbetrag von 1.029 Euro unpfändbar ist.
§ 850k (5) Zpo ... Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nach Absatz 1 und 3 nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dies gilt für die nach Absatz 2 nicht von der Pfändung erfassten Beträge nur insoweit, als der Schuldner durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung nachweist, dass das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist."
achso, die unterhaltspflicht muss also eine solche stelle bescheinigen? die bank selbst darf nicht den betrag höher setzen, auch wenn nachvollziehbar ist, dass wir im gleichen haushalt leben? naja, kindergeld ist gerade wieder bewilligt worden, dann dürfte es kein problem geben, sich diese bescheinigung bei der familienkasse ausstellen zu lassen.
danke.