Hallo an alle,
bin ganz neu und frage mal nach euren Erfahrungen.
Ich bin freiberuflicher Ingenieur und habe aus den Jahren 2006 und 2007 noch insgesamt rd. 27.000,- Euro Steurschulden (Nur Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer !) an das Finnazamt zu bezahlen.
Von den 27.000,- sind bereits 4.000,- Säumniszuschläge. Also die Hauptlast liegt bei 23.000,-.
Das waren vor einem Jahr noch ca. 29.000,-. Ich habe nach einer Kontopfändung durch das Finanzamt alles ein Jahr stunden können und in diesem einen Jahr meine laufenden Steuern schön brav bezahlt und darüber hinaus eben die 6.000,- Differenz zu dem Stand von jetzt.
Jetzt sagt das Finanzamt, eine weitere Stundung (bzw. ist es ja schon die Aussetzung zur Vollstreckung) ist nicht mehr möglich, ich muß damit rechnen, daß vollstreckt wird.
So.
Was heißt das denn eigentlich im Klartext: Es wird vollstreckt !
Ich stell mir das so vor, daß ich erst mal eine EV abgeben muss, denke ich, Dann wird berechnetm was ich zum Ausüben meiner Tätigkeit (Betriebsmittel etc.) brauche und dann gibt es sowas, wie den Gewinn vor Steuer.
Wie ermittelt man aber dann das Äquivalent zum Nettolohn eines Angestellten ? Irgrendwo habe ich gelesen, daß bei einem Selbstständigen erstmal ALLES gepfändet weren kann, was natürlich für mich völlig unvorstellbar ist, ich meine, Pfändung o.k., aber was heißt dennn ALLES. Ich kann ja nicht für 0,- Eu arbeiten.
Ich versteh da vermitlich was falsch.
Ich habe noch eine letze Möglichkeit, die ich ausschöpfen möchte. Ich würde eine Honorarübersicht der letzten 2 Jahre erstellen. Meinen Gewinn vor Steuer ausrechnen und darauf meine Krankenkasse und die private Rentenversicherung abziehen.
Das wäre dann sozusagen mein durschnittliches "Netto"-Gehalt. Davon biete ich denen den pfändbaren Anteil gemäß Tabelle.
Das ist zwar auch ganz schön heftig, aber falls ich damit um die EV rumkomme, bzw. die weitere Vollstreckung vermeide, ist das das kleinere Übel....
Tja, weiß einer von euch irgend was Bessers ? Insolvenz ist ja im Grunde nicht angesagt, ich habe ca. einen Gewin vor Steuer von rd. 5.000,- bis 6.000,- Eu.
Freue mich über jeden Vorschlag,
Gruß,
Martin