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Autor Thema: Hilfe zum P-Konto  (Gelesen 4306 mal)

Marco1972

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Hilfe zum P-Konto
« am: 09. Dezember 2012, 17:53:57 »

Hallo,
erstmal vielen Dank zu den hier insgesamt gesammelten Infos!

Ich verdiene schon lange einen höheren Nettolohn als er durch ein P-Konto
ausbezahlt werden würde. Mein Gehalt wird bei meinem Arbeitgeber gepfändet
und der Restbetrag ausbezahlt. Dieser ist aber nun wesentlich höher, als
der Freibetrag eines P-Kontos bei zwei Kindern und Frau in Teilzeit-Tätigkeit.

Hat jemand Erfahrung, wie und ob man den Betrag erhöht bekommt?
Es kann nicht sein, daß mein Gehalt gepfändet wird und mir das verbleibende
Geld dann nicht ausgezahlt werden kann, weil mein Konto solche Beträge nicht
auszahlen darf.

Ich hatte vor Einführung des P-Kontos vom Amtsgericht eine Freizeichnung,
daß das eingehende Gehalt meines Arbeitgebers (weil ja bereits bepfändet!)
vollständig ausbezahlt werden darf.

Mache ich mich strafbar, wenn ich ein neues Konto eröffne, welches nicht
gepfändet wird? Ich befinde mich zur Zeit mit meinen Gläubigern in der
Verhandlungsphase für einen aussergerichtlichen Vergleich!

Danke für Eure Antworten/Erfahrungsberichte!
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2012, 18:08:25 »

Sie können jederzeit ein neues Konto eröffnen. Allerdings kein P-Konto.

Sie schreiben, dass sie sich im aussergerichtlichen Vergleich / Einigungsversuch befinden...warum noch? Die weitere Vollstreckung eines Gläubigers bedeutet, dass der aussergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.
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Marco1972

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2012, 18:37:48 »

Hallo,
nein, ich habe bis jetzt noch kein P-Konto.
Ich verhandle gerade mit der Finanzverwaltung NRW über deren Zustimmung,
danach sofort Inso-Verfahren. Die Pfändung wurde noch nicht zurückgenommen, da
der Vergleich nur gleichlautend mit allen oder keinem Gläubiger zustande kommt.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2012, 20:40:39 »

Ohne P-Konto verstehe ich Ihre erste Schilderung nicht. Das macht so keinen Sinn. Verhandlungen mit der Finanzverwaltung NRW sind überflüssig. Ein Einigungsversuch ist gescheitert da diese weiterhin die Pfändung aufrecht erhält und auch nicht bei einer Einigung mit "anderen" davon ablassen wird.

Die Bescheinigung des Ag vor der Neuregelung ist meines Erachtens mitlerweile ohne Bedeutung. Dafür gibts das P-Konto und entsprechende Vordrucke der Bank, welche von geeigneter Stelle ausgefüllt werden müssen um den Freibetrag zu erhöhen.
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Marco1972

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2012, 20:54:24 »

Nächster Versuch:
Ich habe mein bestehendes Konto nicht in ein P-Konto gewandelt, weil die dortigen Freibeträge nicht reichen, um meinen Auszahlungsbetrag zu decken.
Ausgezahlt werden mir, da ich privat Krenkenversichert bin, auch der Arbeitgeberanteil der Krankenversicherungen von mir und den Kindern. Somit wird mir von meinem Arbeitgeber nach Pfändung mehr als die Freibeträge eines P-Kontos ausbezahlt.
Die Bank des P-Kontos müsste aber den übrigen Betrag an die Gläubiger abführen.

Deshalb habe ich ein weiteres Konto bei einer anderen Bank eröffnet, bei der keine Pfändungen vorliegen. Wenn die aussergerichtlichen Verhandlungen nun scheitern oder erfolgreich sind, werden die letzten Gläubiger ihre Pfändungen von meiner alten Bank zurücknehmen.
Kann man die Pfändungsfreibeträge entsprechend dem Auszahlungsbetrag bei einem P-Konto anpassen? Und wo muss man das beantragen?
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2012, 20:56:20 von Marco1972 »
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2012, 21:30:27 »

Bei einem P-Konto hat man die Möglichkeit. Es gibt einen Vordruck der Bank. Dieser muss von geeigneter Stelle, Anwalt oder Schuldnerberatung ausgefüllz werden. Hier können z. B. Unterhaltsberechtigte Personen mit entsprechendem Freibetrag sowie Sozialleistungen und kindergeld eingetragen werden. Das ganze geht dann zur Bank und der Freibetrag ist erhöht.
Hier der Vordruck mit den Beträgen:
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf
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tomwr

Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2012, 22:38:55 »

Wenn die Erhöhung über weitere unterhaltspflichtige Personen ausreicht, wäre das mit diesem Formular machbar.
Wahrscheinlich ist der verbleibende Pfändungsfreibetrag an und für sich schon höher.
Sofern beim AG bereits gepfändet wird, ist eine nochmalige Pfändung des Freibetrages über das Bankkonto unzulässig. Abhilfe kann das Vollstreckungsgericht, ggf. persönlich bei der Rechtsantragsstelle vorsprechen und Belege mitnehmen (also dass beim AG gepfändet wird und der ausbezahlte Betrag auf dem Konto bereits der pfändungsfreie Betrag ist). Am Besten den Pfändungsbeschluss, davon bekommt der Schuldner eine Kopie und die sollte man aufbewahren.

Aber im Moment wird doch das Konto noch gar nicht gepfändet, oder ?
Im Übrigen wäre der Antrag im Falle einer tatsächlichen Kontopfändung durchs Finanzamt beim Finanzamt zu stellen.
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Marco1972

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2012, 23:30:38 »

Doch, Konto wird seit 2003 vom FA bepfändet, aber anfangs durch den Beschluß des AG nicht bedient.
Heute wird das FA durch den Arbeitgeber bedient. Restgeld geht auf ein anderes Konto. Die Pfändung besteht auf dem alten Konto, weil mir die Bank nicht sagen konnte, wie ich den Freibetrag an den Auszahlungsbetrag anpassen kann.
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tomwr

Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2012, 23:06:19 »

Also kannst Du ggf. das Finanzamt informieren, dass die Kontopfändung aufzuheben ist, weil das FA bereits beim AG pfändet und das auf dem Konto ausgezahlte Geld bereits das Dir zustehende pfändungsfreie Einkommen ist. Aber wenns mit dem neuen Konto geht, kannst Du auch alles so lassen. Hast halt doppelte Kontoführungsgebühren.
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Marco1972

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2012, 21:41:09 »

Danke schon einmal. Wir nähern uns meiner Lösung!

Das Konto wird noch von einem Gläubiger bepfändet, der zwar dem Vergleich zugestimmt hat, jedoch nicht auf die Pfändung verzichten möchte, bis der Vergleich mit allen Gläubigern unter Dach und Fach ist.
Die Lösung mit dem Zweitkonto funktioniert nur, so lange die Gläubiger dieses nicht kennen. Dafür wäre ich dann gerne gewappnet.
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geschieden1907

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Re: Hilfe zum P-Konto
« Antwort #10 am: 19. Dezember 2012, 07:49:13 »

Ich lese gerade den Beitrag hier und muss sagen, dass ich genau dasselbe Problem habe. Zwar nicht mit dem FA, aber.. es geht um dasselbe "Problem".

Jedoch ein Hinweis: wenn eine Behörde in Deutschland über neue Konten von dir eine Info hat / bekommt, dann jawohl als aller erst das FA. Dir bringt es also im schlimmsten Fall kaum was, ein neues Konto zu eröffnen. Es ist daher (meine Meinung) nur eine Frage der Zeit, bis das FA das neue Konto hat.
Außer du beschaffst dir eine Kontoverbindung, die z.B. NICHT in der Schufa registriert wird. Es gibt z.B. die Schwäbische Bank, die Girokonten inkl. P-Konto eröffnet und führt, jedoch z.B. nicht der SCHUFA mitteilt.
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